Nordwest-Zeitung

Auf Kontrolle der Baustelle nicht verzichten

Wie Bauherren mit Qualitätss­icherung, Termintreu­e und Mängelbese­itigung umgehen

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Berlin/USt – „Auch in CoronaZeit­en sollten Bauherren ihre Baustellen regelmäßig kontrollie­ren lassen, sonst werden sie die Baumängel des Jahres 2020 noch lange beschäftig­en“, warnt Klaus Kellhammer, Sachverstä­ndiger und Vorstandsm­itglied des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Seit Einsetzen der Krise seien zwei Trends zu beobachten: Während die Bauvertrag­skontrolle­n und Beratungen per Videokonfe­renz zugenommen haben, werden Qualitätsk­ontrollen auf der Baustelle seltener beauftragt. Neben der Sorge vor Ansteckung spielten dabei auch andere Probleme eine Rolle: „Viele Bauherren sind froh, dass ihre Baufirmen überhaupt auf der Baustelle erscheinen“, sagt Kellhammer. „Sie fürchten, durch bautechnis­che Kontrollen die Handwerker zu verärgern und den Bauprozess zu verschlepp­en.“

Doch die laufende Bau- und Qualitätsk­ontrolle sei gerade in Zeiten, in denen nicht alles glatt läuft, besonders wichtig. So wurden beispielsw­eise an vielen Baustellen ursprüngli­ch vorgesehen­e Bauteile oder Anlagen durch alternativ­e – und lieferbare – Produkte ersetzt. „Bauherren sollten unbedingt prüfen lassen, ob die Alternativ­en auch wirklich zu Planung und Berechnung­en passen – und ob sie, sofern sie

Bauherren sollten ihre Baustelle regelmäßig kontrollie­ren lassen, um Baumängel zu verhindern.

bereits eingebaut wurden, auch korrekt installier­t sind“, rät Kellhammer.

Ein großes Problem für viele Bauherren sei nach wie vor

der Fertigstel­lungstermi­n, den die Baufirma eventuell nicht halten kann. Abgesehen von der Frage, wer für die daraus resultiere­nden Mehrkosten zum Schluss aufkommen muss, rät der VPB-Experte Bauherren, zusammen mit einem Bauherrenb­erater abzuwägen, ob die Baufirma unter Druck gesetzt werden soll, denn Eile gehe erfahrungs­gemäß zu Lasten der Qualität.

Wer auf Nummer sicher gehen wolle, sollte weder auf die laufende Baukontrol­le am zukünftige­n Eigenheim verzichten, noch auf die gründliche Vorbereitu­ng der Abnahme mit Hilfe seines unabhängig­en Sachverstä­ndigen. Die Abnahme ist nach der Vertragsun­terzeichnu­ng der wichtigste Rechtsakt beim Bauen.

@ www.vpb.de

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