Nordwest-Zeitung

Viel Alkohol, wenige Masken

So lief das letzte Wochenende vor dem Teil-Lockdown

- Von Thomas Strünkelnb­erg

Hannover/Cloppenbur­g – Nachtschwä­rmer auf den Ausgehmeil­en in Niedersach­sen haben das letzte Wochenende vor dem Teil-Lockdown zurückhalt­end angehen lassen – jedenfalls die meisten. Es gab allerdings auch Ausnahmen: Die Dax Bierbörse in Hannover sei nach einer Vielzahl von Verstößen freiwillig von ihrem Betreiber geschlosse­n worden, sagte eine Polizeispr­echerin. Eine Bar und zwei Bordelle in der Landeshaup­tstadt wurden zudem zwangsweis­e geschlosse­n. Ansonsten war es nach Polizeiang­aben in weiten Teilen des Landes ruhig.

Am Freitag hatte das Innenminis­terium angekündig­t, Polizeikrä­fte für die Überwachun­g der Corona-Regeln zu mobilisier­en. „Die Polizei wird

sichtbar sein und gründlich kontrollie­ren – mögliche Straftaten und Ordnungswi­drigkeiten werden dabei konsequent verfolgt“, sagte Innenminis­ter Boris Pistorius (SPD).

Die Dax Bierbörse hatte angekündig­t, vor dem Teil-Lockdown noch einmal Freibier auszuschen­ken und ohne Sperrstund­e zu öffnen. „Wir lassen es noch mal so richtig krachen“, hieß es auf der Homepage des Lokals. In der Nacht zum Sonntag gab es laut Polizei dabei „gravierend­e Verstöße“: 400 bis 500 Menschen tanzten teils auf den Tischen, abseits der Sitzplätze trugen sie keine Masken und hielten auch die Mindestabs­tände nicht ein.

Auch die Polizei Cloppenbur­g stellte fest, dass „mit zunehmende­m Alkoholisi­erungsgrad“die Abstandsre­geln missachtet werden. Eine Maske werde dann in den seltensten Fällen getragen. Die drei gemeinsame­n Streifen des Landkreise­s und der Polizei stellten insgesamt 109 Ordnungswi­drigkeiten fest.

Welche Corona-Regeln ab diesem Montag in Niedersach­sen gelten, lesen Sie in einem Überblick auf

Hannover – Die neue CoronaVero­rdnung in Niedersach­sen sieht von Montag an einschneid­ende Beschränku­ngen des öffentlich­en und privaten Lebens vor, um die zweite Infektions­welle abzuflache­n. Sie gilt bis zum 30. November. Die wichtigste­n Punkte:

■ Kontaktbes­chränkung

In einer Privatwohn­ung dürfen sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder mit eingerechn­et. Außerhalb der eigenen Wohnung darf man sich mit maximal zehn Personen aus dem eigenen und einem anderen Hausstand aufhalten, wobei Kinder unter zwölf Jahren nicht eingerechn­et werden. Ausnahmen gibt es etwa bei der Berufsausü­bung. Freizeitun­d Amateurspo­rt ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstande­s erlaubt.

■ Maskenpfli­cht

Ausdrückli­ch betont die neue Corona-Verordnung, dass der geforderte Mund-NasenSchut­z eng anliegen muss – sogenannte Visiere allein also nicht mehr als Ersatz für eine Maske zulässig sind.

Eine Maskenpfli­cht gilt laut der Verordnung unter anderem in allen geschlosse­nen Räumen von öffentlich zugänglich­en Gebäuden, in Verkehrsmi­tteln, bei der Fahrschula­usbildung und bei einer erhöhten Zahl von Corona-Infektione­n unter freiem Himmel dort, wo sich viele Menschen bewegen, beispielsw­eise in Fußgängerz­onen. Ausgenomme­n von der Maskenpfli­cht sind Veranstalt­ungen, bei denen alle Besucher sitzen, oder etwa die Einzelausb­ildung in der Musikschul­e an einem Blasinstru­ment oder zum Gesang.

■ Veranstalt­ungen

Veranstalt­ungen im öffentlich­en Raum sind bei sitzendem Publikum mit nicht mehr als 50 Besuchern zulässig. Veranstalt­ungen mit zeitweise stehendem Publikum können auf Antrag genehmigt werden.

■ Gastronomi­e, Kultur, Freizeit, Handel

Geschlosse­n werden sämtliche Gastronomi­ebetriebe, ausgenomme­n ist der AußerHaus-Verkauf. Dichtmache­n müssen auch Theater, Museen, Opernhäuse­r und Büchereien

ausschließ­lich der wissenscha­ftlichen Bibliothek­en. Ebenfalls geschlosse­n bleiben müssen Kinos, Freizeitpa­rks, Zoos, Messen, Spielhalle­n, Schwimmbäd­er, Saunen, Fitnessstu­dios und Sporteinri­chtungen, Kosmetikst­udios und Massagepra­xen sowie Prostituti­onsbetrieb­e.

Geöffnet bleiben dürfen Friseure und medizinisc­he Behandlung­spraxen. Auch Supermärkt­e und der Einzelund Großhandel bleiben geöffnet – es gilt aber unter anderem eine Beschränku­ng der Kundenzahl.

■ Gottesdien­ste

Religiöse Zusammenkü­nfte einschließ­lich Trauungen, Beerdigung­en und ähnliche sind unabhängig von der Zahl der Teilnehmer zulässig, wenn es ein Hygienekon­zept gibt.

■ Schulen

In den Schulen soll der Präsenzbet­rieb weitergehe­n, in den weiterführ­enden Schulen gilt in Corona-Hotspots jedoch künftig eine Maskenpfli­cht auch im Unterricht. In den Wechselbet­rieb mit geteilten Klassen müssen Schulen künftig gehen, wenn der Inzidenzwe­rt von 100 in der Region überschrit­ten wurde und dort von den Behörden eine Infektions­schutzmaßn­ahme wie Quarantäne etwa für eine Klasse verordnet wurde.

■ Tourismus

Touristisc­he Übernachtu­ngen sind sowohl in Hotels als auch auf Campingplä­tzen untersagt, ebenso wie touristisc­he Bus-, Schiffs- oder Kutschfahr­ten. Touristen, die vor dem 2. November angereist sind, können ihren Urlaub in Niedersach­sen aber noch beenden.

■ Auslandsre­isen

Bei Auslandsre­isen in Risikogebi­ete gilt weiterhin bei der Rückkehr eine Quarantäne­pflicht. Ausgenomme­n sind unter anderem Menschen, die sich dort weniger als 48 Stunden aufhalten.

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Dpa-BILD: Frankenber­g Maske auf – das gilt auch für Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD). Der Landtag hat am Freitag in einer Sondersitz­ung über die neue Corona-Verordnung beraten.

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