Viel Alkohol, wenige Masken
So lief das letzte Wochenende vor dem Teil-Lockdown
Hannover/Cloppenburg – Nachtschwärmer auf den Ausgehmeilen in Niedersachsen haben das letzte Wochenende vor dem Teil-Lockdown zurückhaltend angehen lassen – jedenfalls die meisten. Es gab allerdings auch Ausnahmen: Die Dax Bierbörse in Hannover sei nach einer Vielzahl von Verstößen freiwillig von ihrem Betreiber geschlossen worden, sagte eine Polizeisprecherin. Eine Bar und zwei Bordelle in der Landeshauptstadt wurden zudem zwangsweise geschlossen. Ansonsten war es nach Polizeiangaben in weiten Teilen des Landes ruhig.
Am Freitag hatte das Innenministerium angekündigt, Polizeikräfte für die Überwachung der Corona-Regeln zu mobilisieren. „Die Polizei wird
sichtbar sein und gründlich kontrollieren – mögliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden dabei konsequent verfolgt“, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD).
Die Dax Bierbörse hatte angekündigt, vor dem Teil-Lockdown noch einmal Freibier auszuschenken und ohne Sperrstunde zu öffnen. „Wir lassen es noch mal so richtig krachen“, hieß es auf der Homepage des Lokals. In der Nacht zum Sonntag gab es laut Polizei dabei „gravierende Verstöße“: 400 bis 500 Menschen tanzten teils auf den Tischen, abseits der Sitzplätze trugen sie keine Masken und hielten auch die Mindestabstände nicht ein.
Auch die Polizei Cloppenburg stellte fest, dass „mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad“die Abstandsregeln missachtet werden. Eine Maske werde dann in den seltensten Fällen getragen. Die drei gemeinsamen Streifen des Landkreises und der Polizei stellten insgesamt 109 Ordnungswidrigkeiten fest.
Welche Corona-Regeln ab diesem Montag in Niedersachsen gelten, lesen Sie in einem Überblick auf
Hannover – Die neue CoronaVerordnung in Niedersachsen sieht von Montag an einschneidende Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens vor, um die zweite Infektionswelle abzuflachen. Sie gilt bis zum 30. November. Die wichtigsten Punkte:
■ Kontaktbeschränkung
In einer Privatwohnung dürfen sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder mit eingerechnet. Außerhalb der eigenen Wohnung darf man sich mit maximal zehn Personen aus dem eigenen und einem anderen Hausstand aufhalten, wobei Kinder unter zwölf Jahren nicht eingerechnet werden. Ausnahmen gibt es etwa bei der Berufsausübung. Freizeitund Amateursport ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt.
■ Maskenpflicht
Ausdrücklich betont die neue Corona-Verordnung, dass der geforderte Mund-NasenSchutz eng anliegen muss – sogenannte Visiere allein also nicht mehr als Ersatz für eine Maske zulässig sind.
Eine Maskenpflicht gilt laut der Verordnung unter anderem in allen geschlossenen Räumen von öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Verkehrsmitteln, bei der Fahrschulausbildung und bei einer erhöhten Zahl von Corona-Infektionen unter freiem Himmel dort, wo sich viele Menschen bewegen, beispielsweise in Fußgängerzonen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Veranstaltungen, bei denen alle Besucher sitzen, oder etwa die Einzelausbildung in der Musikschule an einem Blasinstrument oder zum Gesang.
■ Veranstaltungen
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bei sitzendem Publikum mit nicht mehr als 50 Besuchern zulässig. Veranstaltungen mit zeitweise stehendem Publikum können auf Antrag genehmigt werden.
■ Gastronomie, Kultur, Freizeit, Handel
Geschlossen werden sämtliche Gastronomiebetriebe, ausgenommen ist der AußerHaus-Verkauf. Dichtmachen müssen auch Theater, Museen, Opernhäuser und Büchereien
ausschließlich der wissenschaftlichen Bibliotheken. Ebenfalls geschlossen bleiben müssen Kinos, Freizeitparks, Zoos, Messen, Spielhallen, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios und Sporteinrichtungen, Kosmetikstudios und Massagepraxen sowie Prostitutionsbetriebe.
Geöffnet bleiben dürfen Friseure und medizinische Behandlungspraxen. Auch Supermärkte und der Einzelund Großhandel bleiben geöffnet – es gilt aber unter anderem eine Beschränkung der Kundenzahl.
■ Gottesdienste
Religiöse Zusammenkünfte einschließlich Trauungen, Beerdigungen und ähnliche sind unabhängig von der Zahl der Teilnehmer zulässig, wenn es ein Hygienekonzept gibt.
■ Schulen
In den Schulen soll der Präsenzbetrieb weitergehen, in den weiterführenden Schulen gilt in Corona-Hotspots jedoch künftig eine Maskenpflicht auch im Unterricht. In den Wechselbetrieb mit geteilten Klassen müssen Schulen künftig gehen, wenn der Inzidenzwert von 100 in der Region überschritten wurde und dort von den Behörden eine Infektionsschutzmaßnahme wie Quarantäne etwa für eine Klasse verordnet wurde.
■ Tourismus
Touristische Übernachtungen sind sowohl in Hotels als auch auf Campingplätzen untersagt, ebenso wie touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten. Touristen, die vor dem 2. November angereist sind, können ihren Urlaub in Niedersachsen aber noch beenden.
■ Auslandsreisen
Bei Auslandsreisen in Risikogebiete gilt weiterhin bei der Rückkehr eine Quarantänepflicht. Ausgenommen sind unter anderem Menschen, die sich dort weniger als 48 Stunden aufhalten.