Große Mehrheit hält sich an die Corona-Regeln
Aber: Polizei meldet rund 300 Verstöße pro Nacht – Einsicht weit verbreitet
Oldenburg – Mehr als 300 Verstöße gegen die geltende Corona-Verordnung meldete die Polizeiinspektion OldenburgStadt/Ammerland am Sonntag auf ihrem Twitterkanal für die Nacht zuvor. Allein 150 Mal wurde das Fehlen oder falsche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Oldenburger Innenstadt gerügt. Bereits in der Nacht zu Freitag hatten Beamte im Bereich Oldenburg und Ammerland insgesamt 311 Verstöße gegen die CoronaVerordnung gezählt. In Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zentralen Außendienstes der Stadt waren Polizeibeamte auch in den Nächten des Wochenendes unterwegs.
In den meisten Fällen hätten sich die angesprochenen Personen einsichtig und kooperativ gezeigt, hieß es von Seiten der Polizeiinspektion. „Eine Ansprache bezüglich des Fehlverhaltens reichte aus.“Allerdings seien bei einigen uneinsichtigen Bürgern auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das Land sieht für Verstöße gegen die Maskenpflicht 100 bis 150 Euro Bußgeld vor. In der Allgemeinverfügung der Stadt sind bis zu 25 000 Euro aufgeführt.
Der zuständige Dienstschichtleiter vom Einsatz- und Streifendienst II ordnet das Ergebnis der Kontrollen für seinen Bereich in der Innenstadt angesichts der Vielzahl an Menschen dennoch positiv ein: „Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Corona-Regeln weitestgehend eingehalten wurden.“Zu Problemen sei es nicht gekommen, bei Fehlverhalten hätten sich die Menschen einsichtig gezeigt. Und obwohl am Samstag auch Halloween im Kalender stand, „waren die Lokalitäten für eine Samstagnacht nur mittelmäßig besucht“, so der Dienstschichtleiter.
In der Innenstadt wurden im Laufe des Samstagabends nach Auskunft der Polizei 14 Gaststätten kontrolliert. Lediglich ein Betreiber einer Gaststätte habe auf die erforderlichen Abstände der Außensitzplätze hingewiesen werden müssen, da diese etwas zu dicht zueinander standen. Das sei umgehend korrigiert worden.
Am Freitagabend wurde festgestellt, dass in einer Gaststätte die Kontaktlisten nicht ordnungsgemäß geführt wurden. Hierzu wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Auch der Dienstschichtleiter spricht davon, dass in der Innenstadt ein großer Anteil der Menschen der Verpflichtung zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung nachgekommen sei. Passanten, die keinen solchen Schutz trugen, seinen entsprechend angesprochen worden und hätten sich einsichtig und kooperativ gezeigt. Dabei fragte ein Passant die kontrollierende Beamtin: „Gilt das etwa auch an Feiertagen?“Es gilt.