Wirtschaftsräume wachsen zusammen
Das Großprojekt Fehmarnbelt-Tunnel hat eine wichtige Hürde genommen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss und die Abwägungen zum Naturschutz gebilligt hat. Damit haben die Tunnelbauer Planungssicherheit. Endlich, muss man sagen, denn das Großprojekt beschäftigt die Behörden und Gerichte schon seit Jahren. Die schnellere Anbindung Skandinaviens an den Wirtschaftsraum im Norden rückt damit in greifbare Nähe.
Noch nicht entschieden freilich sind einzelne Aspekte der Verkehrsanbindung auf deutscher Seite. Klagen gibt es noch gegen die Straßenanbindung auf deutscher Seite, das Planverfahren wegen der Eisenbahntrasse von Lübeck nach Fehmarn, die in großen Teilen neu gebaut wird, hat gerade erst begonnen. In Dänemark dagegen besteht seit fünf Jahren Baurecht. Das hat mit den Einspruchsmöglichkeiten für Bürger auf deutscher Seite zu tun, es hat aber auch mit einer falschen Einschätzung auf deutscher Seite zum Streckenausbau der Bahnlinie nach Fehmarn zu tun. Eilig musste umgeplant werden, nachdem den Bürgern in den betroffenen Gemeinden klar geworden war, dass durch die Ostseebäder mehr Güterverkehr rollen wird. Und Planverfahren dauern in Deutschland. Das kann man als fortschrittshemmend beklagen, man kann das aber auch als angemessene rechtsstaatliche Beteiligung der Bürger interpretieren.
Zu den Fragen, die noch geklärt werden müssen, zählt die Zukunft der Fehmarnsund-Querung (zwischen Festland und Insel Fehmarn), wo eine betagte Brücke den zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen kann. Auch dort muss wohl ein Tunnel gebaut werden. Klagen wegen Eingriffen in die Natur und Lärmbelastung werden ein weiteres Mal verhandelt werden müssen. Die Leipziger Richter werden sich mit dem nächsten Ostsee-Tunnel befassen müssen.
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