Neubaupläne gehen vor Denkmalschutz
Landesdenkmalamt betrachtet klassizistisches Gebäude durchaus als schutzwürdig
Blitzer: Geblitzt wird in dieser Woche noch an folgenden Straßen:
Mittwoch: Am Alexanderhaus und Am Schmeel Donnerstag: Butjadinger Straße und Ehnernstraße Freitag: Bürgerbuschweg und Elsflether Straße
Zeughausstraße: Die Zeughausstraße/Ecke Auguststraße wird an diesem Mittwoch von 6 bis 17 Uhr gesperrt.
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Oldenburg – Das Landesamt für Denkmalpflege spielt den Ball an die Stadtverwaltung zurück. Thema ist die gescheiterte Unterschutzstellung für das klassizistische im Jahr 1837 errichtete Haus Heiligengeiststraße 24, das im Zuge des Neubauprojekts auf dem Gelände des ehemaligen Finanzamts wohl abgerissen wird.
Bei einer Anhörung der Stadt Oldenburg zeigte sich, dass ein öffentliches Erhaltungsinteresse, eine durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz formulierte Bedingung für eine Unterschutzstellung, letztendlich nicht eindeutig begründet ist, teilte
Bald Geschichte: Das klassizistische Haus Heiligengeiststraße 24 wird wohl abgerissen.
Wulf, Pressesprecher des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege auf Anfrage der NWZ mit. Weiter: „Diese fehlende Denkmalsprüngliche
würdigkeit ergibt sich vor allem aus dem deutlich veränderten städtebaulichen Umfeld, das eine Nachvollziehbarkeit ehemaliger GestaltungsTobias absicht und tatsächlicher baulicher Entwicklung in erheblichem Maße beeinträchtigt.“Mit anderen Worten: Wenn das Haus nicht abgerissen werden kann, wird das Neubauprojekt nicht umgesetzt.
Ursprünglich ist das Gebäude Heiligengeiststraße 24 als Wohnhaus errichtet worden. Ihm kommt als letztes Zeugnis der klassizistischen Stadterweiterung an der Heiligengeiststraße durchaus eine beachtenswerte geschichtliche Bedeutung zu, insbesondere hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung Oldenburgs zu Beginn des 19. Jahrhunderts, schreibt der Pressesprecher weiter. Trotz baulicher Veränderungen sei die ur
Bausubstanz noch so ausgeprägt vorhanden, „dass dem Objekt noch eine Vermittlungsfähigkeit attestiert werden kann“. Damit sei eine der Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale gegeben gewesen, die sogenannte Denkmalfähigkeit.
Laut Stadtbaurat Sven Uhrhan hätten die von Bauunternehmer Klaus Oetken abgeschlossenen Kaufverträge für das ehemalige Finanzamtsgrundstück und das Haus Heiligengeiststraße 24 ihre Gültigkeit verloren, wenn das Haus nicht abgerissen werden dürfe.
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