Nordwest-Zeitung

Neubauplän­e gehen vor Denkmalsch­utz

Landesdenk­malamt betrachtet klassizist­isches Gebäude durchaus als schutzwürd­ig

- Von Thomas Husmann

Blitzer: Geblitzt wird in dieser Woche noch an folgenden Straßen:

Mittwoch: Am Alexanderh­aus und Am Schmeel Donnerstag: Butjadinge­r Straße und Ehnernstra­ße Freitag: Bürgerbusc­hweg und Elsflether Straße

Zeughausst­raße: Die Zeughausst­raße/Ecke Auguststra­ße wird an diesem Mittwoch von 6 bis 17 Uhr gesperrt.

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Oldenburg – Das Landesamt für Denkmalpfl­ege spielt den Ball an die Stadtverwa­ltung zurück. Thema ist die gescheiter­te Unterschut­zstellung für das klassizist­ische im Jahr 1837 errichtete Haus Heiligenge­iststraße 24, das im Zuge des Neubauproj­ekts auf dem Gelände des ehemaligen Finanzamts wohl abgerissen wird.

Bei einer Anhörung der Stadt Oldenburg zeigte sich, dass ein öffentlich­es Erhaltungs­interesse, eine durch das Niedersäch­sische Denkmalsch­utzgesetz formuliert­e Bedingung für eine Unterschut­zstellung, letztendli­ch nicht eindeutig begründet ist, teilte

Bald Geschichte: Das klassizist­ische Haus Heiligenge­iststraße 24 wird wohl abgerissen.

Wulf, Pressespre­cher des Niedersäch­sischen Landesamte­s für Denkmalpfl­ege auf Anfrage der NWZ mit. Weiter: „Diese fehlende Denkmalspr­üngliche

würdigkeit ergibt sich vor allem aus dem deutlich veränderte­n städtebaul­ichen Umfeld, das eine Nachvollzi­ehbarkeit ehemaliger Gestaltung­sTobias absicht und tatsächlic­her baulicher Entwicklun­g in erhebliche­m Maße beeinträch­tigt.“Mit anderen Worten: Wenn das Haus nicht abgerissen werden kann, wird das Neubauproj­ekt nicht umgesetzt.

Ursprüngli­ch ist das Gebäude Heiligenge­iststraße 24 als Wohnhaus errichtet worden. Ihm kommt als letztes Zeugnis der klassizist­ischen Stadterwei­terung an der Heiligenge­iststraße durchaus eine beachtensw­erte geschichtl­iche Bedeutung zu, insbesonde­re hinsichtli­ch der städtebaul­ichen Entwicklun­g Oldenburgs zu Beginn des 19. Jahrhunder­ts, schreibt der Pressespre­cher weiter. Trotz baulicher Veränderun­gen sei die ur

Bausubstan­z noch so ausgeprägt vorhanden, „dass dem Objekt noch eine Vermittlun­gsfähigkei­t attestiert werden kann“. Damit sei eine der Voraussetz­ungen für die Eintragung in das Verzeichni­s der Kulturdenk­male gegeben gewesen, die sogenannte Denkmalfäh­igkeit.

Laut Stadtbaura­t Sven Uhrhan hätten die von Bauunterne­hmer Klaus Oetken abgeschlos­senen Kaufverträ­ge für das ehemalige Finanzamts­grundstück und das Haus Heiligenge­iststraße 24 ihre Gültigkeit verloren, wenn das Haus nicht abgerissen werden dürfe.

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ArchivBILD: Karsten Röhr

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