39-Jährige pöbelt auch vor Gericht
Frau bleibt nach Vorfällen am Hauptbahnhof weiter im Gefängnis
Oldenburg – Mit einer äußerst renitenten Angeklagten musste sich am Dienstag das Oldenburger Landgericht auseinandersetzen. Die 39-Jährige war in der ersten Instanz vom Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Am Dienstag nun sollte die Berufungskammer am Landgericht sie von allen Vorwürfen freisprechen. Doch daraus wurde nichts.
Die Angeklagte ist 32 Mal vorbestraft, meist wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung von Bundespolizistinnen. Sie hält sich stets im Hauptbahnhof auf, nächtigt zwischen den Gleisen. Und das alles, obwohl sie im und den Bahnhof herum absolutes Hausverbot hat. Wenn die
Bundespolizisten sie dann ansprechen und des Platzes verweisen, bekommen diese so richtig was zu hören. Die Angeklagte beleidigt die Polizistinnen dann aufs Übelste.
Hakenkreuz auf dem Arm
Man könne sie auf dem Bahnhof nicht dulden, nicht nur, weil dort ein Hausverbot bestehe, sondern auch wegen sexueller Handlungen, die die Angeklagte an sich vor Fahrgästen vornehme, sagte eine Bundespolizistin aus. Auf ihren Unterarm hatte die Angeklagte zudem ein Hakenkreuz gemalt. Ein Foto davon liegt vor. Die 39-Jährige aber behauptete, das sei nicht ihr Arm, sondern der Arm einer Bundespolizistin. Diese trage das Hakenkreuz. Das glaubte aber keiner.
Vier Beamte waren am Dienstag zur Sicherung des Verfahrens eingesetzt. Der Angeklagten, die in Haft sitzt, wurden die Handschellen während der Verhandlung nicht abgenommen. Mehrere Bundespolizisten saßen im Zuschauerraum. Sie waren als Zeugen vernommen und stets von der Angeklagten angepöbelt worden. Die hätten sie immer gefragt, ob sie Drogen dabei habe. „Wenn die Drogen haben wollen, dann sollen die sich selber welche kaufen“, rief die Angeklagte.
Die Geduld des Vorsitzenden Richters war arg strapaziert. Mehrere Verwarnungen musste er aussprechen. Dafür wurde er von der Angeklagten geduzt. Als der Richter nach den Einkommensverhältnissen der Angeklagten fragte, fragte diese zurück: „Wie viel Rente bekommst du denn?“
Strafe reduziert
Weil nicht sicher war, ob die Angeklagte das Hakenkreuz am Arm öffentlich trägt, ließ die Kammer diesen Anklagepunkt fallen. Damit reduzierte sich die Amtsgerichts-Strafe um zwei Wochen. Alles andere blieb. „Was ist mit Freispruch, was mit Bewährung?“, rief die Angeklagte. „Die Sitzung ist beendet“, sagte der Richter. Beim Abführen aus dem Sitzungssaal wünschte die Angeklagte dem Vorsitzende selbst einen Knastaufenthalt.