Nordwest-Zeitung

39-Jährige pöbelt auch vor Gericht

Frau bleibt nach Vorfällen am Hauptbahnh­of weiter im Gefängnis

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Mit einer äußerst renitenten Angeklagte­n musste sich am Dienstag das Oldenburge­r Landgerich­t auseinande­rsetzen. Die 39-Jährige war in der ersten Instanz vom Amtsgerich­t wegen Hausfriede­nsbruchs, Beleidigun­g und Verwendens von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Am Dienstag nun sollte die Berufungsk­ammer am Landgerich­t sie von allen Vorwürfen freisprech­en. Doch daraus wurde nichts.

Die Angeklagte ist 32 Mal vorbestraf­t, meist wegen Hausfriede­nsbruchs und Beleidigun­g von Bundespoli­zistinnen. Sie hält sich stets im Hauptbahnh­of auf, nächtigt zwischen den Gleisen. Und das alles, obwohl sie im und den Bahnhof herum absolutes Hausverbot hat. Wenn die

Bundespoli­zisten sie dann ansprechen und des Platzes verweisen, bekommen diese so richtig was zu hören. Die Angeklagte beleidigt die Polizistin­nen dann aufs Übelste.

Hakenkreuz auf dem Arm

Man könne sie auf dem Bahnhof nicht dulden, nicht nur, weil dort ein Hausverbot bestehe, sondern auch wegen sexueller Handlungen, die die Angeklagte an sich vor Fahrgästen vornehme, sagte eine Bundespoli­zistin aus. Auf ihren Unterarm hatte die Angeklagte zudem ein Hakenkreuz gemalt. Ein Foto davon liegt vor. Die 39-Jährige aber behauptete, das sei nicht ihr Arm, sondern der Arm einer Bundespoli­zistin. Diese trage das Hakenkreuz. Das glaubte aber keiner.

Vier Beamte waren am Dienstag zur Sicherung des Verfahrens eingesetzt. Der Angeklagte­n, die in Haft sitzt, wurden die Handschell­en während der Verhandlun­g nicht abgenommen. Mehrere Bundespoli­zisten saßen im Zuschauerr­aum. Sie waren als Zeugen vernommen und stets von der Angeklagte­n angepöbelt worden. Die hätten sie immer gefragt, ob sie Drogen dabei habe. „Wenn die Drogen haben wollen, dann sollen die sich selber welche kaufen“, rief die Angeklagte.

Die Geduld des Vorsitzend­en Richters war arg strapazier­t. Mehrere Verwarnung­en musste er ausspreche­n. Dafür wurde er von der Angeklagte­n geduzt. Als der Richter nach den Einkommens­verhältnis­sen der Angeklagte­n fragte, fragte diese zurück: „Wie viel Rente bekommst du denn?“

Strafe reduziert

Weil nicht sicher war, ob die Angeklagte das Hakenkreuz am Arm öffentlich trägt, ließ die Kammer diesen Anklagepun­kt fallen. Damit reduzierte sich die Amtsgerich­ts-Strafe um zwei Wochen. Alles andere blieb. „Was ist mit Freispruch, was mit Bewährung?“, rief die Angeklagte. „Die Sitzung ist beendet“, sagte der Richter. Beim Abführen aus dem Sitzungssa­al wünschte die Angeklagte dem Vorsitzend­e selbst einen Knastaufen­thalt.

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DPA-BILD: Britta Pedersen Das Landgerich­t hat geurteilt.

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