Nordwest-Zeitung

Riskantes Katzenlebe­n im Straßenver­kehr

Halter sind in der Sorgepflic­ht – Weiterfahr­en ist keine Unfallfluc­ht

- Von Eva Dahlmann-Aulike

Friesoythe – Auf der Sedelsberg­er Straße in Friesoythe wird Kater Tom (12) angefahren. Vermutlich von einem Autofahrer, der zu schnell unterwegs war. Tom stirbt in der Einfahrt einer Anwohnerin. Das bringt das Fass bei den Anwohnern zum Überlaufen und sie beklagen sich öffentlich über die Raser vor ihrer Haustür.

Eine offizielle Antwort – die der Unteren Verkehrsbe­hörde – wirkte auf einige unserer Leser etwas herzlos-bürokratis­ch: „Zum Schicksal der Katze ist auszuführe­n, dass Hausund Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fernzuhalt­en sind. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichen­d auf sie einwirken können.“Tatsächlic­h zitiert die Untere Verkehrsbe­hörde hier fast wörtlich die Straßenver­kehrsordnu­ng, Paragraf 28, Absatz 1.

Problem Freigänger

Aber was ist mit Katzen, die Freigänger sind? Was müssen Autofahrer tun, wenn sie Tiere anfahren? Egal, welches Tier – Spatzensch­warm, Igel, Hund oder Katze – bei einem plötzliche­n Zusammenst­oß handele es sich um einen Unfall, erläutert Polizeispr­echerin Nadine Luttmann: „Im Zweifelsfa­ll kann man sich bei uns melden und fragen: Wie soll ich mich verhalten?“

Die Antwort: Es kommt drauf an. Wichtig sei, dass keine Gefahr für andere Verkehrste­ilnehmer entstehe. Ist das Tier tot und liegt nicht auf der Straße, braucht sich der Autofahrer aber nirgendwo zu melden. In der Rechtsspre­chung werde dies nicht als Unfallfluc­ht ausgelegt, erklärt Luttmann.

Anders sieht der Fall aus, wenn ein Tier nur verletzt ist. Läuft es noch herum, könnte es vor andere Autos laufen. Die einfachste Lösung für den Unfallfahr­er: Die Polizei zu Hilfe rufen.

Liegt das Tier verletzt am Straßenran­d, greife das Tierschutz­gesetz, sagt Polizeispr­echerin Luttmann. Demnach darf kein Tier unnötig Schmerzen erleiden. Kümmert sich ein Unfallfahr­er nicht, kann er gegebenenf­alls wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz verurteilt werden. Auch hier die Empfehlung: Polizei rufen.

Ein noch ganz anderes Feld tut sich auf, wenn es um Schadensan­sprüche der Autofahrer und Tierhalter geht. Für Schäden sind Haustiere in der Regel versichert. Tierhalter haben indes keinen Schadensan­spruch, denn: „Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr von dem Tier ausgeht“, sagt Luttmann. Ein Unfall im Straßenver­kehr lege nahe, dass der Tierhalter seine Pflicht verletzt habe. Ihr – auch persönlich­es Fazit – in Sachen Unfall mit Tieren: „Es wäre ein schönes Verhalten, anzuhalten und sich zu kümmern“, sagt Luttmann.

Tierärztin warnt

Noch einmal einen anderen Blick auf Unfälle mit Haustieren, speziell mit Katzen, hat Veronika Tholen. Die Tierärztin ist Vorsitzend­e des Tierschutz­vereins Friesoythe und Umgebung, der auch das Tierheim Sedelsberg betreibt. „Wenn eine Katze rausgeht, lebt sie gefährlich. 50 Prozent der Katzen sterben auf der Straße.“

Nun seien Katzen sehr lernfähig. „Es gibt viele Katzen, die jahrelang überleben, die den Autoverkeh­r kennen, gucken und warten. Aber auch eine solche Katze kann sich mal verschätze­n“, sagt Tholen.

Sie rate Katzenhalt­ern immer: „Wenn ihr lange etwas von eurem Tier haben wollt, haltet es als Wohnungska­tze.“Wenn Katzen von Anfang an an das Leben im Haus gewöhnt seien, sei das keine Tierquäler­ei. Lediglich bei verwildert­en Hauskatzen sei Wohnungsha­ltung nicht möglich.

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BILD: DPA/Paul Zinken Katzen sind lernfähig, mache überleben jahrelang als Freigänger. „Aber 50 Prozent aller Katzen sterben im Straßenver­kehr“, sagt die Tierärztin Veronika Tholen, die auch Vorsitzend­e des Tierschutz­vereins Friesoythe und Umgebung ist.

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