Riskantes Katzenleben im Straßenverkehr
Halter sind in der Sorgepflicht – Weiterfahren ist keine Unfallflucht
Friesoythe – Auf der Sedelsberger Straße in Friesoythe wird Kater Tom (12) angefahren. Vermutlich von einem Autofahrer, der zu schnell unterwegs war. Tom stirbt in der Einfahrt einer Anwohnerin. Das bringt das Fass bei den Anwohnern zum Überlaufen und sie beklagen sich öffentlich über die Raser vor ihrer Haustür.
Eine offizielle Antwort – die der Unteren Verkehrsbehörde – wirkte auf einige unserer Leser etwas herzlos-bürokratisch: „Zum Schicksal der Katze ist auszuführen, dass Hausund Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fernzuhalten sind. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.“Tatsächlich zitiert die Untere Verkehrsbehörde hier fast wörtlich die Straßenverkehrsordnung, Paragraf 28, Absatz 1.
Problem Freigänger
Aber was ist mit Katzen, die Freigänger sind? Was müssen Autofahrer tun, wenn sie Tiere anfahren? Egal, welches Tier – Spatzenschwarm, Igel, Hund oder Katze – bei einem plötzlichen Zusammenstoß handele es sich um einen Unfall, erläutert Polizeisprecherin Nadine Luttmann: „Im Zweifelsfall kann man sich bei uns melden und fragen: Wie soll ich mich verhalten?“
Die Antwort: Es kommt drauf an. Wichtig sei, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entstehe. Ist das Tier tot und liegt nicht auf der Straße, braucht sich der Autofahrer aber nirgendwo zu melden. In der Rechtssprechung werde dies nicht als Unfallflucht ausgelegt, erklärt Luttmann.
Anders sieht der Fall aus, wenn ein Tier nur verletzt ist. Läuft es noch herum, könnte es vor andere Autos laufen. Die einfachste Lösung für den Unfallfahrer: Die Polizei zu Hilfe rufen.
Liegt das Tier verletzt am Straßenrand, greife das Tierschutzgesetz, sagt Polizeisprecherin Luttmann. Demnach darf kein Tier unnötig Schmerzen erleiden. Kümmert sich ein Unfallfahrer nicht, kann er gegebenenfalls wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt werden. Auch hier die Empfehlung: Polizei rufen.
Ein noch ganz anderes Feld tut sich auf, wenn es um Schadensansprüche der Autofahrer und Tierhalter geht. Für Schäden sind Haustiere in der Regel versichert. Tierhalter haben indes keinen Schadensanspruch, denn: „Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr von dem Tier ausgeht“, sagt Luttmann. Ein Unfall im Straßenverkehr lege nahe, dass der Tierhalter seine Pflicht verletzt habe. Ihr – auch persönliches Fazit – in Sachen Unfall mit Tieren: „Es wäre ein schönes Verhalten, anzuhalten und sich zu kümmern“, sagt Luttmann.
Tierärztin warnt
Noch einmal einen anderen Blick auf Unfälle mit Haustieren, speziell mit Katzen, hat Veronika Tholen. Die Tierärztin ist Vorsitzende des Tierschutzvereins Friesoythe und Umgebung, der auch das Tierheim Sedelsberg betreibt. „Wenn eine Katze rausgeht, lebt sie gefährlich. 50 Prozent der Katzen sterben auf der Straße.“
Nun seien Katzen sehr lernfähig. „Es gibt viele Katzen, die jahrelang überleben, die den Autoverkehr kennen, gucken und warten. Aber auch eine solche Katze kann sich mal verschätzen“, sagt Tholen.
Sie rate Katzenhaltern immer: „Wenn ihr lange etwas von eurem Tier haben wollt, haltet es als Wohnungskatze.“Wenn Katzen von Anfang an an das Leben im Haus gewöhnt seien, sei das keine Tierquälerei. Lediglich bei verwilderten Hauskatzen sei Wohnungshaltung nicht möglich.