Unsinnige Maßnahmen überdenken
Betrifft: Bericht und Kommentar zu Corona-Regeln in der Stadt (Ð vom 3. November)
Es fehlt die Klärung, ab wo genau ich die Maske aufsetzen muss, wenn ich die Straße zur Innenstadt gen Fußgängerzone überquere. Hier muss eine rote Markierung auf die Fahrbahn gemalt werden. Und: gilt dann der gesamte rote Strich, oder dessen Mitte?
Rauchen, Essen erlaubt? Fahrgemeinschaft aus mehr als drei Haushalten? Was soll das Gezeter und Gefeilsche!? Im Zweifel kann man das doch auch mal schlichtweg mit „Nein!“beantworten! Es geht hier um etwas – jedenfalls um mehr, als das „Recht“, auf der Straße zu rauchen oder zu essen! Mit der jetzigen Einstellung werden wir Corona nicht erfolgreich bekämpfen!
Hartmut Rocker Oldenburg
Vorweg sei angemerkt, dass ich kein Gegner des Tragens der Maske bin. Im Gegenteil ich halte die Maskenpflicht an bestimmten Orten zur Reduzierung der Infektionszahlen für zwingend erforderlich.
Trotzdem muss es erlaubt sein einzelne Maßnahmen zu kritisieren. Mit Erstaunen habe ich Anfang letzter Woche gehört, dass man als Radfahrer auf den direkt angrenzenden Radwegen (Staulinie, Theaterwall, Heiligengeistwall) sowie in der Fußgängerzone vor und nach Geschäftsschluss
(also vor 10 Uhr und nach 18.30 Uhr) laut Anordnung der Stadt Oldenburg eine Maske zu tragen hat. Am 27. Oktober 2020 stand dann in der NWZ, dass dies nur für Fußgänger gilt. Meine Nachfrage bei der Stadt Oldenburg ergab dann aber, dass das was in der NWZ stand nicht richtig sei. Der Maskenzwang gelte für Radfahrer genauso wie für Fußgänger. Auf den besagten Straßen um die Fußgängerzone herum und auch außerhalb der Geschäftszeiten in der Fußgängerzone hätten Radfahrer eine Maske zu tragen. Begründet wird dies damit, dass Radfahrer ja auch nebeneinander fahren könnten.
Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Außerhalb der Fußgängerzone fahren Radfahrer auch ohne großen Abstand nebeneinander. Man denke nur an die Kinder und Jugendlichen, die nach Schulschluss im großen Fahrradpulk nach Hause fahren. Eine
Maskenpflicht für Radfahrer macht für mich überhaupt keinen Sinn, da der Radfahrer sich fortbewegt und die Aerosole sich daher in der Luft weit verteilen. Außerdem reden Radfahrer in der Regel weniger als Fußgänger. Meistens reden sie überhaupt nicht.
Verkäufer in den Geschäften müssen weiterhin keine Maske tragen. Da ist das Infektionsrisiko meines Erachtens aber viel höher als bei Radfahrern.
Die Maskenpflicht für Fußgänger in der Fußgängerzone ist angesichts der hohen Infektionszahlen alternativlos. Aber eine gute Verwaltung zeichnet aus, dass sie unsinnige Maßnahmen überdenkt und aufhebt. In diesem Sinne appelliere ich an die Stadt Oldenburg, noch einmal über die Maskenpflicht für Radfahrer in den genannten Bereichen nachzudenken.
Winfried Schicke Oldenburg