Furcht vor Überschwemmungen
Schützenweg-Anlieger fordern unabhängige Gutachten – Beteiligung sei „Marketingstrategie“
Haarentor – Die Versiegelung von Flächen führt zu Überschwemmungen. Das gilt auch für den Schützenweg, der auf der in Kooperation zwischen Stadt Oldenburg und dem Oldenburgischem Wasserverband erstellten Starkregengefahrenkarte als gefährdet gilt. In einem Brief an die Stadtverwaltung und die im Rat vertretenen Fraktionen warnt die Bürgerinitiative „Rettet das Haarentorviertel – Kein Hochhaus am Schützenweg!“vor der Versiegelung von Flächen auf dem Gelände der Diakonie, das bebaut werden soll.
In dem Schreiben heißt es: „Nachdem sich eindeutig herausgestellt hat, dass die Bürgerbeteiligung zum Baugebiet Diakonie/Schützenweg nur eine Marketingstrategie ist und an der Intensität des Bauvorhabens keine Abstriche geleistet werden, fordert die Bürgerinitiative Sie als Ratsfraktion und Stadtverwaltung auf, im Rahmen Ihrer Aufgabe der Stadtentwicklung die Interessen und den Gesundheitsschutz der Bürger des Haarentorviertels ernst zu nehmen und der Bebauung Vorgaben aufzuerlegen.“
Angesichts der zunehmenden Gefahr extremer Niederschläge spiele die Bebauungsdichte eine immer bedeutendere Rolle, heißt es weiter. In der Vergangenheit sei bei Starkregen der Graben mehrfach
übergelaufen, habe die Gärten bis zu 30 Zentimeter hoch überschwemmt und die Keller geflutet. Aufgrund der Geologie (Sand-/Lehmschicht) fordert die Bürgerinitiative durch ein neutrales Gutachten zu prüfen, ob durch tiefe Gründungen Änderungen des Grundwassers mit Auswirkungen auf die Vegetation zu befürchten sind. Von Interesse sei es auch zu erfahren, inwieweit die zusätzliche Versiegelung
durch die geplante Bebauung Auswirkungen auf die Überschwemmungsgefahr bei Starkregen habe und ob und in welchem Umfang das Ausmaß der Versiegelung zu begrenzen sei. In diesem Zusammenhang weist die BI auf das Baugesetzbuch (BauGB) hin. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen seien hiernach neben weiteren Aspekten insbesondere Auswirkungen auf Flächen und Böden zu berücksichtigen
(BauGB §1). Zudem werde in den „Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz“(BauGB §1a) der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden vorgegeben. Die Bodenversiegelung solle auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Die Bürgerinitiative möchte außerdem untersuchen lassen, mit welchen Lärm- und Luftbelastungen zu rechnen sei. In Abstimmung mit dem
Bundesbahnamt müsse zudem ein neutrales Gutachten eingeholt werden, das kläre, ob die Verkehrssituation am Schützenweg mit Bahnübergang und Linksabbiegemöglichkeit überhaupt einen erheblichen zusätzlichen Verkehr zulasse, zumal die Einund Ausfahrt nur wenige Meter von den Schranken entfernt sei. Das vorhandene Regenrückhaltebecken müsse als Biotop anerkannt werden.