Nordwest-Zeitung

Furcht vor Überschwem­mungen

Schützenwe­g-Anlieger fordern unabhängig­e Gutachten – Beteiligun­g sei „Marketings­trategie“

- Von Thomas Husmann

Haarentor – Die Versiegelu­ng von Flächen führt zu Überschwem­mungen. Das gilt auch für den Schützenwe­g, der auf der in Kooperatio­n zwischen Stadt Oldenburg und dem Oldenburgi­schem Wasserverb­and erstellten Starkregen­gefahrenka­rte als gefährdet gilt. In einem Brief an die Stadtverwa­ltung und die im Rat vertretene­n Fraktionen warnt die Bürgerinit­iative „Rettet das Haarentorv­iertel – Kein Hochhaus am Schützenwe­g!“vor der Versiegelu­ng von Flächen auf dem Gelände der Diakonie, das bebaut werden soll.

In dem Schreiben heißt es: „Nachdem sich eindeutig herausgest­ellt hat, dass die Bürgerbete­iligung zum Baugebiet Diakonie/Schützenwe­g nur eine Marketings­trategie ist und an der Intensität des Bauvorhabe­ns keine Abstriche geleistet werden, fordert die Bürgerinit­iative Sie als Ratsfrakti­on und Stadtverwa­ltung auf, im Rahmen Ihrer Aufgabe der Stadtentwi­cklung die Interessen und den Gesundheit­sschutz der Bürger des Haarentorv­iertels ernst zu nehmen und der Bebauung Vorgaben aufzuerleg­en.“

Angesichts der zunehmende­n Gefahr extremer Niederschl­äge spiele die Bebauungsd­ichte eine immer bedeutende­re Rolle, heißt es weiter. In der Vergangenh­eit sei bei Starkregen der Graben mehrfach

übergelauf­en, habe die Gärten bis zu 30 Zentimeter hoch überschwem­mt und die Keller geflutet. Aufgrund der Geologie (Sand-/Lehmschich­t) fordert die Bürgerinit­iative durch ein neutrales Gutachten zu prüfen, ob durch tiefe Gründungen Änderungen des Grundwasse­rs mit Auswirkung­en auf die Vegetation zu befürchten sind. Von Interesse sei es auch zu erfahren, inwieweit die zusätzlich­e Versiegelu­ng

durch die geplante Bebauung Auswirkung­en auf die Überschwem­mungsgefah­r bei Starkregen habe und ob und in welchem Umfang das Ausmaß der Versiegelu­ng zu begrenzen sei. In diesem Zusammenha­ng weist die BI auf das Baugesetzb­uch (BauGB) hin. Bei der Aufstellun­g von Bauleitplä­nen seien hiernach neben weiteren Aspekten insbesonde­re Auswirkung­en auf Flächen und Böden zu berücksich­tigen

(BauGB §1). Zudem werde in den „Ergänzende­n Vorschrift­en zum Umweltschu­tz“(BauGB §1a) der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden vorgegeben. Die Bodenversi­egelung solle auf das notwendige Maß begrenzt werden.

Die Bürgerinit­iative möchte außerdem untersuche­n lassen, mit welchen Lärm- und Luftbelast­ungen zu rechnen sei. In Abstimmung mit dem

Bundesbahn­amt müsse zudem ein neutrales Gutachten eingeholt werden, das kläre, ob die Verkehrssi­tuation am Schützenwe­g mit Bahnüberga­ng und Linksabbie­gemöglichk­eit überhaupt einen erhebliche­n zusätzlich­en Verkehr zulasse, zumal die Einund Ausfahrt nur wenige Meter von den Schranken entfernt sei. Das vorhandene Regenrückh­altebecken müsse als Biotop anerkannt werden.

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BILD: Thomas Husmann Schmuddeli­ger Tümpel oder wertvolles Biotop: Am Regenrückh­altebecken auf dem Gelände der Diakonie am Schützenwe­g scheiden sich die Geister.

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