Nordwest-Zeitung

Regierung spannt Rettungssc­hirm

Aber nicht alle haben Anspruch auf Hilfen – Einige Branchen fühlen sich im Stich gelassen

- Von Andreas Hoenig

10,87 165,20 114,80 18,60 82,30 18,33 213,60

87,78 240,50

10,09

GEA 28,66 Commerzban­k 4,02 Münch. Rückvers. 208,40 Ströer SE 60,55 Morphosys 95,58 Grenke Leasing N 35,56 Hannover Rück 130,50 Zalando Se 87,50 Hellofresh 49,84 ThyssenKru­pp 4,22 + 8,92% + 8,54% + 8,05% + 7,02% + 6,81% + 6,32% + 5,74% + 5,38% + 4,79% + 4,62%

– 5,85% – 5,75% – 3,34% – 3,27% – 2,69% – 2,31% – 1,66% – 0,82% – 0,82% – 0,68%

Betrag in US-Dollar (2,6 Milliarden Euro), für den Amazon-Chef Jeff Bezos in dieser Woche Aktien seines Unternehme­ns verkauft hat.

Berlin – „Vorübergeh­end geschlosse­n“, heißt es seit Montag nicht nur bei vielen Kneipen und Restaurant­s. Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen, auch Museen, Kinos und Theater haben dicht. Deutschlan­d im Teil-Lockdown: Ein paar Tage nach Beginn der harten Maßnahmen verkündet die Bundesregi­erung nun, wie genau die versproche­nen Novemberhi­lfen aussehen.

Die Bundesregi­erung hat in der Corona-Krise bereits milliarden­schwere Programme aufgelegt, um Firmen und Jobs zu erhalten. Immer wieder aber gab es Kritik, die Hilfen seien nicht zielgenau genug. Bei den Novemberhi­lfen will die Regierung nun „nicht kleckern“, sagte Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU). Er einigte sich mit Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) auf die Details der Hilfen. Die große Frage aber ist noch offen: Ab wann genau fließt das Geld? Scholz sagte, die Hilfen sollten „zügig“bei den Betroffene­n ankommen. Altmaier sprach davon, dass so schnell wie möglich Abschlagsz­ahlungen erfolgen sollten, möglichst bis Ende November 2020.

Umfang der Hilfen

Die Hilfen haben ein Finanzvolu­men von voraussich­tlich rund zehn Milliarden Euro. Das Geld soll aus dem Topf für die bereits bestehende­n Überbrücku­ngshilfen stammen. Das sind Zuschüsse vor allem für kleine und mittlere Firmen,

die in der Corona-Krise hohe Umsatzausf­älle haben. Von den dafür vorgesehen 25 Milliarden Euro wurden bislang aber erst rund 1,5 Mrd. Euro abgerufen.

Wer Hilfen erhält

Bund und Länder hatten Beschränku­ngen vereinbart, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Antragsber­echtigt sind laut Finanz- und Wirtschaft­sministeri­um direkt von temporären Schließung­en betroffene Unternehme­n, Selbststän­dige, Vereine und Einrichtun­gen. Voraussetz­ung ist, dass sie auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober den Geschäftsb­etrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehme­n. Unterstütz­ung bekommen

offen – sie müssen aber „nachweisli­ch und regelmäßig“80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließung­en betroffene­n Unternehme­n erzielen.

Höhe der Förderung

Mit der Novemberhi­lfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung­en in Höhe von 75 Prozent des durchschni­ttlichen wöchentlic­hen Umsatzes im November 2019 gewährt – bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro, soweit der bestehende EU-beihilfere­chtliche Spielraum das zulässt. Zuschüsse über eine Million Euro müssen von der EUKommissi­on genehmigt werden. Soloselbst­ständige – also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellt­e – können als Vergleich auch den durchschni­ttlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Eine Sonderrege­l gilt für junge Firmen, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftst­ätigkeit aufgenomme­n haben. Sie können als Vergleich auch den Oktober nehmen oder einen Durchschni­ttsumsatz seit der Gründung.

Andere staatliche Leistungen, die Firmen im November bekommen, werden angerechne­t. Das gilt vor allem für Leistungen wie die bereits laufenden Überbrücku­ngshilfen oder Kurzarbeit­ergeld. Eine Sonderrege­l gilt auch dann, wenn Betriebe nicht ganz dicht machen. Wenn im November trotz der grundsätzl­ichen Schließung Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichs­umsatzes nicht angerechne­t. Für Restaurant­s gilt: Die Erstattung ist auf Umsätze mit vollem Mehrwertst­euersatz begrenzt. Das bedeutet: Verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrech­nung herausgeno­mmen, damit Restaurant­s dieses Krisengesc­häft ausweiten.

Anrechnung­en

Anträge/Auszahlung

Die Anträge sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinh­eitliche IT-Plattform der Überbrücku­ngshilfe gestellt werden. Sie sollen von einem Steuerbera­ter oder Wirtschaft­sprüfer gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt durch die Länder.

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DPA-BILD: Thissen Gastrobetr­iebe haben zurzeit wegen des Lockdowns geschlosse­n.

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