Regierung spannt Rettungsschirm
Aber nicht alle haben Anspruch auf Hilfen – Einige Branchen fühlen sich im Stich gelassen
10,87 165,20 114,80 18,60 82,30 18,33 213,60
87,78 240,50
10,09
GEA 28,66 Commerzbank 4,02 Münch. Rückvers. 208,40 Ströer SE 60,55 Morphosys 95,58 Grenke Leasing N 35,56 Hannover Rück 130,50 Zalando Se 87,50 Hellofresh 49,84 ThyssenKrupp 4,22 + 8,92% + 8,54% + 8,05% + 7,02% + 6,81% + 6,32% + 5,74% + 5,38% + 4,79% + 4,62%
– 5,85% – 5,75% – 3,34% – 3,27% – 2,69% – 2,31% – 1,66% – 0,82% – 0,82% – 0,68%
Betrag in US-Dollar (2,6 Milliarden Euro), für den Amazon-Chef Jeff Bezos in dieser Woche Aktien seines Unternehmens verkauft hat.
Berlin – „Vorübergehend geschlossen“, heißt es seit Montag nicht nur bei vielen Kneipen und Restaurants. Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen, auch Museen, Kinos und Theater haben dicht. Deutschland im Teil-Lockdown: Ein paar Tage nach Beginn der harten Maßnahmen verkündet die Bundesregierung nun, wie genau die versprochenen Novemberhilfen aussehen.
Die Bundesregierung hat in der Corona-Krise bereits milliardenschwere Programme aufgelegt, um Firmen und Jobs zu erhalten. Immer wieder aber gab es Kritik, die Hilfen seien nicht zielgenau genug. Bei den Novemberhilfen will die Regierung nun „nicht kleckern“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Er einigte sich mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf die Details der Hilfen. Die große Frage aber ist noch offen: Ab wann genau fließt das Geld? Scholz sagte, die Hilfen sollten „zügig“bei den Betroffenen ankommen. Altmaier sprach davon, dass so schnell wie möglich Abschlagszahlungen erfolgen sollten, möglichst bis Ende November 2020.
■
Umfang der Hilfen
Die Hilfen haben ein Finanzvolumen von voraussichtlich rund zehn Milliarden Euro. Das Geld soll aus dem Topf für die bereits bestehenden Überbrückungshilfen stammen. Das sind Zuschüsse vor allem für kleine und mittlere Firmen,
die in der Corona-Krise hohe Umsatzausfälle haben. Von den dafür vorgesehen 25 Milliarden Euro wurden bislang aber erst rund 1,5 Mrd. Euro abgerufen.
■
Wer Hilfen erhält
Bund und Länder hatten Beschränkungen vereinbart, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Antragsberechtigt sind laut Finanz- und Wirtschaftsministerium direkt von temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen. Unterstützung bekommen
offen – sie müssen aber „nachweislich und regelmäßig“80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen.
■
Höhe der Förderung
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt – bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro, soweit der bestehende EU-beihilferechtliche Spielraum das zulässt. Zuschüsse über eine Million Euro müssen von der EUKommission genehmigt werden. Soloselbstständige – also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte – können als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Eine Sonderregel gilt für junge Firmen, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie können als Vergleich auch den Oktober nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung.
■
Andere staatliche Leistungen, die Firmen im November bekommen, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie die bereits laufenden Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld. Eine Sonderregel gilt auch dann, wenn Betriebe nicht ganz dicht machen. Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Für Restaurants gilt: Die Erstattung ist auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Das bedeutet: Verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrechnung herausgenommen, damit Restaurants dieses Krisengeschäft ausweiten.
■
Anrechnungen
Anträge/Auszahlung
Die Anträge sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Sie sollen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt durch die Länder.