Nordwest-Zeitung

Hetze gegen Kühme – Mann aus Vechta verurteilt

Angeklagte­r wegen Beleidigun­g des Oldenburge­r Polizeiprä­sidenten zu 50 Tagessätze­n verurteilt

- Von Thomas Haselier

Oldenburg/Vechta – Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n wegen Beleidigun­g und Hetze im Internet ist jetzt ein Mann aus Vechta vom örtlichen Amtsgerich­t verurteilt worden.

Der Beschuldig­te hatte im vergangene­n Jahr den Oldenburge­r Polizeiprä­sidenten Johann Kühme im Internet beleidigt.

Polizeiprä­sident Kühme

Johann Kühme hatte gegen AfD-Größen und deren Aussagen zu Ausländern scharf protestier­t. Zu dieser Stellungna­hme twitterte der Mann aus Vechta und bezeichnet­e Kühme dabei wegen dessen kritischer Haltung als „dreckigen kommunisti­schen Bastard“. Kühme hatte den Mann daraufhin angezeigt.

Die Staatsanwa­ltschaft Göttingen, bei der die neu eingericht­ete Zentralste­lle zur Bekämpfung der Hasskrimin­alität im Internet angesiedel­t ist, hatte den Fall zuletzt weiter bearbeitet und dann beim zuständige­n Gericht in Vechta zur Anklage gebracht.

Der Polizeiprä­sident zeigte sich gestern zufrieden mit der juristisch­en Aufarbeitu­ng. „Ich habe kein persönlich­es Triumphgef­ühl, aber es geht hier um die abschrecke­nde

Wirkung.“Das Urteil zeige, dass man sich auch im Internet nicht alles erlauben kann, auch nicht sprachlich, sagte Kühme. Wer das dennoch tue, müsse mit strafrecht­lichen Konsequenz­en rechnen. „Für mich ist das Urteil ein deutliches Signal, dass Hass und Hetze von der Justiz nicht geduldet werden. Auch das Internet darf kein rechtsfrei­er Raum sein.“

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BILD: Hans Begerow

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