Hetze gegen Kühme – Mann aus Vechta verurteilt
Angeklagter wegen Beleidigung des Oldenburger Polizeipräsidenten zu 50 Tagessätzen verurteilt
Oldenburg/Vechta – Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen Beleidigung und Hetze im Internet ist jetzt ein Mann aus Vechta vom örtlichen Amtsgericht verurteilt worden.
Der Beschuldigte hatte im vergangenen Jahr den Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme im Internet beleidigt.
Polizeipräsident Kühme
Johann Kühme hatte gegen AfD-Größen und deren Aussagen zu Ausländern scharf protestiert. Zu dieser Stellungnahme twitterte der Mann aus Vechta und bezeichnete Kühme dabei wegen dessen kritischer Haltung als „dreckigen kommunistischen Bastard“. Kühme hatte den Mann daraufhin angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen, bei der die neu eingerichtete Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet angesiedelt ist, hatte den Fall zuletzt weiter bearbeitet und dann beim zuständigen Gericht in Vechta zur Anklage gebracht.
Der Polizeipräsident zeigte sich gestern zufrieden mit der juristischen Aufarbeitung. „Ich habe kein persönliches Triumphgefühl, aber es geht hier um die abschreckende
Wirkung.“Das Urteil zeige, dass man sich auch im Internet nicht alles erlauben kann, auch nicht sprachlich, sagte Kühme. Wer das dennoch tue, müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. „Für mich ist das Urteil ein deutliches Signal, dass Hass und Hetze von der Justiz nicht geduldet werden. Auch das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“