Land will Zahl der Wölfe regulieren
Regierungsfraktionen setzen Sorgen der Landwirte stärker in den Fokus
Hannover/dpa – Zur Eindämmung der wachsenden Zahl von Wölfen in Niedersachsen haben SPD und CDU im Landtag die Aufnahme ins Jagdrecht sowie das Festlegen einer Bestandsgrenze gefordert. Werde diese Zahl überschritten, sollen Wölfe leichter abgeschossen werden dürfen, wenn sie Tierhaltern Probleme bereiten, heißt es in dem von den Regierungsfraktionen am Mittwoch in den Landtag eingebrachten Antrag. Unterstützung für den Vorstoß gab es von der FDP und aus den Reihen der AfD.
In Niedersachsen gibt es derzeit rund 350 Wölfe. Wie die Landespolitik den Umgang mit dem Wolf künftig regeln will, lesen Sie auf
Hannover – Niedersachsens Landesregierung will den Umgang mit Wölfen neu regeln, um die Rückkehr der geschützten Tiere besser in den Griff zu bekommen. Am Mittwoch befasste sich der Landtag daher mit dem Wolfsmanagement. Ein Antrag der SPD und CDU sieht vor, dass der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Außerdem solle im Bund darauf hingewirkt werden, dass die Methodik der Wolfszählung geändert und eine Untergrenze definiert wird. Mit dem Antrag befasst sich demnächst ein Landtagsausschuss. Die Regierung will darüber hinaus eine neue Wolfsverordnung vorstellen.
Mittlerweile, so SPD und CDU, gebe es deutlich mehr Wölfe als noch vor wenigen Jahren. Seit 2011/2012 sei die Anzahl der nachgewiesenen Territorien im Schnitt um 60 Prozent pro Jahr gestiegen. Aktuell lebten 35 Wolfsrudel und zwei Paare zwischen Harz und Nordsee und die Übergriffe auf Nutztiere nähmen zu. Die
Regierung will daher gegensteuern und dabei die Sorgen der Weidetierhalter stärker berücksichtigen. Unterstützung gab es gestern im Landtag von der FDP und aus den Reihen der AfD. Der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer sprach dagegen von Augenwischerei.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind relativ gering. Denn der Wolf wird nach EU- und Bundesrecht umfassend
geschützt, unabhängig von der Aufnahme ins Jagdrecht. Die Landesjägerschaft erklärte vergangene Woche, die Jäger seien dann zwar künftig die ersten Ansprechpartner bei Rissen von Nutztieren. Allerdings bleibe das Verfahren für eine Abschussgenehmigung unverändert. Nach Vorstellung der Regierungsfraktionen soll Niedersachsen dafür beim Bund werben. Der Landeschef des Naturschutzbunds, Holger Buschmann, bezeichnete die Aufnahme ins Jagdrecht sogar als „blinden Aktionismus“, der
für die Weidetierhalter keine Unterstützung bedeute – denn diese bräuchten eher Geld für Schutzmaßnahmen.
Ziel ist es, einen festen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der regelt, wann ein Wolf vergrämt – also unter Schmerzen vertrieben – oder erschossen werden darf. Ein Blankoschein für Tierhalter und Jäger ist das aber nicht, denn jeder Fall soll weiter einzeln geprüft werden.