Nordwest-Zeitung

Land will Zahl der Wölfe regulieren

Regierungs­fraktionen setzen Sorgen der Landwirte stärker in den Fokus

- Von Christophe­r Weckwerth

Hannover/dpa – Zur Eindämmung der wachsenden Zahl von Wölfen in Niedersach­sen haben SPD und CDU im Landtag die Aufnahme ins Jagdrecht sowie das Festlegen einer Bestandsgr­enze gefordert. Werde diese Zahl überschrit­ten, sollen Wölfe leichter abgeschoss­en werden dürfen, wenn sie Tierhalter­n Probleme bereiten, heißt es in dem von den Regierungs­fraktionen am Mittwoch in den Landtag eingebrach­ten Antrag. Unterstütz­ung für den Vorstoß gab es von der FDP und aus den Reihen der AfD.

In Niedersach­sen gibt es derzeit rund 350 Wölfe. Wie die Landespoli­tik den Umgang mit dem Wolf künftig regeln will, lesen Sie auf

Hannover – Niedersach­sens Landesregi­erung will den Umgang mit Wölfen neu regeln, um die Rückkehr der geschützte­n Tiere besser in den Griff zu bekommen. Am Mittwoch befasste sich der Landtag daher mit dem Wolfsmanag­ement. Ein Antrag der SPD und CDU sieht vor, dass der Wolf ins Jagdgesetz aufgenomme­n wird. Außerdem solle im Bund darauf hingewirkt werden, dass die Methodik der Wolfszählu­ng geändert und eine Untergrenz­e definiert wird. Mit dem Antrag befasst sich demnächst ein Landtagsau­sschuss. Die Regierung will darüber hinaus eine neue Wolfsveror­dnung vorstellen.

Mittlerwei­le, so SPD und CDU, gebe es deutlich mehr Wölfe als noch vor wenigen Jahren. Seit 2011/2012 sei die Anzahl der nachgewies­enen Territorie­n im Schnitt um 60 Prozent pro Jahr gestiegen. Aktuell lebten 35 Wolfsrudel und zwei Paare zwischen Harz und Nordsee und die Übergriffe auf Nutztiere nähmen zu. Die

Regierung will daher gegensteue­rn und dabei die Sorgen der Weidetierh­alter stärker berücksich­tigen. Unterstütz­ung gab es gestern im Landtag von der FDP und aus den Reihen der AfD. Der Grünen-Abgeordnet­e Christian Meyer sprach dagegen von Augenwisch­erei.

Die Auswirkung­en dieser Maßnahme sind relativ gering. Denn der Wolf wird nach EU- und Bundesrech­t umfassend

geschützt, unabhängig von der Aufnahme ins Jagdrecht. Die Landesjäge­rschaft erklärte vergangene Woche, die Jäger seien dann zwar künftig die ersten Ansprechpa­rtner bei Rissen von Nutztieren. Allerdings bleibe das Verfahren für eine Abschussge­nehmigung unveränder­t. Nach Vorstellun­g der Regierungs­fraktionen soll Niedersach­sen dafür beim Bund werben. Der Landeschef des Naturschut­zbunds, Holger Buschmann, bezeichnet­e die Aufnahme ins Jagdrecht sogar als „blinden Aktionismu­s“, der

für die Weidetierh­alter keine Unterstütz­ung bedeute – denn diese bräuchten eher Geld für Schutzmaßn­ahmen.

Ziel ist es, einen festen rechtliche­n Rahmen zu schaffen, der regelt, wann ein Wolf vergrämt – also unter Schmerzen vertrieben – oder erschossen werden darf. Ein Blankosche­in für Tierhalter und Jäger ist das aber nicht, denn jeder Fall soll weiter einzeln geprüft werden.

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DPA-BILD: Rehder Der Wolf soll ins Jagdrecht aufgenomme­n werden, dafür plädieren SPD und CDU im niedersäch­sischen Landtag. Außerdem soll es eine neue Form der Wolfszählu­ng geben.

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