Urteil gibt Klägern bei VW-Motoren Sicherheit
Oldenburger Jurist Sonnenberg weist auf Verjährungsfrist zum Jahresende hin
Seit fünf Jahren weiß man von den Manipulationen an VW-Dieselmotoren. Zeichnet sich eigentlich ein Ende der Klagen gegen VW ab? Sonnenberg: Ein Ende der Klagewelle gegen VW zeichnet sich derzeit nicht ab. Hinsichtlich des Motors EA 189 laufen noch sehr viele Verfahren. Es kommen auch weiter neue Klagen bezüglich dieses Motors hinzu, da die Gerichte uneinig sind, ob bereits Verjährung eingetreten ist oder nicht. Der Bundesgerichtshof wird diese Frage wohl voraussichtlich im Dezember 2020 entscheiden. Halter, die bislang noch keine rechtlichen Schritte unternommen haben, sollten dies aus Verjährungsgesichtspunkten bis spätestens zum Ende des Jahres 2020 nachholen. Am Anfang der Entwicklung befinden wir uns noch bezüglich des Nachfolgemotors EA 288, der in diversen Fahrzeugen von VW, Audi, Skoda und Seat verbaut ist. Insoweit gehen die Urteile der Gerichte derzeit in beide Richtungen.
Das Kraftfahrtbundesamt befindet sich immer noch in der Prüfung. Der BGH hat bezüglich des Motors EA 288 bislang noch nicht entschieden.
Nicht nur der VW-Dieselmotor EA 189 ist betroffen. Es gibt offenbar auch größere Dieselmotoren, an denen die Abgasrückführung manipuliert wurde? Sonnenberg: Es sind etliche größere Motoren – 3.0 TDIMotoren und größer – betroffen. Insbesondere gegen Volkswagen, Audi, Porsche und Mercedes laufen insoweit Klageverfahren. Bei Audi ist vor allem der Motor EA 897 betroffen, bei Daimler vor allem der Motor OM 642. Der Motor EA 897 ist u. a. in den größeren Modellen von Audi, mehreren Porsche-Modellen und auch im VW Touareg verbaut. Insbesondere gegen Volkswagen und Audi gibt es immer mehr positive Urteile. Das OLG Oldenburg hat die Volkswagen AG vor wenigen Tagen wegen eines manipulierten VW Touareg zum Schadensersatz verurteilt. Ich selbst habe vor einigen Tagen ein positives Urteil gegen Audi wegen eines manipulierten Audi A6 3.0 TDI beim Landgericht Heilbronn erstritten.
Wie sind die Klageaussichten für betroffene Autobesitzer? Sonnenberg: Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die betroffenen Hersteller wegen illegaler Abschalteinrichtungen sind insbesondere nach dem Grundsatzurteil des BGH in Sachen VW vom 25. Mai 2020 sehr gut. Es muss aber natürlich zwischen den unterschiedlichen Herstellern, Motortypen und Fallkonstellationen unterschieden werden. Da können die Erfolgsaussichten zum Teil sehr stark divergieren. Jeder Fall ist gesondert zu prüfen.