Mitgliedsbeiträge trotz Schließung zahlen?
Fitnessstudios sind wieder geschlossen – Verbraucherzentrale erklärt Optionen
Eine Leserin Theobalds hat von ihrer Wohnung aus einen herrlichen Blick auf die Cäcilienbrücke – zumindest auf das, was davon übrig ist. Davon konnte sich einst ein Kollege persönlich überzeugen, der aufgrund einer Recherche bei der Dame zu Besuch sein durfte. Damals ließ sich aus dem Fenster heraus noch wunderbar beobachten, wie das altehrwürdige Bauwerk gemütlich das bewegliche Brückenelement anhob, schwer beladene Binnenschiffe durchließ und dem Straßenverkehr ein Pause verordnete. Das waren noch Zeiten.
Dass diese vorbei sind, daran haben sich die Oldenburger mittlerweile gewöhnt. Was aber nicht heißt, dass ihnen die nun einsam stehenden Türme egal geworden sind. Gezeigt hat das der 87-jährige Siegfried Schulze, der – wie Theobalds Lieblingsredaktion berichtete – dafür sorgte, dass die unschönen Holzverkleidungen am Gemäuer zumindest einen klinkerfarbenen Anstrich bekommen. Zur Freude der besagten Anwohnerin mit dem jetzt wieder deutlich schöneren Ausblick, wie sie Theobald berichtete. Sie trug ihm auf, dem Initiator der Verschönerungsaktion ihren aufrichtigen Dank auszurichten. Das tut mit diesen Zeilen sehr gerne:
theobald@NWZmedien.de
Oldenburg – Kein Schweiß tropft von der Decke, die Laufbänder stehen still und die Gewichte liegen unbenutzt herum. Der zweite Lockdown schränkt das öffentliche Leben seit dem 2. November ein. Ziel ist es, die steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, um das Gesundheitsamt nicht zu überlasten. Auch Sportstudios, Sportclubs und Vereine sind betroffen und müssen vorerst bis Ende des Monats geschlossen bleiben.
Müssen Beiträge gezahlt werden
In dieser ungewöhnlichen Situation fragen sich viele, welche Rechte und Pflichten sie haben. Wie steht es um die Beitragsgebühren, die jeden Monat von den Mitgliedern gezahlt werden? Denn grundsätzlich gilt: wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann, müssen Kunden nicht zahlen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen vertritt die Auffassung, dass in diesem Fall ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht gilt. „Auch wenn das Studio mit einem eingeschränkten Angebot wieder zur Verfügung
Fitnessstudios müssen zum zweiten Mal in diesem Jahr geschlossen bleiben. Mit den Mitgliederbeiträgen gehen die Studios unterschiedlich um.
steht, muss nur für diejenigen Leistungen bezahlt werden, die auch genutzt werden können“, so die Zentrale.
Welche Optionen bieten Sportstudios in Oldenburg
■ Das F1 Fitness Oldenburg bietet seinen Mitgliedern mehrere Optionen: Es gibt Gutscheine in Höhe des Monatsbeitrags, Guthaben auf dem Verzehrkonto, die Möglichkeit, den Beitrag an das Fitnessstudio zu spenden, oder
den Vertrag ohne Abbuchung ruhen zu lassen.
■ Diese Ruhezeit-Regelung bietet auch McFit an.
■ Ähnlich handhabt es Fitness First. Dort gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Gutscheine in Anspruch zu nehmen.
■ Gutscheine gibt es auch beim Kingdom of Sports. „Wir bieten verschiedene Lösungen an. Der Wert der jeweiligen Gutscheine übersteigt den Mitgliedsbeitrag dabei sogar“, sagt Studioleiter Sascha Roßkamp.
„Aufgrund einer für Verbraucher
sehr nachteiligen Gesetzesänderung dürfen die Anbieter seit dem 20. Mai dieses Jahres statt der Erstattung in Geld auch Gutscheine ausgeben, wenn der Fitnessvertrag vor dem 8. März geschlossen wurde“, erklärt Tiana Preuschoff von der Niedersächsischen Verbraucherzentrale.
Dabei muss es sich aber um Wertgutscheine über eben diese Beträge handeln. Löst der Kunde den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht ein, hat er Anspruch auf Erstattung.
■ Mehrere Fitnessstudios in Oldenburg bieten außerdem die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit um die Zeit der Schließung zu verlängern.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sei das nicht zulässig. Allerdings gibt es erste Gerichtsurteile, die den Studiobetreibern recht geben und die Vertragsverlängerung erlauben.
Gilt das Gleiche für eine Mitgliedschaft im Verein
Bei Vereinen ist die rechtliche Situation hingegen anders: „Sie sind ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die durch ihren Beitritt gewisse Rechte und Pflichten anerkennen.“Da Vereine zudem nicht gewinnorientiert arbeiten, müssen Mitgliedsbeiträge weiterhin gezahlt werden, auch wenn Angebote zeitweise entfallen.
Diese Regelung betrifft in Oldenburg unter anderem das Bahama-Sports (Breitensportclub e.V.), das Gesundheitsstudio des Oldenburger Turnerbundes (OTB), das Bewegungsstudio „B2“des Bürgerfelder Turnerbundes (BTB) oder das „StudiO“Fitness- und Gesundheitszentrum des Hochschulsports.
Mehr über die Verbraucherzentrale Lesen Sie auf Seite 8