Vorab Grenzen ziehen für den Fall der Fälle
Hilfe für Ärzte und Angehörige – Jederzeit Änderung und Neufassung möglich
Berlin/ftd – Obwohl die meisten schon einmal von der Patientenverfügung gehört haben, tut sich die große Mehrheit schwer damit. Warum jeder ein solches Dokument erstellen sollte, was dabei wichtig ist und was im Fall einer Covid-19-Behandlung gilt, erklären die Finanztester.
Aussichtslose Krankheitssituationen
In einer Patientenverfügung bestimmt ein Mensch, welche medizinische Behandlung er sich wünscht, falls er in eine Krankheitssituation kommt, in der er nach ärztlicher Prognose dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Es geht um eine aussichtslose Krankheitssituation am Lebensende, in der Ärzte über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden müssen – und hierfür die Einwilligung des Patienten benötigen. Dazu zählen etwa künstliche BeatSauerstofftherapien mung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Dann ist eine Patientenverfügung das Mittel, mit dem ein Patient sein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ausübt.
Covid-19
Im Fall einer schweren Erkrankung wegen Covid-19 wünschen viele Menschen eine intensivmedizinische Behandlung und maschinelle Beatmung, falls Ärzte sie empfehlen. Sie können beruhigt sein:
Die Behandlung wegen Covid19 ist grundsätzlich kein Anwendungsfall für eine Patientenverfügung – auch nicht bei einer Langzeitnarkose
(„künstliches Koma“), die Voraussetzung für eine maschinelle Beatmung ist. Die maschinelle Beatmung ist das letzte Mittel, wenn andere
nicht weiterhelfen. In die Behandlung hat der Patient nach Aufklärung in der Regel selbst eingewilligt. Die Behandlung ist darauf ausgerichtet, dass der Patient wieder erwacht und entscheidungsfähig ist.
Therapieverzicht
Wichtig werden kann eine Patientenverfügung bei einer Covid-19-Behandlung, wenn zum Beispiel der Behandlungserfolg nicht eintritt und der Patient sein Bewusstsein aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wieder erlangt. Ärzte müssen dann für eine Weiterbehandlung ein neues Therapieziel festlegen. Hat ein Patient in seiner Patientenverfügung festgelegt, in solch einer Krankheitssituation auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, können Ärzte mit Zustimmung des Vertreters den Patientenwunsch umsetzen.