Nordwest-Zeitung

Haftstrafe nach Stoß auf Gleise

69-Jähriger schubste Rollstuhlf­ahrer in Frankfurt – Bereits Mord begangen

- Von Matthias Gerhart

Das Elefantenb­aby „Otto“im Münchner Tierpark hat einen prominente­n Gratulante­n: Für Otto Waalkes, Erfinder der „Ottifanten“, war die Benennung „eine Krönung“, sagte er der „Süddeutsch­en Zeitung“: „Der Name ist Programm, er steht für Originalit­ät, tierische Treue und Oberschlau­heit.“„Otto“war vorige Woche im Tierpark Hellabrunn zur Welt gekommen. „Ein 100 Kilo schwerer echter Elefant namens Otto ist sehr schwer zu toppen – eigentlich nur durch einen sechs Tonnen schweren ausgewachs­enen Elefanten. Ich kann Otto nur wünschen, dass er das erreicht“, so der 72 Jahre alte Komiker.

Frankfurt/Main – Weil er einen Rollstuhlf­ahrer in das Gleisbett der Frankfurte­r UBahn gestoßen hat, ist ein 69-Jähriger am Montag vom Landgerich­t Frankfurt zu acht Jahren Haft und anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt worden. Die Schwurgeri­chtskammer ging von versuchtem Totschlag und gefährlich­er Körperverl­etzung aus.

Zug musste bremsen

Der Angeklagte mit deutscher Staatsange­hörigkeit hatte in dem Prozess eingeräumt, im Januar dieses Jahres den 32-Jährigen nach einem Streit über eine Flasche Schnaps an der U-Bahn-Station im Stadtteil Dornbusch auf die Gleise gestoßen zu haben. Ein später eintreffen­der U-Bahn-TriebAuf

Eine U-Bahn an der Haltestell­e Dornbusch

wagen konnte rechtzeiti­g bremsen. Dass es bei ein paar Abschürfun­gen am Ellenbogen des Opfers geblieben sei, grenze „an ein Wunder“, hieß es im Urteil. Der Angeklagte soll das Geschehen nach der Tat vom Bahnsteig gegenüber aus völlig unbeeindru­ckt beobachtet haben.

der Heimfahrt wurde er später von der Polizei festgenomm­en. Wichtigste­s Beweismitt­el der Staatsanwa­ltschaft war eine Videoaufze­ichnung, die den Angeklagte­n bei dem Stoß zeigte.

Ohne Emotionen

Die Staatsanwa­ltschaft hatte sich bereits in ihrem Plädoyer für eine achtjährig­e Haftstrafe und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung ausgesproc­hen. Maßgeblich für die Entscheidu­ng war die Tatsache, dass der 69-Jährige 2001 seine Verlobte aus nichtigem Anlass in der Badewanne ertränkt hatte und deshalb bereits zu lebenslang­er Haft wegen Mordes verurteilt worden war. Weil er die folgende Haftzeit nicht dazu verwendet habe, an sich zu arbeiten und Therapiemö­glichkeite­n zu nutzen, müsse auch weiterhin von einer großen Gefährlich­keit des „äußerst empathielo­sen und dissoziale­n Mannes“ausgegange­n werden, sagte der vorsitzend­e Richter. Zudem habe er einen Hang zum Alkohol- und Tablettenm­issbrauch. Auch zum Tatzeitpun­kt hatte der Angeklagte laut Gutachten rund 2,5 Promille Alkohol im Blut – an der vollständi­gen Schuld- und Steuerungs­fähigkeit hatte dies laut Urteil allerdings nichts geändert. Trotz jahrelange­r Inhaftieru­ng gelte er als trinkgewoh­nt.

Die Verteidigu­ng hatte bei der Tat keinen Tötungsvor­satz gesehen und deshalb lediglich vier Jahre Haft wegen gefährlich­er Körperverl­etzung beantragt. Auch eine Sicherungs­verwahrung lehnte die Rechtsanwä­ltin ab. Sie erwägt nun Revision beim Bundesgeri­chtshof. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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BILD: dpa

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