Haftstrafe nach Stoß auf Gleise
69-Jähriger schubste Rollstuhlfahrer in Frankfurt – Bereits Mord begangen
Das Elefantenbaby „Otto“im Münchner Tierpark hat einen prominenten Gratulanten: Für Otto Waalkes, Erfinder der „Ottifanten“, war die Benennung „eine Krönung“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“: „Der Name ist Programm, er steht für Originalität, tierische Treue und Oberschlauheit.“„Otto“war vorige Woche im Tierpark Hellabrunn zur Welt gekommen. „Ein 100 Kilo schwerer echter Elefant namens Otto ist sehr schwer zu toppen – eigentlich nur durch einen sechs Tonnen schweren ausgewachsenen Elefanten. Ich kann Otto nur wünschen, dass er das erreicht“, so der 72 Jahre alte Komiker.
Frankfurt/Main – Weil er einen Rollstuhlfahrer in das Gleisbett der Frankfurter UBahn gestoßen hat, ist ein 69-Jähriger am Montag vom Landgericht Frankfurt zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung aus.
Zug musste bremsen
Der Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte in dem Prozess eingeräumt, im Januar dieses Jahres den 32-Jährigen nach einem Streit über eine Flasche Schnaps an der U-Bahn-Station im Stadtteil Dornbusch auf die Gleise gestoßen zu haben. Ein später eintreffender U-Bahn-TriebAuf
Eine U-Bahn an der Haltestelle Dornbusch
wagen konnte rechtzeitig bremsen. Dass es bei ein paar Abschürfungen am Ellenbogen des Opfers geblieben sei, grenze „an ein Wunder“, hieß es im Urteil. Der Angeklagte soll das Geschehen nach der Tat vom Bahnsteig gegenüber aus völlig unbeeindruckt beobachtet haben.
der Heimfahrt wurde er später von der Polizei festgenommen. Wichtigstes Beweismittel der Staatsanwaltschaft war eine Videoaufzeichnung, die den Angeklagten bei dem Stoß zeigte.
Ohne Emotionen
Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits in ihrem Plädoyer für eine achtjährige Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Maßgeblich für die Entscheidung war die Tatsache, dass der 69-Jährige 2001 seine Verlobte aus nichtigem Anlass in der Badewanne ertränkt hatte und deshalb bereits zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden war. Weil er die folgende Haftzeit nicht dazu verwendet habe, an sich zu arbeiten und Therapiemöglichkeiten zu nutzen, müsse auch weiterhin von einer großen Gefährlichkeit des „äußerst empathielosen und dissozialen Mannes“ausgegangen werden, sagte der vorsitzende Richter. Zudem habe er einen Hang zum Alkohol- und Tablettenmissbrauch. Auch zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte laut Gutachten rund 2,5 Promille Alkohol im Blut – an der vollständigen Schuld- und Steuerungsfähigkeit hatte dies laut Urteil allerdings nichts geändert. Trotz jahrelanger Inhaftierung gelte er als trinkgewohnt.
Die Verteidigung hatte bei der Tat keinen Tötungsvorsatz gesehen und deshalb lediglich vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Auch eine Sicherungsverwahrung lehnte die Rechtsanwältin ab. Sie erwägt nun Revision beim Bundesgerichtshof. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.