Maske am Rückspiegel erlaubt?
Das Sichtfeld muss immer frei sein – Besser ins Handschuhfach
Es ist ein Bild, das man heutzutage immer häufiger sieht. Am Rückspiegel eines Autos baumelt der Mund-NaseSchutz. Die Alltagsmaske ist natürlich keine Zierde im Auto, sondern schlicht notwendig und ihr Tragen ist vielerorts vorgeschrieben. Aber darf man den Mund-NaseSchutz überhaupt am Rückspiegel aufhängen?
Egal ob zum Einkaufen oder beim Tanken: Eine Alltagsmaske muss in Zeiten von
Corona immer dabei sein. Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, bewahrt daher meist einen Mund-Nasen-Schutz in seinem Fahrzeug auf.
Damit der immer griffbereit ist und zum Beispiel beim Bäcker nicht vergessen wird, hängen viele Autofahrer die Maske an den Rückspiegel. Das ist zwar erlaubt, jedoch nicht ratsam: Denn das Sichtfeld des Fahrers muss immer frei bleiben.
Die Mund-Nasen-Bedeckungen
sind meist deutlich größer als zum Beispiel ein Duftbaum und können dadurch die Sicht stark beeinträchtigen. Zusätzlich kann das Hin- und Herbaumeln während der Fahrt die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen. Denn wer dauerhaft eine Bewegung am Rand des eigenen Blickfeldes wahrnimmt, gewöhnt sich daran, was wiederum höchst unangenehme Folgen haben kann.
Das führt dazu, dass Autofahrer beispielsweise Bewegungen von anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Fahrradfahrern erst sehr spät wahrnehmen. Im schlimmsten Fall kommt es dann zu einem Unfall. Besser ist es daher, die Maske in einem der Staufächer, zum Beispiel im Handschuhfach, aufzubewahren. In einer Tüte oder einem kleinen Beutel ist sie zudem vor Verschmutzungen geschützt.
Ein Mund-Nase-Schutz am Rückspiegel, ein Bild, das man in vielen Autos heute immer öfter zu sehen bekommt. Es ist erlaubt, aber nicht sinnvoll.