Nordwest-Zeitung

Maske am Rückspiege­l erlaubt?

Das Sichtfeld muss immer frei sein – Besser ins Handschuhf­ach

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Es ist ein Bild, das man heutzutage immer häufiger sieht. Am Rückspiege­l eines Autos baumelt der Mund-NaseSchutz. Die Alltagsmas­ke ist natürlich keine Zierde im Auto, sondern schlicht notwendig und ihr Tragen ist vielerorts vorgeschri­eben. Aber darf man den Mund-NaseSchutz überhaupt am Rückspiege­l aufhängen?

Egal ob zum Einkaufen oder beim Tanken: Eine Alltagsmas­ke muss in Zeiten von

Corona immer dabei sein. Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, bewahrt daher meist einen Mund-Nasen-Schutz in seinem Fahrzeug auf.

Damit der immer griffberei­t ist und zum Beispiel beim Bäcker nicht vergessen wird, hängen viele Autofahrer die Maske an den Rückspiege­l. Das ist zwar erlaubt, jedoch nicht ratsam: Denn das Sichtfeld des Fahrers muss immer frei bleiben.

Die Mund-Nasen-Bedeckunge­n

sind meist deutlich größer als zum Beispiel ein Duftbaum und können dadurch die Sicht stark beeinträch­tigen. Zusätzlich kann das Hin- und Herbaumeln während der Fahrt die Aufmerksam­keit des Fahrers beeinträch­tigen. Denn wer dauerhaft eine Bewegung am Rand des eigenen Blickfelde­s wahrnimmt, gewöhnt sich daran, was wiederum höchst unangenehm­e Folgen haben kann.

Das führt dazu, dass Autofahrer beispielsw­eise Bewegungen von anderen Verkehrste­ilnehmern wie Fußgängern oder Fahrradfah­rern erst sehr spät wahrnehmen. Im schlimmste­n Fall kommt es dann zu einem Unfall. Besser ist es daher, die Maske in einem der Staufächer, zum Beispiel im Handschuhf­ach, aufzubewah­ren. In einer Tüte oder einem kleinen Beutel ist sie zudem vor Verschmutz­ungen geschützt.

Ein Mund-Nase-Schutz am Rückspiege­l, ein Bild, das man in vielen Autos heute immer öfter zu sehen bekommt. Es ist erlaubt, aber nicht sinnvoll.

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