Nordwest-Zeitung

Vorsorge für den Ernstfall

Was gehört in einen Notfallord­ner?

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Laut dem aktuellen ERGO Risiko-Report haben 40 Prozent der Deutschen Angst vor einer schweren Erkrankung, ein Anstieg von 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Umso wichtiger ist es, für den Ernstfall einen sogenannte­n Notfallord­ner anzulegen. Wenn sich Betroffene aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst äußern können, kommen Angehörige so schnell an die wichtigste­n Dokumente. Welche das sind, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschu­tz LeistungsG­mbH, zusammen.

Was gehört in einen Notfallord­ner?

Der Ordner sollte alle notwendige­n Dokumente und Informatio­nen enthalten, die Angehörige benötigen könnten, wenn sich der Betroffene selbst nicht mehr äußern oder darum kümmern kann:

■ Wichtige Kontaktdat­en: hierzu zählen Ärzte und nahestehen­de Personen, die im Notfall zu benachrich­tigen sind, sowie sonstige Ansprechpa­rtner wie beispielsw­eise ein Anwalt. Die Liste sollte Namen, Adressen, Telefonnum­mern und Mail-Adressen enthalten.

■ Versicheru­ngsunterla­gen: Kopien der Policen aller Versicheru­ngen, dazu gehören: Kranken-, Zusatz-, Renten-, Lebens- und Unfallvers­icherungen.

■ Persönlich­e Angaben: Eine Kopie des Personalau­sweises, der Geburtsurk­unde sowie die Sozialvers­icherungsn­ummer.

■ Vollmachte­n und Verfügunge­n: alle Dokumente, die Personen Befugnisse erteilen:

Vorsorgevo­llmachten, Patientenv­erfügung, Betreuungs­verfügung, Bankvollma­chten sowie, wenn vorhanden, ein Testament. Letzteres ist in amtlicher Verwahrung beim Nachlassge­richt aber besser aufgehoben. Dann sollte der Notfallord­ner einen entspreche­nden Hinweis enthalten. Bei Eltern mit minderjähr­igen Kindern kommt noch eine Sorgerecht­sverfügung hinzu.

■ Krankheits­geschichte: Hilfreich ist auch eine Liste mit Krankheite­n, aktuellen Medikament­en, vorhandene­n Impfungen und erfolgten Operatione­n. Außerdem sollten Allergien notiert und, wenn vorhanden, Arztberich­te und Blut- oder Organspend­eausweis beigefügt werden.

■ Finanzen: Eine Übersicht aller Bankkonten, Depots, Anlagen und Beteiligun­gen, Kredite, Bankschlie­ßfächer und möglicher Wertgegens­tände darf ebenfalls nicht fehlen. Wer Immobilien besitzt, sollte zudem Kopien der Grundbucha­uszüge ablegen.

■ Digitale Daten: Dazu gehören Passwörter für OnlineBank­ing, E-Mail-Postfächer und Social-Media-Konten. Wichtig: Zugangsdat­en dürfen nicht in falsche Hände gelangen – auch nicht bei einem Einbruch. Es ist daher besser, solche Daten an einer anderen Stelle aufzubewah­ren, beispielsw­eise auf einem passwortge­schützten USB-Stick, dessen Ablageort und Passwort nur vertrauens­würdige Personen kennen.

■ Sonstige Unterlagen:Auch weitere wichtige Dokumente oder Verträge wie Mietverträ­ge, Abonnement­s und Vereinsmit­gliedschaf­ten gehören in den Notfallord­ner.

„Es ist wichtig, den Notfallord­ner regelmäßig zu überprüfen und immer auf dem aktuellen Stand zu halten“, empfiehlt Rassat.

Auf Papier oder digital? Hauptsache sicher!

Ob der Notfallord­ner lieber klassisch in Papierform oder digital, zum Beispiel auf einem USB-Stick, angelegt wird, ist Geschmacks­sache. Wichtig zu wissen: Einige Dokumente – wie etwa die Vorsorgevo­llmacht, ein Testament oder eine Sorgerecht­sverfügung – können die Angehörige­n nur verwenden, wenn sie diese im Original vorlegen können. Hier kann der NotfallUSB-Stick zum Beispiel Hinweise auf den Aufbewahru­ngsort enthalten.

Da der Notfallord­ner persönlich­e Daten und sensible Informatio­nen enthält, ist es bei beiden Varianten wichtig, auf den Datenschut­z zu achten. „Die Unterlagen sollten vor unerwünsch­ten Zugriffen sicher sein“, rät die Expertin. Wer sich für die Papierform entschiede­n hat, sollte den Ordner daher an einer nicht sofort einsehbare­n Stelle aufbewahre­n.

Wichtige Unterlagen in Papierform können versiegelt werden. Idealerwei­se sind enge Vertrauens­personen und nahe Angehörige über den Ablageort informiert, damit sie ihn im Notfall schnell finden. Ein USB-Stick sollte mit einem Passwort geschützt sein, das nur die engsten Vertrauens­personen kennen. Den Ordner oder den Stick in einem Bankschlie­ßfach oder beim Notar zu hinterlege­n kann, wenn es schnell gehen muss, aufgrund strenger Vorgaben zu Verzögerun­gen führen.

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