Quarantänebedingter Ist das Internet ein Schaden oder Krankheit? rechtsfreier Raum?
Arbeitgeberentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Welche rechtlichen Schutzmöglichkeiten gibt es?
Die zweite Corona-Welle ist da. Mit ihr tauchen viele Unsicherheiten im Arbeitsalltag auf. Insbesondere für Arbeitgeber stellt sich die Frage, wer für die Lohnfortzahlung aufkommt, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Coronabedingt ausfallen.
Bei einer Coronavirus-Erkrankung des Arbeitnehmers ist die Lage klar. Der Arbeitnehmer bekommt vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen. Der Arbeitgeber bekommt seinen Aufwand von der Krankenkasse erstattet, wenn er am Umlageverfahren U1 teilnimmt.
Arbeitsvertrag oder tarifliche Bindungen können entscheidend sein
Müssen Arbeitgeber auf ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verzichten, weil Schulen und Kindergärten geschlossen haben oder bei reinen Vorsichtsmaßnamen, müssen Gehälter gegebenenfalls weitergezahlt werden. Hier kommt es auf den Arbeitsvertrag oder auf mögliche Tarifbindungen des Be§
Michael Klatt
Fachanwalt für Sozialrecht und Familienrecht triebs an.
Doch was ist bei einem Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus? Eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es nur, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmer von Amtswegen in Quarantäne sind. Sie erhalten dann vom Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen den Lohn fortgezahlt. Der Arbeitgeber kann sich in solchen Fällen aber nicht an die Krankenkasse wenden, sondern muss gemäß
56 Infektionsschutzgesetz bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Erstattung des Entgelts stellen.
Auch Selbstständige haben bei einer vom Gesundheitsamt angeordneten Isolation einen Anspruch auf Entschädigung ihrer Verdienstausfälle, wenn sie in Quarantäne nicht arbeiten können. Die Entschädigung wird nach dem letzten Jahreseinkommen berechnet. Außerdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Erstattung von nicht gedeckten Betriebsausgaben.
Selbstständige haben Anspruch auf Krankengeld
Sollten Selbstständige in Quarantäne tatsächlich am Coronavirus erkranken, so haben sie nach dem Infektionsschutzgesetz, genau wie Angestellte, einen Anspruch auf Krankengeld. Viele Gesundheitsämter sehen das allerdings anders.
Es lohnt sich bei rechtlichen Fragen zu Corona anwaltlicher Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie als Arbeitgeber und Selbstständiger Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden effektiv durchsetzen.
@ www.klatt-oldenburg.de
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, allerdings bietet es auch Straftätern diverse Möglichkeiten anonym Bedrohungen, Beleidigungen und andere Straftaten zu begehen. Doch ein rechtsfreier Raum ist das Internet noch lange nicht.
Was ist digitale Gewalt?
Von digitaler Gewalt spricht man, wenn Straftaten mittels Internet, Handy oder anderen Kommunikationsmitteln begangen werden. Dies kann beispielsweise in Form eines sog. Shitstorms sein, in der Verwendung oder Weiterleitung von fremden Bildern, als Identitätsdiebstahl, im Ausspionieren von Daten oder mittels geheimer Installation von Ortungsdiensten.
Keine Kavaliersdelikte
Dabei handelt es sich keinesfalls um Kavaliersdelikte, sondern um Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. So hat das Strafgesetzbuch (StGB) in den letzten Jahren zahlreiche Neuerungen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung erfahren.
Auch die Strafverfolgung von Tätern im Internet ist leichter geworden, so dass sich Täter nicht mehr in der Anonymität sicher sein können.
Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Für Betroffene gibt es zahlreiche Möglichkeiten gegen digitale Gewalt vorzugehen: in strafrechtlicher Sicht empfiehlt sich die Anzeige und Stellung eines Strafantrags. Daneben kann man zivilrechtlich auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Auch Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Entfernen eines widerrechtlich online gestellten Beitrags sind möglich. Ferner besteht die Möglichkeit gerichtlich Kontaktaufnahmeverbote durchzusetzen.
Fazit
Täter hinterlassen auch in der digitalen Welt Spuren, die eine Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen ermöglichen. Der Gang zum strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt ermöglicht einen Überblick über alle Handlungsoptionen. Keinesfalls sollten Betroffene von digitaler Gewalt die Angelegenheit
auf sich beruhen lassen. Wer sich wehrt, zeigt auch, dass er nicht weiter bereit ist, entsprechende Straftaten zu tolerieren.
@ www.webanwalt24.de @ www.tieranwalt24.de
Sandra Baumann
Rechtsanwältin Schwerpunkte Pferderecht, Strafrecht, Familienrecht @ guide.nwzonline.de/ themen/geld-und-recht