Schausteller dürfen zum Mitnehmen verkaufen
Schaustellerfamilie veranstaltet weihnachtlichen Budenverkauf auf Privatgrundstück
Oldenburg/am – Der Oldenburger Lambertimarkt findet in diesem Jahr nicht statt. Trotzdem haben viele Schausteller aus der Huntestadt eine Möglichkeit gefunden, Süßigkeiten, Herzhaftes und Glühwein aus ihren Buden heraus zu verkaufen: Solange sie die Stände auf Privatgrundstücken aufbauen, wertet die Stadt das als eine Art „AußerHaus-Verkauf“, wie Stadtsprecher Stephan Onnen auf Anfrage der Ð mitteilte. Wichtig sei dabei jedoch, dass die sogenannten AHA-Regeln (Abstände beachten, Hygiene beachten, Alltagsmaske) eingehalten werden. Ein weiterer, entscheidender Faktor ist zudem, dass die angebotenen Speisen und Getränke nicht vor Ort verzehrt werden dürfen und nur zur Mitnahme angeboten werden.
Ofenerdiek – Der Lambertimarkt ist abgesagt. Für Schausteller bedeutet diese Nachricht ein echtes Fiasko – sowohl finanziell als auch emotional.
Doch immer mehr Schausteller finden neue Wege und Möglichkeiten, ihre Geschäfte am Leben zu erhalten. Ein ganz aktuelles Beispiel ist der sogenannte „Winterzauber“der Familie Mondorf aus Oldenburg.
Verkauf unter Auflagen
Auf ihrem Privatgelände am Ehnkenweg stehen zwei große Buden, aus denen heraus sie Süßigkeiten, Herzhaftes und verschiedene Getränke, unter anderem Glühwein, verkaufen. Allerdings unter den Einschränkungen, die die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgibt.
„Das heißt, dass alle Besucher auf dem Gelände eine Mund-Nasen-Maske tragen müssen“, erklärt René Mondorf,
der den Winterzauber mit seiner Familie ins Leben gerufen hat. „Außerdem müssen die Abstände der Besucher zueinander gewahrt werden. 1,5 Meter sind der Maßstab. Wir wollen auf Nummer Sicher gehen und haben Markierungen auf dem Boden angebracht, die sogar zwei Meter vorsehen.“Zusätzlich seien Handdesinfektionsspender aufgestellt worden, berichtet der Schausteller.
Wem jetzt geselliges Beisammensein an der Glühweinbude vorschwebt, muss auf eine weitere Regel hingewiesen werden: „Alle Waren werden nur zum Mitnehmen verkauft“, sagt Mondorf.
Denn die Stadt Oldenburg setzt dieses Geschäftsmodell mit dem Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie gleich. Unter Beachtung der AHA-Regeln ist ein solcher Verkauf aus Sicht der Stadt durch die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gedeckt. Wichtig ist, dass nicht zu einem Verzehr vor Ort eingeladen wird“, ordnet Stadtsprecher Stephan Onnen den rechtlichen Rahmen ein.
Für Schausteller wie René Mondorf hat diese Möglichkeit des Verkaufs eine große Bedeutung. „Eigentlich würde ja jetzt bald der Lambertimarkt losgehen, eine der wichtigsten Einnahmequellen für uns Schausteller. Die Absage hat uns schwer getroffen, weil wir auf die wichtigen Einnahmen verzichten müssen und nicht unserer eigentlichen Arbeit nachgehen können“, berichtet der 33-jährige.
Nach den vergangenen Monaten,
in denen es – bis auf ganz wenige Ausnahmen – keine Möglichkeiten zum Arbeiten und Geldverdienen gab, sei der Winterzauber mehr als nur eine willkommene Abwechslung, in denen die Schausteller wieder ihrer gewohnten Tätigkeit nachgehen können, so Mondorf, der sich auf die Besucher freut.
„Wir haben bereits am vergangenen Wochenende mit dem Verkauf begonnen und viele positive Rückmeldungen erhalten“, freut sich der 33-Jährige. „Vor allem für unsere 0,5 Meter lange Bauernbratwurst, die auch auf dem Lambertimarkt viele Fans hat und die es auf dem Winterzauber natürlich auch geben wird.
Eine weitere Spezialität
Und Mondorf hat noch eine weitere LambertimarktSpezialität im Angebot: „Wir verkaufen auch den Apfelpunsch und Glühwein vom bekannten ,Vive La Vie‘-Stand.
Wie lange es das Angebot geben wird, ist noch nicht klar. „Solange die Leute zu uns kommen, werden wir weitermachen“, sagt Mondorf.