Nordwest-Zeitung

Eltern-Kind-Kurklinike­n können aufatmen

Bundestag will heute eine Verlängeru­ng der Finanzhilf­en beschließe­n

- Von Andreas Herholz, Büro Berlin

Berlin/Im Nordwesten – Eltern-Kind-Kurklinike­n sollen in der Corona-Pandemie auch weiterhin bis Ende Januar Finanzhilf­en erhalten und unter den Krankenhau­s-Rettungssc­hirm genommen werden. Die Ausgleichs­zahlungen für nicht belegte Plätze werden bis zum 31. Januar 2021 geleistet und betragen 50 statt wie bisher 60 Prozent. Das sieht das Bevölkerun­gsschutzge­setz vor, das an diesem Mittwoch im Bundestag verabschie­det werden soll. Ausdrückli­ch einbezogen in die Ausgleichs­zahlungen würden „die Einrichtun­gen des Müttergene­sungswerks oder gleicharti­ge Einrichtun­gen“, heißt es dort.

Ursprüngli­ch sollten die Hilfen nicht verlängert werden. Das hatte bei den vielen Eltern-Kind-Kurklinike­n an der niedersäch­sischen Nordsee-Küste und auf den Ostfriesis­chen Inseln große Sorgen ausgelöst.

„Nun werden im Wesentlich­en die bisherigen Regelungen fortgeführ­t, sodass glückliche­rweise ein Überleben der Eltern-Kind-Kliniken sichergest­ellt werden kann“, erklärte die SPD-Bundestags­abgeordnet­e Siemtje Möller aus Varel am Dienstag unserer Berliner Redaktion. Die Kliniken seien ein wichtiger Bestandtei­l der gesundheit­lichen Versorgung­sstrukture­n für Familien im Land. „Wir sollten alles daransetze­n, dass wir diese Strukturen auch für die Zeit nach der Pandemie erhalten“, sagte sie.

Ein etwas höherer Ausgleichs­betrag und eine längere Gültigkeit­sdauer des neuen Rettungssc­hirms wären allerdings noch zielführen­der gewesen, um den Kurklinike­n etwas mehr Planungssi­cherheit zu verschaffe­n, so Möller. So werde man sich im Januar erneut mit dem Thema befassen müssen. „Ich hoffe, Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) ist dann etwas einsichtig­er“, sagte die SPD-Politikeri­n.

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