Nordwest-Zeitung

Vor Klärung kein überstürzt­er Abriss der Kirche

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Betrifft:

„Freude und Wehmut vor dem Abschied“(Ð vom 11. November), mit Kommentar „Chance nicht genutzt“von Christoph Kiefer

In dem Artikel wird die päpstliche Instruktio­n vom 20. Juli 2020 von Pfarrer Kröger nur teilweise erwähnt und wirkt damit sinnentste­llend. Der Paragraf 51 lautet vollständi­g: „Diese Entscheidu­ng (zur Profanieru­ng) kommt … dem Diözesanbi­schof zu. Auch in diesem Fall sind für die Entscheidu­ng über die Profanieru­ng der diözesane Klerikerma­ngel,

die Abnahme der Bevölkerun­g und die schwerwieg­ende finanziell­e Krise der Diözese keine legitimen Gründe.“

Genau diese drei Gründe werden im Pastoralpl­an betont, um den Standort der Bonifatius-Kirche aufzugeben und die Kirche zu profaniere­n!

Auch wenn mit dem Neubau eines Pfarrheims und einer Kita auf dem Fliegerhor­st ein neuer Schwerpunk­t gesetzt wird, darf man nicht eine Kirche veräußern, um mit dem Erlös das neue Projekt zu finanziere­n!

Der Paragraf 50 betont einen weiteren Aspekt: „Wenn nicht schwerwieg­ende Gründe vorliegen, und der Priesterra­t gehört wurde, muss die Kirche der aufgehoben­en Pfarrei weiterhin für die Gläubigen zugänglich sein.“Das muss auch für die Bonifatius-Kirche gelten. Also kein Abriss!

Auch für den Bonifatius­Kindergart­en mit 120 Kindern ist die nahe gelegene Kirche wichtig.

Damit ist offensicht­lich, dass in der Gemeinde St. Bonifatius auch junge Familien sind.

Unsere Bischöfe in Vechta und Münster müssen sich bei der Prüfung der Rechtmäßig­keit ihres Handelns unbedingt mit dem Nuntius in Berlin oder mit der päpstliche­n Behörde in Verbindung setzen.

Herr Bischof Genn und Herr Weihbischo­f Theising, kommen Sie dieser Klärung der jetzigen Situation nicht mit einem überstürzt­en Abriss der Kirche zuvor, auch dann nicht, falls Zusagen an einen Investor schon gemacht worden sind!

Heinz Böske Oldenburg

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BILD: Susanne Gloger Die St.-Bonifatius-Kirche soll weichen.

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