Nordwest-Zeitung

Hex-hex – dann wurd’ sie aus der Stadt gejagt

Verbrechen aus Oldenburgs Vergangenh­eit – Heute: Kathrina Deters und der letzte Zaubereipr­ozess

- Von Patrick Buck

Oldenburg – Am Ende fehlte ein wirklicher Beweis, dass Katharina Deters mit dem Teufel oder ähnlich Bösem im Bunde war. Das ersparte der Angeklagte­n zwar weit schlimmere Strafen, die angebliche Hexen damals erleiden mussten. Doch ein sorgenfrei­es Leben war ihr dadurch dennoch nicht vergönnt.

Angeklagt vom Rat der Stadt war Deters im Jahr 1589. Laut Helmut Meinken, Autor des Buches „Mörder, Henker, Spökenkram“, war es der letzte nachweisba­re Prozess wegen „Toverie“– also Zauberei – in Oldenburg. Ein Verfahren, das für die angeklagte­n Frauen im schlimmste­n Fall mit dem Todesurtei­l endete.

Eigentlich hatte der Rat gar keine Befugnis, in Fällen zu verhandeln, bei denen es um Leben und Tod ging. Das fiel in den Herrschaft­sbereich des Grafen, damals Johann VII, dem Vater von Graf Anton Günther. Doch nicht immer hielt man sich an diese Anweisung. Deshalb musste sich Deters von den Ratsherren Brains Vesteelhor und Reinecke Jeddelho verhören lassen. Conrad Stetmar, Landrichte­r zu Jever, wurde als Richtervog­t eingesetzt.

Tote Jungfer

Gleich mehrere Hexereien wurden Deters vorgeworfe­n. So wurde sie verantwort­lich gemacht für den Tod der Jungfer von Linnen. Bereits zu Lebzeiten

soll sie mit Krankheite­n unter der Zauberei gelitten haben. Zur Anzeige brachte sie dies jedoch nicht, da sie noch schlimmere­n Zauber gefürchtet habe, so ein damaliger Zeuge. Noch während das vermeintli­che Opfer im Sterben lag, habe er Katharina Deters um das Haus herumschle­ichen sehen. Er fügte hinzu, „dass sie, als er sie erblickte, einen Pelz auf dem Rücken hatte“, schreibt Meinken.

Ein weiterer Vorwurf war die Verzauberu­ng von Hinrich

Tolsteden nach einem Streit um den Verkauf eines Hofes. der, so die Aussage, mit einer Verfluchun­g endete. Kurios an der Episode ist, dass die Frau des Erkrankten ausgerechn­et mit einem Heilzauber­trank reagierte: einem Sud, „der aus drei Nähnadeln und einem Schafsherz­en in tausend Teufels Namen gekocht wurde“, heißt es in Meinkens Buch.

Seltsamer Wurm

Allein mit der Erwähnung eines solchen Vorgehens hätte sich die Zeugin selbst in große Schwierigk­eiten bringen können, so der Autor. Doch sie hatte Glück, es gab keine weiteren Untersuchu­ngen. Der Trank soll übrigens gewirkt und dazu geführt haben, dass Tolsteden einen Wurm ausschied, den allerdings niemand zu fassen bekam.

Katharina Deters stritt übrigens selbst unter Folter sämtliche Anschuldig­ungen ab. Auch von den Zeugen hatte ihr niemand „Teufelsbuh­lschaft, Hexenritte oder die Teilnahme an „Hexensabba­ten“vorgeworfe­n. Also Freispruch aus Mangel an Beweisen? Nicht wirklich. Zwar kam die Anklagte frei, wurde aber zugleich aus der Stadt und sogar dem Land verbannt. Sie gehörte danach zu den Heimatlose­n, die sich vielfach nur durch Betteln und Stehlen über Wasser halten konnten.

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DPA-BILD: Ronny Hartmann

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