Nordwest-Zeitung

Erzieherin nun wegen Mordes vor Gericht

25-Jährige soll dreijährig­er Greta den Brustkorb zusammenge­drückt haben

- Von Christoph Driessen

Gemeinsame Sache der kanadische­n Pop-Superstars: Shawn Mendes („Stitches“, Bild) und Justin Bieber („Sorry“) bringen diese Woche einen Duett-Song heraus. Beide Sänger teilten am Montag (Ortszeit) in den sozialen Medien mit, dass ihre neue Single „Monster“am Freitag, 20. November, veröffentl­icht wird. Dazu posteten die Kanadier auf Twitter einen kurzen Videoclip mit Musikschni­pseln. Wie Mendes (22) schrieb, ist das Duett Teil seines Albums „Wonder“, das am 4. Dezember auf den Markt kommen soll.

Mönchengla­dbach – Wegen Mordes an der drei Jahre alten Greta und Misshandlu­ng von Kindergart­enkindern in acht weiteren Fällen steht seit Dienstag eine Erzieherin vor Gericht. Die 25 Jahre alte Deutsche ist in Mönchengla­dbach angeklagt, dem Mädchen im April dieses Jahres in einer Kita in Viersen am Niederrhei­n den Brustkorb bis zum Atemstills­tand zusammenge­drückt zu haben. Das Kind starb später im Krankenhau­s.

Taten in weiteren Kitas

Der jungen Frau werden die Ermordung von Greta sowie die Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen in acht weiteren Fällen zur Last gelegt. Denn

Die 25-jährige Angeklagte im Gerichtssa­al

schon in anderen Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammenge­presst und sie damit in Lebensgefa­hr gebracht haben.

Jedes Mal schlug sie kurz danach selbst Alarm, sodass Rettungsdi­enste herbeigeru­fen wurden und die Kinder überlebten. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlung­en nach dem Tod von Greta bekannt geworden und in einen Zusammenha­ng gebracht worden.

Erklärung angekündig­t

Das Motiv für die Taten ist unklar. Bisher hat die Angeklagte die Aussage verweigert, doch für die nächste Sitzung am Donnerstag haben ihre Anwälte eine Erklärung angekündig­t. Sollte sie des Mordes für schuldig befunden werden, droht ihr eine lebenslang­e Freiheitss­trafe.

Vorgesetzt­e und Kollegen hatten sie laut Anklage wiederholt als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin beschriebe­n. Sie habe sich insbesonde­re den Kindern gegenüber emotions- und teilnahmsl­os verhalten, hieß es demnach. Dennoch arbeitete sie weiter in dem Beruf.

Bis Anfang März sind 19 Verhandlun­gstage geplant. Nebenkläge­r sind die Mutter von Greta und zwei weitere mutmaßlich misshandel­te Kinder aus Krefeld und Kempen. Auch gegen die Justizbehö­rden waren im Zusammenha­ng mit dem Fall Vorwürfe laut geworden. Denn die Erzieherin war 2019, als sie längst als Kindergärt­nerin arbeitete, wegen Vortäusche­ns einer Straftat aufgefalle­n. Eine Ärztin stellte fest, dass sie dringend psychologi­sche Hilfe benötige, was die Erzieherin selbst auch bestätigte. Aber das Landesjuge­ndamt wurde von der Staatsanwa­ltschaft nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert.

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Dpa-BILD: Vennenbern­d

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