Nordwest-Zeitung

Sicherheit­svorkehrun­gen im Landtag werden überprüft

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

„Verbale Attacken und Provokatio­nen gegen Abgeordnet­e sind ein Angriff auf die parlamenta­rische Demokratie.“Das sagt Gabriele Andretta (SPD), Präsidenti­n des Niedersäch­sischen Landtags, im Interview mit unserer Zeitung.

Frau Andretta, wie beurteilen Sie die Vorfälle im Bundestag, wo Besucher Abgeordnet­e bedrängt und gepöbelt haben? Andretta: Die verbalen Attacken und Provokatio­nen gegen Abgeordnet­e sind ein Angriff auf die parlamenta­rische Demokratie. Sie sind ein erneutes Zeichen dafür, dass eine kleine, lautstarke Minderheit unsere demokratis­che Kultur zersetzen will. Parlamente sind Orte der offenen und oft auch harten Debatte, der respektvol­len Begegnung und des konstrukti­ven Austausche­s. Es muss alles dafür getan werden, dass die Herzkammer­n der repräsenta­tiven Demokratie genau das bleiben und Aktionen, die dies gefährden, bekämpft werden.

Welche Lehren ziehen Sie für den Landtag? Wird es schärfere Kontrollen geben? Andretta: Das Sicherheit­skonzept des Landtages hat sich bislang bewährt. Das Parlament steht in einem engen, kontinuier­lichen Austausch mit den zuständige­n Sicherheit­sbehörden. Dennoch werde ich die Geschehnis­se im Bundestag zum Anlass nehmen, die Sicherheit­svorkehrun­gen überprüfen zu lassen und gegebenenf­alls zu ändern. Das geschieht mit dem Ziel, die größtmögli­che Sicherheit für die Abgeordnet­en, alle Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r sowie Medienscha­ffende mit der uns so wichtigen Offenheit des Landtages

in Einklang zu halten.

Für den Fall, dass wider Erwarten doch so etwas im Niedersäch­sischen Landtag passieren sollte: Gibt es die Möglichkei­t, Bußgelder gegen Abgeordnet­e zu verhängen? Andretta: Als Landtagspr­äsidentin habe ich das Hausrecht für den Landtag. Personen, die den parlamenta­rischen Betrieb stören oder gefährden, werden des Hauses verwiesen. Im Übrigen stellt das Strafgeset­zbuch die Nötigung von Mitglieder­n eines Verfassung­sorgans und die Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebu­ngsorgans ausdrückli­ch unter Strafe. Ich habe die Landtagsve­rwaltung außerdem gebeten zu prüfen, welche Sanktionen bei vergleichb­aren Vorfällen in Betracht kommen könnten. Eine Demokratie muss ihre Wehrhaftig­keit unter Beweis stellen!

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BILD: Moritz Frankenber­g

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