Nordwest-Zeitung

Ermittler gewinnen im Fall Maddie Zeit

Verdächtig­er muss lange im Gefängnis bleiben – Behörden erwarten schnelle Verlegung nach Niedersach­sen

- Von Anja Semmelroch Und Silvia Kusidlo

Karlsruhe/Braunschwe­ig – Wichtiger Zeitgewinn für die Ermittler im Fall Maddie – der Mordverdäc­htige bleibt noch einige Jahre im Gefängnis. Das steht nach einem Beschluss des Bundesgeri­chtshofs (BGH) fest, der am Freitag öffentlich wurde. Die obersten Strafricht­er in Karlsruhe haben die Revision des 43-Jährigen gegen ein Vergewalti­gungsurtei­l des Landgerich­ts Braunschwe­ig mit sieben Jahren Haft verworfen (Az. 6 StR 41/20).

Seniorin vergewalti­gt

In Niedersach­sen wird erwartet, dass die Strafe schnell greift und eine Verlegung des mehrfach vorbestraf­ten Sexualtäte­rs in das Bundesland ansteht. Er war im Dezember 2019 wegen der Vergewalti­gung einer 72-jährigen USAmerikan­erin verurteilt worden. Diese Tat hatte er nach Überzeugun­g der Richter im Jahr 2005 im portugiesi­schen Praia da Luz begangen.

Im Fokus steht der 43-Jährige, seitdem das Bundeskrim­inalamt (BKA) und die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig im Juni in einer Öffentlich­keitsfahnd­ung mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Maddie wegen Mordverdac­hts gegen ihn ermitteln. Die kleine Britin Madeleine McCann war 2007 spurlos aus einer Ferienanla­ge an der portugiesi­schen Algarve verschwund­en. Das Schicksal der damals Dreijährig­en ist seit mehr als einem Jahrzehnt ungeklärt.

Alte Haftstrafe endet

Der Verdächtig­e, der zeitweise in Portugal lebte, sitzt derzeit in Schleswig-Holstein eine alte Haftstrafe wegen Drogenhand­els ab. Diese sollte im Januar 2021 enden. Eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung war am Landgerich­t Braunschwe­ig erst diese Woche abgelehnt worden. Mit dem BGH-Beschluss steht nun fest, dass ein erneuter Haftprüfun­gstermin erst in einigen Jahren ansteht.

„Wir freuen uns, dass das Urteil Bestand hat“, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig in einer ersten Reaktion.

„Das ist ein Beleg dafür, dass die Braunschwe­iger Justiz objektiv und sorgfältig gearbeitet hat.“

Zwei neue Verfahren

Der BGH-Beschluss wurde am 4. November gefasst. Mit diesem Wissen wäre die jüngst eskalierte Anhörung in Braunschwe­ig wohl nicht nötig gewesen. Beim Anlegen von Fußfesseln hatte sich der 43-Jährige an den Rippen verletzt.

Nun dürfte sich das Interesse aber wieder auf die Ermittlung­en im Fall Maddie konzentrie­ren. „Die Verdachtsm­omente bestehen weiter“, bekräftigt­e Staatsanwa­lt Wolters. Anklage wurde bisher nicht erhoben. Allein im September wurden aber zwei weitere Ermittlung­sverfahren gegen den Mann bekannt.

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Dpa-BILD: Rehder Hier sitzt der Mordverdäc­htige im Fall Maddie noch bis Januar: die Justizvoll­zugsanstal­t in Kiel

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