Ermittler gewinnen im Fall Maddie Zeit
Verdächtiger muss lange im Gefängnis bleiben – Behörden erwarten schnelle Verlegung nach Niedersachsen
Karlsruhe/Braunschweig – Wichtiger Zeitgewinn für die Ermittler im Fall Maddie – der Mordverdächtige bleibt noch einige Jahre im Gefängnis. Das steht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) fest, der am Freitag öffentlich wurde. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe haben die Revision des 43-Jährigen gegen ein Vergewaltigungsurteil des Landgerichts Braunschweig mit sieben Jahren Haft verworfen (Az. 6 StR 41/20).
Seniorin vergewaltigt
In Niedersachsen wird erwartet, dass die Strafe schnell greift und eine Verlegung des mehrfach vorbestraften Sexualtäters in das Bundesland ansteht. Er war im Dezember 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen USAmerikanerin verurteilt worden. Diese Tat hatte er nach Überzeugung der Richter im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz begangen.
Im Fokus steht der 43-Jährige, seitdem das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni in einer Öffentlichkeitsfahndung mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Maddie wegen Mordverdachts gegen ihn ermitteln. Die kleine Britin Madeleine McCann war 2007 spurlos aus einer Ferienanlage an der portugiesischen Algarve verschwunden. Das Schicksal der damals Dreijährigen ist seit mehr als einem Jahrzehnt ungeklärt.
Alte Haftstrafe endet
Der Verdächtige, der zeitweise in Portugal lebte, sitzt derzeit in Schleswig-Holstein eine alte Haftstrafe wegen Drogenhandels ab. Diese sollte im Januar 2021 enden. Eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung war am Landgericht Braunschweig erst diese Woche abgelehnt worden. Mit dem BGH-Beschluss steht nun fest, dass ein erneuter Haftprüfungstermin erst in einigen Jahren ansteht.
„Wir freuen uns, dass das Urteil Bestand hat“, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig in einer ersten Reaktion.
„Das ist ein Beleg dafür, dass die Braunschweiger Justiz objektiv und sorgfältig gearbeitet hat.“
Zwei neue Verfahren
Der BGH-Beschluss wurde am 4. November gefasst. Mit diesem Wissen wäre die jüngst eskalierte Anhörung in Braunschweig wohl nicht nötig gewesen. Beim Anlegen von Fußfesseln hatte sich der 43-Jährige an den Rippen verletzt.
Nun dürfte sich das Interesse aber wieder auf die Ermittlungen im Fall Maddie konzentrieren. „Die Verdachtsmomente bestehen weiter“, bekräftigte Staatsanwalt Wolters. Anklage wurde bisher nicht erhoben. Allein im September wurden aber zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen den Mann bekannt.