Lange Gefängnisstrafe nach Bluttat in Zwischenahn
Gericht Neun Jahre Haft für tödliche Attacke auf Oldenburger Frisör – Frau von Täter mit Sexvideo erpresst
Donnerschwee/Bad Zwischenahn – Im Prozess um die grausame Tötung des Oldenburger Friseurs Feras Serdar Kheder (31) ist der Hauptangeklagte (42) am Freitag zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Mitangeklagter muss für vier Jahre hinter Gitter. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Tat bezüglich des Hauptangeklagten als Totschlag, den Tatbeitrag des 36-jährigen Mitangeklagten als Körperverletzung mit Todesfolge.
Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung wandte sich Bührmann an die Angehörigen des Opfers, das an der Donnerschweer Straße einen Frisörsalon betrieben hat. Für sie sei es ein schwieriges und belastendes Verfahren gewesen. Nur: Keine Strafe dieser Welt könne das wieder gutmachen, was geschehen sei. Ein Gericht müsse aber ein gerechtes Urteil finden. Und dazu gehöre, Wahrheiten ans Tageslicht zu fördern, die mitunter auch hässlich sein könnten. Damit meinte der Vorsitzende, dass das Opfer eine intime Beziehung zu der Ehefrau des Hauptangeklagten unterhalten hatte.
Mehr noch: Als die Frau den 31-Jährigen verlassen wollte, fertigte dieser heimlich Sexvideos an, um sie damit zu erpressen. Erst einige Tage vor der Tat hatte der Hauptangeklagte davon erfahren. Seine bereits von ihm getrennt lebende Frau hatte ihm alles gebeichtet.
In der Nacht vor Karfreitag stand der 31-Jährige mit seinem Pkw vor dem Haus der Frau. Sie rief ihren Noch-Ehemann an, bekundete Angst um die gemeinsamen Kinder und sich selbst. Sofort war der 42-Jährige zusammen mit dem Mitangeklagten losgefahren. Zunächst wurde das Fahrzeug des 31-Jährigen gerammt.
Dann nahm der Mitangeklagte die Handys des Friseurs mit den Sexvideos an sich und zerstörte sie. Wutentbrannt hatte der Hauptangeklagte dem Opfer ein Messer zunächst in den Oberarm und dann in den Hals gerammt. „Er sollte sterben“, so Richter Sebastian Bührmann.
Damit stand der direkte Tötungsvorsatz fest. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer weitgehend der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Hauptangeklagten hatten die Tat als Totschlag in einem minder schweren Fall gesehen.
Der Anwalt des Mitangeklagten plädierte sogar auf Freispruch. Sein Mandant habe von einem Messer nichts gewusst. „Doch“, sagte Sebastian Bührmann. Er habe den Freund sogar noch angestachelt.