Nordwest-Zeitung

Lange Gefängniss­trafe nach Bluttat in Zwischenah­n

Gericht Neun Jahre Haft für tödliche Attacke auf Oldenburge­r Frisör – Frau von Täter mit Sexvideo erpresst

- Von Frank Josef Höffmann

Donnerschw­ee/Bad Zwischenah­n – Im Prozess um die grausame Tötung des Oldenburge­r Friseurs Feras Serdar Kheder (31) ist der Hauptangek­lagte (42) am Freitag zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Mitangekla­gter muss für vier Jahre hinter Gitter. Die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Tat bezüglich des Hauptangek­lagten als Totschlag, den Tatbeitrag des 36-jährigen Mitangekla­gten als Körperverl­etzung mit Todesfolge.

Gleich zu Beginn der Urteilsbeg­ründung wandte sich Bührmann an die Angehörige­n des Opfers, das an der Donnerschw­eer Straße einen Frisörsalo­n betrieben hat. Für sie sei es ein schwierige­s und belastende­s Verfahren gewesen. Nur: Keine Strafe dieser Welt könne das wieder gutmachen, was geschehen sei. Ein Gericht müsse aber ein gerechtes Urteil finden. Und dazu gehöre, Wahrheiten ans Tageslicht zu fördern, die mitunter auch hässlich sein könnten. Damit meinte der Vorsitzend­e, dass das Opfer eine intime Beziehung zu der Ehefrau des Hauptangek­lagten unterhalte­n hatte.

Mehr noch: Als die Frau den 31-Jährigen verlassen wollte, fertigte dieser heimlich Sexvideos an, um sie damit zu erpressen. Erst einige Tage vor der Tat hatte der Hauptangek­lagte davon erfahren. Seine bereits von ihm getrennt lebende Frau hatte ihm alles gebeichtet.

In der Nacht vor Karfreitag stand der 31-Jährige mit seinem Pkw vor dem Haus der Frau. Sie rief ihren Noch-Ehemann an, bekundete Angst um die gemeinsame­n Kinder und sich selbst. Sofort war der 42-Jährige zusammen mit dem Mitangekla­gten losgefahre­n. Zunächst wurde das Fahrzeug des 31-Jährigen gerammt.

Dann nahm der Mitangekla­gte die Handys des Friseurs mit den Sexvideos an sich und zerstörte sie. Wutentbran­nt hatte der Hauptangek­lagte dem Opfer ein Messer zunächst in den Oberarm und dann in den Hals gerammt. „Er sollte sterben“, so Richter Sebastian Bührmann.

Damit stand der direkte Tötungsvor­satz fest. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer weitgehend der Staatsanwa­ltschaft. Die Verteidige­r des Hauptangek­lagten hatten die Tat als Totschlag in einem minder schweren Fall gesehen.

Der Anwalt des Mitangekla­gten plädierte sogar auf Freispruch. Sein Mandant habe von einem Messer nichts gewusst. „Doch“, sagte Sebastian Bührmann. Er habe den Freund sogar noch angestache­lt.

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BILD: Wolfgang Alexander Meyer Nach dem tödlichen Angriff auf den Frisör Feras Serdar Kheder zeigten zahlreiche Menschen ihre Anteilnahm­e vor dem Salon in Donnerschw­ee.

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