Nachwuchs mit eigener Ausbildung sichern
Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln, sagt: Grundsätzlich sind Arbeitgeber bei der Gestaltung eines (freiwilligen) Weihnachtsgeldes an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Aber: „Eine Differenzierung aus sachlichen Gründen ist zulässig.“Das bedeutet, dass in begründeten Fällen auch nur bestimmte Arbeitnehmer eines Unternehmens Weihnachtsgeld bekommen könnten. „Etwa wenn die Mitarbeiter aus einer Abteilung aufgrund ihrer Qualifikationen besonders an das Unternehmen gebunden werden sollen“, erläutert die Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Anwaltvereins (DAV). Weiter gilt: Wenn es einen Grund für eine Differenzierung gibt, könne auch die Höhe unterschiedlich gestaltet werden. „Eine willkürliche Unterscheidung ohne sachliche Rechtfertigung ist demgegenüber unzulässig“, so Oberthür weiter.
Konzentriert bei er Arbeit ist Georg Papke. Er ist Auszubildender der Eberhard Rink GmbH in Dresden. Hier zeigt er an einer sogenannten Übungswand mit einer Rohrzange typische Handgriffe in der Ausbildung rund um Heizung, Sanität
und Klima. Die Suche nach Fachkräften gestaltet sich auch für die Firma Rink nicht leicht. Ein erfolgreicher Weg führt über die qualifizierte Ausbildung im eigenen Unternehmen, meinen die Chefs Sylvia Börner und Mirko Leubert.
Sie nutzten dazu 2020 die Fördermöglichkeiten aus dem Bundesprogramm „Ausbildung sichern“, bekannt als Ausbildungsprämie. Sie betrug 2000 oder 3000 Euro. Dabei galt das WindhundPrinzip.