Mietverhältnisse auf dem Prüfstand
So soll es in Oldenburg mit dem „Grauen Wohnungsmarkt“weitergehen
Oldenburg – Der „Graue Wohnungsmarkt“steht erneut auf der Tagesordnung des Sozialausschusses der Stadt Oldenburg und wird in der Sitzung an diesem Montag wohl das beherrschende Thema sein. Die Verwaltung der Stadt Oldenburg hat in den vergangenen Wochen eine Handlungsrichtlinie zum Umgang mit Mietobjekten im Grauen Wohnungsmarkt erarbeitet, die zu diesem Termin präsentiert werden soll.
Als Grauer Wohnungsmarkt wird ein System bezeichnet, in dem Vermieter kleine Einzelzimmer zu Höchstpreisen (bis zu 580 Euro) an Menschen vermieten, die auf dem normalen Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, an Wohnraum zu kommen. Diese Wohnverhältnisse sind in Einzelfällen aus unterschiedlichen Gründen sogar als prekär zu bezeichnen.
Ziel der Stadtverwaltung im Kampf gegen den Grauen Wohnungsmarkt ist zuallererst, den Menschen zu helfen, die ihre Lebenssituation auch ändern wollen. „Denn das ist nicht immer der Fall“, sagt Sozialdezernentin Dagmar Sachse im Gespräch mit unserer Redaktion.
Aus diesem Grund sei es unmöglich, den Grauen Wohnungsmarkt komplett auszutrocknen – was in der Vergangenheit mehrfach von Mitgliedern verschiedener Stadtratsfraktionen gefordert wurde. „Wir müssen diesen Markt leider in einer gewissen Größe akzeptieren“, sagt Sachse.
Dennoch gibt es verschiedene Ansätze, die die Stadt verfolgen will, um der Problematik zu begegnen. Zwei davon sind die Mietverhältnisse und die Schaffung von Wohnalternativen.
■ Die Mietverhältnisse
Ein Vorschlag sieht vor, dass Mieten bei Neuverträgen den jeweiligen Wohnverhältnissen angepasst werden. Die Verwaltung ist in dieser Hinsicht bestrebt, im Gespräch mit den verschiedenen Vermietern eine Verbesserung der Wohnverhältnisse und der vertraglichen Ausgestaltung zu erreichen.
Kriterien für die Bemessung der Mieten sind unter anderem der Zustand der Räume bei Bezug und während der Nutzungszeit; der Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Gemeinschaftsküchen und -sanitärräume; das Vorhandensein persönlicher Türklingeln und Briefkästen sowie die Identifizierbarkeit der Einzelzimmer durch eindeutige Bezeichnungen.
„Wir legen darüber hinaus großen Wert auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und die mieterfreundliche Ausgestaltung der Verträge“, berichtet Bernd-Günter Schwabe, Leiter des Amtes für Teilhabe und Soziales.
■ Wohnalternativen
Darüber hinaus soll Menschen, die in prekären Wohnverhältnissen leben oder davon bedroht sind, eine Perspektive geboten werden. Das Diakonische Werk hat in diesem Zusammenhang ein Konzept entworfen, das sich um solche Handlungsperspektiven für Wohnungsnotfälle dreht. Neben der nachhaltigen Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der Menschen, die von Wohnungsnotfällen betroffen sind, soll der Graue Wohnungsmarkt durch die Schaffung von Wohnalternativen mit ergänzenden Unterstützungsangeboten begrenzt werden.
Dabei wird das Prinzip „Housing First“favorisiert. Dabei sollen Menschen nicht erst unter Beweis stellen müssen, eigenständig wohnen zu können. Priorität hat das Wohnen in einer abgesicherten Unterkunft. Ergänzend gibt es Unterstützungsangebote.
Das Konzept sieht unter anderem vor, dass die Diakonie 15 Wohnungen anmietet, die an Personen untervermietet werden können, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Unter dem Titel „Hotel Plus“soll für Menschen, die Probleme haben, Grundanforderungen eines Mietverhältnisses sicherzustellen (Selbstversorgung, Reinigung, Beachtung der Hausordnung, etc.), eine Wohnform mit Hilfsangeboten entstehen.