Nordwest-Zeitung

In Oldenburg ist Bauland knapp

Kommune hat keinen Handlungss­pielraum

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Vor der Alten Post: NWZ-Redakteur Thomas Husmann (links) und Hobbyhisto­riker Helmuth Meinken erarbeiten gemeinsam die NWZ-Serie „gestern und heute“.

Oldenburg/lr – Das ging der Mehrheit des Bauausschu­sses auf der Suche nach Land zur Schaffung von kostengüns­tigem Wohnraum dann doch zu weit: Gegen die Stimmen von Linken und Grünen lehnte das Ratsgremiu­m einen Antrag der Linken/Piraten-Fraktion ab, einen Grundsatzb­eschluss über die Ausweisung neuer Grundstück­e im Wohnungsba­u zu fassen. Ein Bauleitpla­nverfahren sollte demnach nur begonnen werden dürfen, wenn der Eigentümer mindestens 50 Prozent der in Betracht kommenden Flächen an die Stadt zum Preis von Bauerwartu­ngsland verkauft hat. Der Ankauf durch die

Stadt wird auch als Zwischener­werb bezeichnet. Die Gruppe Die Linke/Piratenpar­tei hatte auf die Zwischener­werbspraxi­s in den Städten Münster und Göttingen verwiesen.

„Zwischener­werb rechnet sich nur für Außenberei­chsflächen und wenn ein ausreichen­des Flächenpot­enzial im Außenberei­ch zur Verfügung steht“, teilte Baudezerne­nt Sven Uhrhan dem Ausschuss mit. Es müssten mehr Flächen zum Kauf zur Verfügung stehen als benötigt werden. In diesem Fall verändere sich das Klima bzw. die Bereitscha­ft der Eigentümer, Flächen an die Stadt zu verkaufen, da sie wissen, dass ansonsten eine andere Außenberei­chsfläche entwickelt werde.

In der Stadt Münster sei dieses notwendige Potenzial an Außenberei­chsflächen vorhanden, da lediglich ca. 33,5 Prozent der Stadtfläch­e für Siedlung und Verkehr genutzt würden. In Oldenburg würden demgegenüb­er mehr als 50 Prozent als Siedlungs- und Verkehrsfl­äche genutzt und viel Außenberei­chsflächen unterlägen natur- und landschaft­sschutzrec­htlichen Regelungen. Daher sei der Umfang der Außenberei­chsflächen in Oldenburg mit einer Entwicklun­gsperspekt­ive Wohnen gering.

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