In Oldenburg ist Bauland knapp
Kommune hat keinen Handlungsspielraum
Vor der Alten Post: NWZ-Redakteur Thomas Husmann (links) und Hobbyhistoriker Helmuth Meinken erarbeiten gemeinsam die NWZ-Serie „gestern und heute“.
Oldenburg/lr – Das ging der Mehrheit des Bauausschusses auf der Suche nach Land zur Schaffung von kostengünstigem Wohnraum dann doch zu weit: Gegen die Stimmen von Linken und Grünen lehnte das Ratsgremium einen Antrag der Linken/Piraten-Fraktion ab, einen Grundsatzbeschluss über die Ausweisung neuer Grundstücke im Wohnungsbau zu fassen. Ein Bauleitplanverfahren sollte demnach nur begonnen werden dürfen, wenn der Eigentümer mindestens 50 Prozent der in Betracht kommenden Flächen an die Stadt zum Preis von Bauerwartungsland verkauft hat. Der Ankauf durch die
Stadt wird auch als Zwischenerwerb bezeichnet. Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei hatte auf die Zwischenerwerbspraxis in den Städten Münster und Göttingen verwiesen.
„Zwischenerwerb rechnet sich nur für Außenbereichsflächen und wenn ein ausreichendes Flächenpotenzial im Außenbereich zur Verfügung steht“, teilte Baudezernent Sven Uhrhan dem Ausschuss mit. Es müssten mehr Flächen zum Kauf zur Verfügung stehen als benötigt werden. In diesem Fall verändere sich das Klima bzw. die Bereitschaft der Eigentümer, Flächen an die Stadt zu verkaufen, da sie wissen, dass ansonsten eine andere Außenbereichsfläche entwickelt werde.
In der Stadt Münster sei dieses notwendige Potenzial an Außenbereichsflächen vorhanden, da lediglich ca. 33,5 Prozent der Stadtfläche für Siedlung und Verkehr genutzt würden. In Oldenburg würden demgegenüber mehr als 50 Prozent als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt und viel Außenbereichsflächen unterlägen natur- und landschaftsschutzrechtlichen Regelungen. Daher sei der Umfang der Außenbereichsflächen in Oldenburg mit einer Entwicklungsperspektive Wohnen gering.