Neue Spielregeln für Spielhallen
Mindestabstände sollen vergrößert werden – Aber wohl nicht auf mögliche 500 Meter
Oldenburg/lr/LB – Der Beschluss fiel im Bauausschuss einstimmig: Die Stadtverwaltung soll ein Konzept für die Vergnügungsstätten erarbeiten.
Ziel ist es, die Zahl der Spielhallen und Wettbüros in der Stadt zu reduzieren. Deshalb soll der Mindestabstand zwischen den Spielstätten gemäß Niedersächsischem Glücksspielgesetz im gesamten Stadtgebiet vergrößert werden.
statt 100 Meter können Spielhallen dem Gesetz nach auseinander liegen.
Spielhallen an insgesamt 55 Standorten gibt es in der Stadt. Ballungen gibt es dabei in bestimmten Gebieten.
Spielgeräte gibt es, Stand Oktober 2020, in Oldenburg. Davon stehen 599 in Spielhallen und 82 in der Gastronomie. Das entspricht bei 169 867 Einwohnern einem Verhältnis von einem Geldspielgerät auf 250 Einwohner.
Spielhallen finden sich im Verlauf und im Umfeld
Doppelte Möglichkeiten für Spieler: An der Hauptstraße liegen sich zwei Spielhallen gegenüber – eine im Bildvordergrund links zu sehen, die andere hinter dem Autobahnschild. Solche Zustände sollen sich künftig ändern.
Spielotheken haben sich in der Innenstadt angesiedelt.
Spielhallen sind an der Donnerschweer Straße beheimatet. Ebenso an der Nadorster Straße.
Spielhallen gibt es an der Bremer Heerstraße.
Standorte haben eine sogenannte Doppelkonzession: hier sind zwei Spielhallen an einem Standort untergebracht – ob diese auch zukünftig weiterhin zulässig sind, ist unter Beachtung des bislang nur als Entwurf vorliegenden neuen Glücksspielstaatsvertrages noch unklar, hieß es.
Meter zwischen zwei Spielhallen als aktuell gültiger Mindestabstand wird schon jetzt an drei Standorten im Stadtgebiet nicht eingehalten. Die betreffenden Lokalitäten haben vom Gesetz vorgeschriebene Duldungen bis zum 30. Juni 2021.
Spielhallen würden auch ohne Erhöhung des Abstandes schließen müssen, so dass hier auch ohne Erhöhung des Mindestabstandes eine Verringerung auf 51 Standorte eintreten würde. Eine Mindestabstandsregelung für den Abstand von Spielhallen und Schulen oder ähnlichen Einrichtungen gibt es in Niedersachsen, anders als in anderen Bundesländern, im Gegensatz zu den Vorgaben für Wettbüros nicht. Die Vergrößerung
der Mindestabstände als Ermessensentscheidung muss allerdings immer verhältnismäßig sein, sonst hat sie keinen Bestand vor Gericht.
Meter sollen Spielhallen in Oldenburg künftig auseinanderliegen – das erscheine eine maßvollere Vorgehensweise, heißt es von der Verwaltung, die „vertretbar und begründbar“sei.
Standorte würden unter Berücksichtigung des Mindestausschöpfungsgebotes entfallen, Für die Donnerschweer Straße hieße das, dass von insgesamt sechs Spielhallenstandorten zwei Standorte schließen müssten.
Meter Mindestabstand würde bedeuten, dass 22 Standorte wegfielen.
Standorte würde es bei einer Festsetzung des Mindestabstandes auf 300 Meter geben – bei 500 Metern wären es 33. Hier zeige sich, dass es bei den beiden Fallkonstellationen keine wesentlichen Unterschiede ergeben
würden, lautet die Begründung der Verwaltung. „Das rechtliche Risiko und auch das Kostenrisiko sind allerdings bei einer Erhöhung der Mindestabstände auf 500 Meter wesentlich höher abzuschätzen als bei einer Erhöhung auf 300 Meter“, heißt es weiter.
Bei der Erstellung des Konzeptes könnten Mindestabstände der untersuchten Vergnügungsstätten zu schutzwürdigen Einrichtungen und Lagen definiert und vor negativen Auswirkungen geschützt werden. Das Vergnügungsstättenkonzept ermöglicht der Verwaltung im Bedarfsfall, umgehend und rechtssicher die Ansiedlung von Spielhallen und Büros für Sportwetten zu unterbinden. Im Gegensatz zur Erhöhung der Mindestabstände zwischen Spielhallen blieben negative Folgen, wie ein bloßer Umzug an einen anderen Standort (der sich auch neben Grundschulen oder Kindergärten befinden könnte), aus. Das Aufkommen neuer Konflikte würde weitestgehend reduziert, heißt es in der Beschlussvorlage.