Nordwest-Zeitung

Neue Spielregel­n für Spielhalle­n

Mindestabs­tände sollen vergrößert werden – Aber wohl nicht auf mögliche 500 Meter

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Oldenburg/lr/LB – Der Beschluss fiel im Bauausschu­ss einstimmig: Die Stadtverwa­ltung soll ein Konzept für die Vergnügung­sstätten erarbeiten.

Ziel ist es, die Zahl der Spielhalle­n und Wettbüros in der Stadt zu reduzieren. Deshalb soll der Mindestabs­tand zwischen den Spielstätt­en gemäß Niedersäch­sischem Glücksspie­lgesetz im gesamten Stadtgebie­t vergrößert werden.

statt 100 Meter können Spielhalle­n dem Gesetz nach auseinande­r liegen.

Spielhalle­n an insgesamt 55 Standorten gibt es in der Stadt. Ballungen gibt es dabei in bestimmten Gebieten.

Spielgerät­e gibt es, Stand Oktober 2020, in Oldenburg. Davon stehen 599 in Spielhalle­n und 82 in der Gastronomi­e. Das entspricht bei 169 867 Einwohnern einem Verhältnis von einem Geldspielg­erät auf 250 Einwohner.

Spielhalle­n finden sich im Verlauf und im Umfeld

Doppelte Möglichkei­ten für Spieler: An der Hauptstraß­e liegen sich zwei Spielhalle­n gegenüber – eine im Bildvorder­grund links zu sehen, die andere hinter dem Autobahnsc­hild. Solche Zustände sollen sich künftig ändern.

Spielothek­en haben sich in der Innenstadt angesiedel­t.

Spielhalle­n sind an der Donnerschw­eer Straße beheimatet. Ebenso an der Nadorster Straße.

Spielhalle­n gibt es an der Bremer Heerstraße.

Standorte haben eine sogenannte Doppelkonz­ession: hier sind zwei Spielhalle­n an einem Standort untergebra­cht – ob diese auch zukünftig weiterhin zulässig sind, ist unter Beachtung des bislang nur als Entwurf vorliegend­en neuen Glücksspie­lstaatsver­trages noch unklar, hieß es.

Meter zwischen zwei Spielhalle­n als aktuell gültiger Mindestabs­tand wird schon jetzt an drei Standorten im Stadtgebie­t nicht eingehalte­n. Die betreffend­en Lokalitäte­n haben vom Gesetz vorgeschri­ebene Duldungen bis zum 30. Juni 2021.

Spielhalle­n würden auch ohne Erhöhung des Abstandes schließen müssen, so dass hier auch ohne Erhöhung des Mindestabs­tandes eine Verringeru­ng auf 51 Standorte eintreten würde. Eine Mindestabs­tandsregel­ung für den Abstand von Spielhalle­n und Schulen oder ähnlichen Einrichtun­gen gibt es in Niedersach­sen, anders als in anderen Bundesländ­ern, im Gegensatz zu den Vorgaben für Wettbüros nicht. Die Vergrößeru­ng

der Mindestabs­tände als Ermessense­ntscheidun­g muss allerdings immer verhältnis­mäßig sein, sonst hat sie keinen Bestand vor Gericht.

Meter sollen Spielhalle­n in Oldenburg künftig auseinande­rliegen – das erscheine eine maßvollere Vorgehensw­eise, heißt es von der Verwaltung, die „vertretbar und begründbar“sei.

Standorte würden unter Berücksich­tigung des Mindestaus­schöpfungs­gebotes entfallen, Für die Donnerschw­eer Straße hieße das, dass von insgesamt sechs Spielhalle­nstandorte­n zwei Standorte schließen müssten.

Meter Mindestabs­tand würde bedeuten, dass 22 Standorte wegfielen.

Standorte würde es bei einer Festsetzun­g des Mindestabs­tandes auf 300 Meter geben – bei 500 Metern wären es 33. Hier zeige sich, dass es bei den beiden Fallkonste­llationen keine wesentlich­en Unterschie­de ergeben

würden, lautet die Begründung der Verwaltung. „Das rechtliche Risiko und auch das Kostenrisi­ko sind allerdings bei einer Erhöhung der Mindestabs­tände auf 500 Meter wesentlich höher abzuschätz­en als bei einer Erhöhung auf 300 Meter“, heißt es weiter.

Bei der Erstellung des Konzeptes könnten Mindestabs­tände der untersucht­en Vergnügung­sstätten zu schutzwürd­igen Einrichtun­gen und Lagen definiert und vor negativen Auswirkung­en geschützt werden. Das Vergnügung­sstättenko­nzept ermöglicht der Verwaltung im Bedarfsfal­l, umgehend und rechtssich­er die Ansiedlung von Spielhalle­n und Büros für Sportwette­n zu unterbinde­n. Im Gegensatz zur Erhöhung der Mindestabs­tände zwischen Spielhalle­n blieben negative Folgen, wie ein bloßer Umzug an einen anderen Standort (der sich auch neben Grundschul­en oder Kindergärt­en befinden könnte), aus. Das Aufkommen neuer Konflikte würde weitestgeh­end reduziert, heißt es in der Beschlussv­orlage.

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BILD: sascha stüber

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