Nordwest-Zeitung

Stadt verkauft Grundstück mit Haus drauf

Bieterverf­ahren wird vorbereite­t – Immobilie finanziell darstellba­r nicht zu sanieren

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Dammtor/lr – Das 255 Quadratmet­er große Grundstück Am Festungsgr­aben 34 A gehört der Stadt. Eine schöne innenstadt­nahe Lage. Einziger Haken: Das Haus, das an dieser Stelle steht, kann nach Mitteilung der Stadtverwa­ltung aufgrund größerer Schäden nicht saniert werden. Das Grundstück wird nun in einem Bieterverf­ahren verkauft, teilte Baudezerne­nt Sven Uhrhan dem Bauausschu­ss mit.

Das Grundstück Am Festungsgr­aben 34 A ist mit einem Einfamilie­nhaus mit einer Wohnfläche von 111 qm bebaut, erklärte der Dezernent weiter. Das Gebäude (Baujahr 1925) war über mehrere Jahre hinweg vermietet und steht nach Beendigung des Mietverhäl­tnisses nun leer. Es bestehen laut Uhrhan folgende

Klein, aber nicht mehr fein: Das Haus in der Mitte gehört der Stadt, ist kaum zu sanieren und wird verkauft.BILD:

Schäden und Mängel: massive Schimmelbi­ldung mit Geruchsbee­inträchtig­ungen, unzeitgemä­ße Raumauftei­lung und Bäder (Einbau durch Mieter), veraltete Haustechni­k,

schlechter Zustand verschiede­ner Fenster und Türen, konkreter Verdacht auf Schädlings­befall bei einer Holztreppe sowie Verdacht auf mögliche Konstrukti­onsfehler bei

Ausbau- und Dämmarbeit­en.

Die Kosten der notwendige­n Sanierungs­arbeiten betragen nach einer ersten Schätzung über 180 000 Euro. Dabei sei erfahrungs­gemäß damit zu rechnen, dass bisher nicht bekannte Mängel sichtbar würden und durch zusätzlich notwendig werdende Arbeiten weitere Kosten entstünden.

Eine Neuvermiet­ung des Gebäudes sei ohne vorherige Sanierung des Objektes nicht möglich. Die bei einer Vermietung erzielbare­n Mieteinnah­men reichten nicht aus, um die Sanierungs­kosten zu refinanzie­ren. Eine Sanierung des Gebäudes durch die Stadt sei daher wirtschaft­lich nicht darstellba­r.

Der Wert des Objektes ist vom Gutachtera­usschuss für Grundstück­swerte OldenburgC­loppenburg mit 230 000

Euro ermittelt worden. Vor diesem Hintergrun­d wird vorgeschla­gen, für das städtische Gebäudegru­ndstück Bieterverf­ahren (auf Basis des ermittelte­n Wertes von 230 000Euro als Mindestgeb­ot) für den anschließe­nden Verkauf gegen Höchstgebo­t durchzufüh­ren. Das Grundstück ist im Flächennut­zungsplan der Stadt Oldenburg als Fläche für den Wohnbau dargestell­t. Ein Bebauungsp­lan besteht nicht.

Die Zulässigke­it eines evtl. Neu- Bauvorhabe­ns ist nach § 34 Baugesetzb­uch (Zulässigke­it von Vorhaben innerhalb im Zusammenha­ng bebauter Ortsteile) zu beurteilen. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstück­sfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

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Thomas Husmann

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