Stadt verkauft Grundstück mit Haus drauf
Bieterverfahren wird vorbereitet – Immobilie finanziell darstellbar nicht zu sanieren
Dammtor/lr – Das 255 Quadratmeter große Grundstück Am Festungsgraben 34 A gehört der Stadt. Eine schöne innenstadtnahe Lage. Einziger Haken: Das Haus, das an dieser Stelle steht, kann nach Mitteilung der Stadtverwaltung aufgrund größerer Schäden nicht saniert werden. Das Grundstück wird nun in einem Bieterverfahren verkauft, teilte Baudezernent Sven Uhrhan dem Bauausschuss mit.
Das Grundstück Am Festungsgraben 34 A ist mit einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 111 qm bebaut, erklärte der Dezernent weiter. Das Gebäude (Baujahr 1925) war über mehrere Jahre hinweg vermietet und steht nach Beendigung des Mietverhältnisses nun leer. Es bestehen laut Uhrhan folgende
Klein, aber nicht mehr fein: Das Haus in der Mitte gehört der Stadt, ist kaum zu sanieren und wird verkauft.BILD:
Schäden und Mängel: massive Schimmelbildung mit Geruchsbeeinträchtigungen, unzeitgemäße Raumaufteilung und Bäder (Einbau durch Mieter), veraltete Haustechnik,
schlechter Zustand verschiedener Fenster und Türen, konkreter Verdacht auf Schädlingsbefall bei einer Holztreppe sowie Verdacht auf mögliche Konstruktionsfehler bei
Ausbau- und Dämmarbeiten.
Die Kosten der notwendigen Sanierungsarbeiten betragen nach einer ersten Schätzung über 180 000 Euro. Dabei sei erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass bisher nicht bekannte Mängel sichtbar würden und durch zusätzlich notwendig werdende Arbeiten weitere Kosten entstünden.
Eine Neuvermietung des Gebäudes sei ohne vorherige Sanierung des Objektes nicht möglich. Die bei einer Vermietung erzielbaren Mieteinnahmen reichten nicht aus, um die Sanierungskosten zu refinanzieren. Eine Sanierung des Gebäudes durch die Stadt sei daher wirtschaftlich nicht darstellbar.
Der Wert des Objektes ist vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte OldenburgCloppenburg mit 230 000
Euro ermittelt worden. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, für das städtische Gebäudegrundstück Bieterverfahren (auf Basis des ermittelten Wertes von 230 000Euro als Mindestgebot) für den anschließenden Verkauf gegen Höchstgebot durchzuführen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Oldenburg als Fläche für den Wohnbau dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
Die Zulässigkeit eines evtl. Neu- Bauvorhabens ist nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) zu beurteilen. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.