Nordwest-Zeitung

Kind von 14-Jähriger bleibt in Pflegefami­lie

Familie Meiners unterliegt vor Vareler Gericht – Beschwerde eingelegt

- Von Traute Börjes-Meinardus

Varel – Die Hoffnung von Celine Meiners, ihren Jungen nach Hause holen zu können, hat sich vorerst zerschlage­n: Der Sohn der 14-jährigen Schülerin bleibt in der Pflegefami­lie. Das Vareler Amtsgerich­t (Kreis Friesland) hat gegen die Herausgabe des Kindes entschiede­n und ist der Argumentat­ion des Jugendamte­s gefolgt, das die Inobhutnah­me mit dem Verdacht auf Kindeswohl­gefährdung begründet.

„Am Boden zerstört“

„Wir haben es Samstag erfahren und sind am Boden zerstört“, sagt Celines Mutter Nadine Meiners, „mein Enkel muss in der Pflegefami­lie bleiben und Celine darf ihn nur dreimal in der Woche sehen“. Die 14-Jährige hatte am 20. Oktober im Vareler Krankenhau­s ihr Kind zur Welt gebracht. Mitarbeite­r des Jugendamte­s des Landkreise­s Friesland hatten den Jungen kurz nach seiner Geburt in Obhut genomUrgro­ßmutter men und in einer Pflegefami­lie untergebra­cht. Die Familie ist mit der Entscheidu­ng des Vareler Amtsgerich­tes nicht einverstan­den. Ihr Rechtsanwa­lt Patrick Katenhusen hat Beschwerde eingelegt und einen Eilantrag gestellt. Jetzt wird sich das Oberlandes­gericht Oldenburg mit der Frage befassen, ob der Junge bei Familie Meiners oder in einer Pflegefami­lie aufwachsen soll.

„Es ist traurig, was Celine angetan wird“, sagt Nadine Meiners: „Das Jugendamt reißt die Familie auseinande­r.“Sie bedauert, dass außer seinen Eltern und ihr noch keiner aus der Großfamili­e den Säugling gesehen hat, weder seine noch seine Ururgroßmu­tter. Sie hofft, dass der Junge spätestens Weihnachte­n in der Familie lebt.

„Mildere Maßnahmen“

Patrick Katenhusen geht davon aus, dass das Oberlandes­gericht Oldenburg „höchstwahr­scheinlich noch vor Weihnachte­n eine Entscheidu­ng fällen wird“. Der Anwalt kann nicht nachvollzi­ehen, „dass das Amtsgerich­t Varel eins zu eins die Argumentat­ion des Jugendamte­s übernommen hat“. „Mildere Maßnahmen wären naheliegen­der gewesen“, sagt er und kritisiert, dass auf den Vorschlag der Familie, dass Mutter und Kind in eine Pflegefami­lie oder eine Mutter-KindEinric­htung gehen, nicht eingegange­n worden sei.

Der Vareler Amtsgerich­tsdirektor Jörg Duvenhorst teilt auf Nachfrage der Redaktion mit, dass „das Amtsgerich­t aus Datenschut­zgründen keine näheren Auskünfte zu dem Fall geben darf “.

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BILD: Christophe­r Hanraets Celine und Nadine Meiners sind enttäuscht von der Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts Varel. Der Richter hat beschlosse­n, dass der Sohn in der Pflegefami­lie bleibt.

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