Kind von 14-Jähriger bleibt in Pflegefamilie
Familie Meiners unterliegt vor Vareler Gericht – Beschwerde eingelegt
Varel – Die Hoffnung von Celine Meiners, ihren Jungen nach Hause holen zu können, hat sich vorerst zerschlagen: Der Sohn der 14-jährigen Schülerin bleibt in der Pflegefamilie. Das Vareler Amtsgericht (Kreis Friesland) hat gegen die Herausgabe des Kindes entschieden und ist der Argumentation des Jugendamtes gefolgt, das die Inobhutnahme mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung begründet.
„Am Boden zerstört“
„Wir haben es Samstag erfahren und sind am Boden zerstört“, sagt Celines Mutter Nadine Meiners, „mein Enkel muss in der Pflegefamilie bleiben und Celine darf ihn nur dreimal in der Woche sehen“. Die 14-Jährige hatte am 20. Oktober im Vareler Krankenhaus ihr Kind zur Welt gebracht. Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Friesland hatten den Jungen kurz nach seiner Geburt in Obhut genomUrgroßmutter men und in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Familie ist mit der Entscheidung des Vareler Amtsgerichtes nicht einverstanden. Ihr Rechtsanwalt Patrick Katenhusen hat Beschwerde eingelegt und einen Eilantrag gestellt. Jetzt wird sich das Oberlandesgericht Oldenburg mit der Frage befassen, ob der Junge bei Familie Meiners oder in einer Pflegefamilie aufwachsen soll.
„Es ist traurig, was Celine angetan wird“, sagt Nadine Meiners: „Das Jugendamt reißt die Familie auseinander.“Sie bedauert, dass außer seinen Eltern und ihr noch keiner aus der Großfamilie den Säugling gesehen hat, weder seine noch seine Ururgroßmutter. Sie hofft, dass der Junge spätestens Weihnachten in der Familie lebt.
„Mildere Maßnahmen“
Patrick Katenhusen geht davon aus, dass das Oberlandesgericht Oldenburg „höchstwahrscheinlich noch vor Weihnachten eine Entscheidung fällen wird“. Der Anwalt kann nicht nachvollziehen, „dass das Amtsgericht Varel eins zu eins die Argumentation des Jugendamtes übernommen hat“. „Mildere Maßnahmen wären naheliegender gewesen“, sagt er und kritisiert, dass auf den Vorschlag der Familie, dass Mutter und Kind in eine Pflegefamilie oder eine Mutter-KindEinrichtung gehen, nicht eingegangen worden sei.
Der Vareler Amtsgerichtsdirektor Jörg Duvenhorst teilt auf Nachfrage der Redaktion mit, dass „das Amtsgericht aus Datenschutzgründen keine näheren Auskünfte zu dem Fall geben darf “.