Vor Weihnachten in Isolation
Wie Feiern im Familien- und Freundeskreis möglich werden sollen
Berlin/Hannover – Strengere Kontaktbeschränkungen und eine Ausweitung der Maskenpflicht – dafür Weihnachten und Silvester zumindest im engeren Familien- und Freundeskreis: Mit dieser Linie gehen die Ministerpräsidenten der Länder in die Beratungen zur Corona-Krise mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch.
Kontaktbeschränkungen sollen nach dem Beschlussentwurf der Länder ab Anfang Dezember verschärft werden, aber mit einer Sonderregel: Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis
14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein.
Mit der Regelung solle Weihnachten auch in diesem Jahr im Kreise von Familie und Freunden möglich sein, wenn auch im kleineren Rahmen, heißt es in dem Papier: „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen
Zusammenhalt besonders wichtig.“
Die Ministerpräsidenten rufen aber dazu auf, sich vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben. „Dies kann durch vorzuziehende Schulferien ab dem 19. Dezember unterstützt werden“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Niedersachsen setzte das sofort um.
Arbeitgeber sollen zudem prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können.
Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown mit der Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Kulturund Freizeiteinrichtungen soll bis mindestens 20. Dezember verlängert werden. Der Bund plant für diesen Fall bereits Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro. Damit sollen Umsatzausfälle erstattet werden. Für die Novemberhilfen hatte der Bund rund 14 bis 15 Milliarden Euro eingeplant.
Hannover/Im Nordwesten – Es geht so schnell. Ein Familienmitglied oder Arbeitskollege wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Nun muss man als ansteckungsverdächtige Kontaktperson in Quarantäne: das heißt, sich bis zu zwei Wochen lang in den eigenen vier Wänden aufhalten.
Doch wie soll sich die betroffene Person in Quarantäne verhalten, welche Regeln gelten in diesem Fall, welche Pflichten? Ein Überblick zu wichtigen Fragen:
Wie soll ich mich in der ? Quarantäne verhalten
Der/die Betroffene steht mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Kontakt, das die Quarantäne angeordnet hat. Das Amt legt abhängig vom Gesundheitszustand des Betroffenen die konkreten Maßnahmen fest, heißt es vom Land Niedersachsen. Die Anordnungen sind zu befolgen.
Gängige Empfehlungen der Gesundheitsämter sind: Wer mit anderen Menschen zusammenlebt, sollte sich in der Quarantäne zur Vermeidung von Ansteckung nicht in den selben Räumen wie sie aufhalten, waschen (wenn möglich) und schlafen. Neben Abstand sind laut Robert Koch-Institut (RKI) auch eine gute Händehygiene und die Beachtung der Husten- und Niesregeln wichtig (z.B. in die Armbeuge niesen). Die Wohn- und Schlafräume gut lüften. Haushaltsgegenstände und Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden. Empfohlen wird, die Wäsche regelmäßig gründlich zu waschen und Oberflächen (z.B. Türklinken) regelmäßig zu reinigen/desinfizieren. Mahlzeiten sollten am besten getrennt eingenommen werden. Muss ich etwas ? dokumentieren
Wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitteilt, sollten Betroffene zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen und notieren. Es sollte ein Tagebuch über eventuelle Covid-19-Symptome geführt werden. Diese Auflagen/
Empfehlungen zur Dokumentation können sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt unterscheiden. Die Stadt Oldenburg z.B. fordert besagte Punkte ein sowie, dass der/die Betroffene bis Quarantäne-Ende eine Kontaktpersonenliste erstellt. Was darf ich in der ? Quarantäne nicht tun
Wer sich in häuslicher Quarantäne befindet, darf ohne Zustimmung des örtlichen Gesundheitsamtes die eigene Wohnung/das Haus nicht verlassen, teilt das Land Niedersachsen mit. Es darf kein Besuch von Personen empfangen werden, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Wird gegen die Auflagen verstoßen, kann dies eine Geldstrafe oder, in schweren Fällen, auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Der Aufenthalt im eigenen Garten/auf dem eigenen Balkon ist erlaubt (Kontakte vermeiden). Die Einhaltung der Auflagen kann behördlich überprüft werden. Was ist mit dem Einkauf ? von Lebensmitteln
Zum Einkaufen dürfen Personen in Quarantäne nicht das Haus verlassen. Familienangehörige,
Freunde oder Nachbarn sollten um Hilfe gebeten werden. Sie können die Lebensmittel vor der Tür abstellen. Möglicherweise können auch die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, kirchliche Organisationen, Wohlfahrtsverbände oder ehrenamtliche Helfer Unterstützung bieten. Wenn Bringdienste genutzt werden, müssen diese über die Quarantäne informiert und gebeten werden, die Lieferung vor der Haustür abzustellen. Der persönliche Kontakt ist zwingend zu vermeiden. Darf ich mit meinem Hund ? in der Zeit Gassi gehen
Nein, in der Regel nicht. Wer einen Hund hat, kann z.B. Freunde oder Nachbarn bitten, mit dem Tier spazieren zu gehen. Möglicherweise kann der Hund auch den eigenen Garten nutzen. Eventuell kann das Tier auch in der Zeit woanders untergebracht werden. Darf man in Quarantäne ? zum Briefkasten gehen und den Müll rausbringen
Diesbezüglich sollte mit dem zuständigen Gesundheitsamt Rücksprache gehalten werden. Für die Stadt Oldenburg erklärt ein Sprecher, dass das Holen der Post aus dem Briefkasten und die Entsorgung des Mülls draußen in der Tonne zulässig seien, „wenn das auf dem eigenen Grundstück passiert und der Betroffene sicherstellt, dass er dabei niemandem begegnet und keine direkten Kontakte zu anderen Menschen möglich sind“. Die Mülltonnen an die Straße zu stellen sollten dagegen Nachbarn oder andere Helfer übernehmen. Wichtig: Der Müll sollte in fest verschlossenen Säcken entsorgt werden.
Wohnt die Person in einem Mehrfamilienhaus, sollte für Post und Müll – falls alle Mitglieder eines Haushalts in Quarantäne sind – laut der Stadt Oldenburg externe Hilfe in Anspruch genommen werden (Nachbarn etc.). Generell seien alle öffentlich zugänglichen Bereiche eines Mehrfamilienhauses für die Personen in Quarantäne tabu, also auch das Treppenhaus, so der Sprecher. Das gelte auch für Alleinstehende. „Falls keine externe Hilfe möglich ist, gilt es in Absprache mit dem Gesundheitsamt praktikable Lösungen zu finden.“Möglicherweise kann der Müll übergangsweise auf dem Balkon oder der Terrasse gelagert werden.
Was ist, wenn ich medizinische ? Hilfe benötige
■ Wer sich krank fühlt oder Symptome hat wie Husten, Schnupfen, infektionsbedingte Atemnot und Fieber, sollte unbedingt das Gesundheitsamt kontaktieren, sagt das RKI. Auch bei medizinischen Problemen, die zur Verletzung der Quarantäne führen.
■ Wer wegen einer anderen bzw. bestehenden Krankheit dringend Medikamente oder eine ärztliche Behandlung benötigt, sollte sich laut RKI mit dem Haus- oder Facharzt in Verbindung setzen.
■ Wer außerhalb der regulären Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe braucht, kann auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen (Tel. 116 117). Er kommt infrage, wenn der/die Betroffene nicht lebensbedrohlich erkrankt ist, aber mit den Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann.
■ Bei lebensbedrohlichen akuten Erkrankungen, Vergiftungen oder schweren Verletzungen sollte laut RKI der Notruf (Tel. 112) gewählt werden.
Ganz wichtig ist, bei den jeweiligen Anrufen mitzuteilen, dass man in Quarantäne ist.