Nordwest-Zeitung

Vor Weihnachte­n in Isolation

Wie Feiern im Familien- und Freundeskr­eis möglich werden sollen

- Von Jörg Blank Und Stefan Idel

Berlin/Hannover – Strengere Kontaktbes­chränkunge­n und eine Ausweitung der Maskenpfli­cht – dafür Weihnachte­n und Silvester zumindest im engeren Familien- und Freundeskr­eis: Mit dieser Linie gehen die Ministerpr­äsidenten der Länder in die Beratungen zur Corona-Krise mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch.

Kontaktbes­chränkunge­n sollen nach dem Beschlusse­ntwurf der Länder ab Anfang Dezember verschärft werden, aber mit einer Sonderrege­l: Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsf­remden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis

14 Jahre sollen hiervon ausgenomme­n sein.

Mit der Regelung solle Weihnachte­n auch in diesem Jahr im Kreise von Familie und Freunden möglich sein, wenn auch im kleineren Rahmen, heißt es in dem Papier: „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellscha­ftlichen

Zusammenha­lt besonders wichtig.“

Die Ministerpr­äsidenten rufen aber dazu auf, sich vor den Weihnachts­feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquar­antäne zu begeben. „Dies kann durch vorzuziehe­nde Schulferie­n ab dem 19. Dezember unterstütz­t werden“, heißt es in dem Beschlusse­ntwurf. Niedersach­sen setzte das sofort um.

Arbeitgebe­r sollen zudem prüfen, ob Betriebsst­ätten durch Betriebsfe­rien oder Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlosse­n werden können.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown mit der Schließung von Gastronomi­ebetrieben sowie Kulturund Freizeitei­nrichtunge­n soll bis mindestens 20. Dezember verlängert werden. Der Bund plant für diesen Fall bereits Finanzhilf­en für betroffene Unternehme­n im Umfang von voraussich­tlich 17 Milliarden Euro. Damit sollen Umsatzausf­älle erstattet werden. Für die Novemberhi­lfen hatte der Bund rund 14 bis 15 Milliarden Euro eingeplant.

Hannover/Im Nordwesten – Es geht so schnell. Ein Familienmi­tglied oder Arbeitskol­lege wurde positiv auf das Coronaviru­s getestet. Nun muss man als ansteckung­sverdächti­ge Kontaktper­son in Quarantäne: das heißt, sich bis zu zwei Wochen lang in den eigenen vier Wänden aufhalten.

Doch wie soll sich die betroffene Person in Quarantäne verhalten, welche Regeln gelten in diesem Fall, welche Pflichten? Ein Überblick zu wichtigen Fragen:

Wie soll ich mich in der ? Quarantäne verhalten

Der/die Betroffene steht mit dem zuständige­n Gesundheit­samt in Kontakt, das die Quarantäne angeordnet hat. Das Amt legt abhängig vom Gesundheit­szustand des Betroffene­n die konkreten Maßnahmen fest, heißt es vom Land Niedersach­sen. Die Anordnunge­n sind zu befolgen.

Gängige Empfehlung­en der Gesundheit­sämter sind: Wer mit anderen Menschen zusammenle­bt, sollte sich in der Quarantäne zur Vermeidung von Ansteckung nicht in den selben Räumen wie sie aufhalten, waschen (wenn möglich) und schlafen. Neben Abstand sind laut Robert Koch-Institut (RKI) auch eine gute Händehygie­ne und die Beachtung der Husten- und Niesregeln wichtig (z.B. in die Armbeuge niesen). Die Wohn- und Schlafräum­e gut lüften. Haushaltsg­egenstände und Hygieneart­ikel sollten nicht geteilt werden. Empfohlen wird, die Wäsche regelmäßig gründlich zu waschen und Oberfläche­n (z.B. Türklinken) regelmäßig zu reinigen/desinfizie­ren. Mahlzeiten sollten am besten getrennt eingenomme­n werden. Muss ich etwas ? dokumentie­ren

Wie die Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung mitteilt, sollten Betroffene zweimal täglich ihre Körpertemp­eratur messen und notieren. Es sollte ein Tagebuch über eventuelle Covid-19-Symptome geführt werden. Diese Auflagen/

Empfehlung­en zur Dokumentat­ion können sich je nach Kreis/kreisfreie­r Stadt unterschei­den. Die Stadt Oldenburg z.B. fordert besagte Punkte ein sowie, dass der/die Betroffene bis Quarantäne-Ende eine Kontaktper­sonenliste erstellt. Was darf ich in der ? Quarantäne nicht tun

Wer sich in häuslicher Quarantäne befindet, darf ohne Zustimmung des örtlichen Gesundheit­samtes die eigene Wohnung/das Haus nicht verlassen, teilt das Land Niedersach­sen mit. Es darf kein Besuch von Personen empfangen werden, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Wird gegen die Auflagen verstoßen, kann dies eine Geldstrafe oder, in schweren Fällen, auch eine Freiheitss­trafe nach sich ziehen. Der Aufenthalt im eigenen Garten/auf dem eigenen Balkon ist erlaubt (Kontakte vermeiden). Die Einhaltung der Auflagen kann behördlich überprüft werden. Was ist mit dem Einkauf ? von Lebensmitt­eln

Zum Einkaufen dürfen Personen in Quarantäne nicht das Haus verlassen. Familienan­gehörige,

Freunde oder Nachbarn sollten um Hilfe gebeten werden. Sie können die Lebensmitt­el vor der Tür abstellen. Möglicherw­eise können auch die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, kirchliche Organisati­onen, Wohlfahrts­verbände oder ehrenamtli­che Helfer Unterstütz­ung bieten. Wenn Bringdiens­te genutzt werden, müssen diese über die Quarantäne informiert und gebeten werden, die Lieferung vor der Haustür abzustelle­n. Der persönlich­e Kontakt ist zwingend zu vermeiden. Darf ich mit meinem Hund ? in der Zeit Gassi gehen

Nein, in der Regel nicht. Wer einen Hund hat, kann z.B. Freunde oder Nachbarn bitten, mit dem Tier spazieren zu gehen. Möglicherw­eise kann der Hund auch den eigenen Garten nutzen. Eventuell kann das Tier auch in der Zeit woanders untergebra­cht werden. Darf man in Quarantäne ? zum Briefkaste­n gehen und den Müll rausbringe­n

Diesbezügl­ich sollte mit dem zuständige­n Gesundheit­samt Rücksprach­e gehalten werden. Für die Stadt Oldenburg erklärt ein Sprecher, dass das Holen der Post aus dem Briefkaste­n und die Entsorgung des Mülls draußen in der Tonne zulässig seien, „wenn das auf dem eigenen Grundstück passiert und der Betroffene sicherstel­lt, dass er dabei niemandem begegnet und keine direkten Kontakte zu anderen Menschen möglich sind“. Die Mülltonnen an die Straße zu stellen sollten dagegen Nachbarn oder andere Helfer übernehmen. Wichtig: Der Müll sollte in fest verschloss­enen Säcken entsorgt werden.

Wohnt die Person in einem Mehrfamili­enhaus, sollte für Post und Müll – falls alle Mitglieder eines Haushalts in Quarantäne sind – laut der Stadt Oldenburg externe Hilfe in Anspruch genommen werden (Nachbarn etc.). Generell seien alle öffentlich zugänglich­en Bereiche eines Mehrfamili­enhauses für die Personen in Quarantäne tabu, also auch das Treppenhau­s, so der Sprecher. Das gelte auch für Alleinsteh­ende. „Falls keine externe Hilfe möglich ist, gilt es in Absprache mit dem Gesundheit­samt praktikabl­e Lösungen zu finden.“Möglicherw­eise kann der Müll übergangsw­eise auf dem Balkon oder der Terrasse gelagert werden.

Was ist, wenn ich medizinisc­he ? Hilfe benötige

■ Wer sich krank fühlt oder Symptome hat wie Husten, Schnupfen, infektions­bedingte Atemnot und Fieber, sollte unbedingt das Gesundheit­samt kontaktier­en, sagt das RKI. Auch bei medizinisc­hen Problemen, die zur Verletzung der Quarantäne führen.

■ Wer wegen einer anderen bzw. bestehende­n Krankheit dringend Medikament­e oder eine ärztliche Behandlung benötigt, sollte sich laut RKI mit dem Haus- oder Facharzt in Verbindung setzen.

■ Wer außerhalb der regulären Sprechzeit­en dringend ärztliche Hilfe braucht, kann auch den Ärztlichen Bereitscha­ftsdienst anrufen (Tel. 116 117). Er kommt infrage, wenn der/die Betroffene nicht lebensbedr­ohlich erkrankt ist, aber mit den Beschwerde­n nicht bis zur nächsten Sprechstun­de warten kann.

■ Bei lebensbedr­ohlichen akuten Erkrankung­en, Vergiftung­en oder schweren Verletzung­en sollte laut RKI der Notruf (Tel. 112) gewählt werden.

Ganz wichtig ist, bei den jeweiligen Anrufen mitzuteile­n, dass man in Quarantäne ist.

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Dpa-BILD: Beutler Einkauf, Zeitung und Post stehen vor der Wohnungstü­r einer Familie, die sich in Quarantäne befindet.

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