Quarantäne und Isolierung
In häusliche Quarantäne
begeben sich Personen, die Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten und bei denen dadurch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestand/ besteht. Dies ist laut Robert Koch-Institut der Fall, wenn man zu der infizierten Person mehr als 15 Minuten Kontakt hatte, dabei der Abstand weniger als 1,5 Meter betrug und man sich ohne Schutz- bzw. Alltagsmaske begegnet ist. Des Weiteren, wenn man sich gemeinsam mit einer infizierten Person für mehr als 30 Minuten in einem unzureichend gelüfteten Raum aufgehalten hat. Auch Rückkehrer aus ReiseRisikogebieten müssen in Quarantäne. In NRW wurde diese Pflicht jedoch am Freitag vom Oberverwaltungsgericht in Münster gekippt.
Die Anordnung
einer Quarantäne ist im Infektionsschutzgesetz geregelt und wird zumeist vom örtlichen Gesundheitsamt angewiesen. Für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten soll ab 1. Dezember eine kürzere Quarantänezeit von 10 statt bisher 14 Tagen gelten – aber unter der Bedingung eines negativen Tests. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Wichtig: Die Quarantäne endet nicht automatisch, sondern erst, wenn die zuständige Behörde sie wieder aufhebt.
In die Isolierung
müssen sich Personen begeben, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Das kann je nach Ausprägung der Symptome zu Hause oder im Krankenhaus sein. Die Isolierung umfasst in der Regel zehn Tage ab Symptombeginn. Bei einer häuslichen Isolierung sollten Angehörige, die mit im Haushalt leben, bei guter Gesundheit und ohne Vorerkrankungen sein. Menschen mit Risikofaktoren sollten nach Möglichkeit nicht im selben Haushalt wie der Infizierte untergebracht sein. Dazu zählen Personen mit unterdrücktem Immunsystem, chronischen Grunderkrankungen oder auch ältere Menschen.