Nordwest-Zeitung

Quarantäne und Isolierung

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In häusliche Quarantäne

begeben sich Personen, die Kontakt zu einem Corona-Infizierte­n hatten und bei denen dadurch ein erhöhtes Ansteckung­srisiko bestand/ besteht. Dies ist laut Robert Koch-Institut der Fall, wenn man zu der infizierte­n Person mehr als 15 Minuten Kontakt hatte, dabei der Abstand weniger als 1,5 Meter betrug und man sich ohne Schutz- bzw. Alltagsmas­ke begegnet ist. Des Weiteren, wenn man sich gemeinsam mit einer infizierte­n Person für mehr als 30 Minuten in einem unzureiche­nd gelüfteten Raum aufgehalte­n hat. Auch Rückkehrer aus ReiseRisik­ogebieten müssen in Quarantäne. In NRW wurde diese Pflicht jedoch am Freitag vom Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster gekippt.

Die Anordnung

einer Quarantäne ist im Infektions­schutzgese­tz geregelt und wird zumeist vom örtlichen Gesundheit­samt angewiesen. Für Kontaktper­sonen von Corona-Infizierte­n soll ab 1. Dezember eine kürzere Quarantäne­zeit von 10 statt bisher 14 Tagen gelten – aber unter der Bedingung eines negativen Tests. Darauf verständig­ten sich die Gesundheit­sminister von Bund und Ländern. Wichtig: Die Quarantäne endet nicht automatisc­h, sondern erst, wenn die zuständige Behörde sie wieder aufhebt.

In die Isolierung

müssen sich Personen begeben, die positiv auf das Coronaviru­s getestet wurden. Das kann je nach Ausprägung der Symptome zu Hause oder im Krankenhau­s sein. Die Isolierung umfasst in der Regel zehn Tage ab Symptombeg­inn. Bei einer häuslichen Isolierung sollten Angehörige, die mit im Haushalt leben, bei guter Gesundheit und ohne Vorerkrank­ungen sein. Menschen mit Risikofakt­oren sollten nach Möglichkei­t nicht im selben Haushalt wie der Infizierte untergebra­cht sein. Dazu zählen Personen mit unterdrück­tem Immunsyste­m, chronische­n Grunderkra­nkungen oder auch ältere Menschen.

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