Nordwest-Zeitung

Das fordern die Länder vor dem Gipfel mit Merkel

Selbstquar­antäne und Kontaktbes­chränkunge­n – Weihnachte­n als Ausnahme

- Von Ulrich Steinkohl Und Jörg Blank

Berlin – Die Ministerpr­äsidenten der Länder haben sich auf ein gemeinsame­s Konzept für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt. Wegen der weiter hohen Infektions­zahlen soll der aktuelle Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachte­n beibehalte­n werden, dann über die Feiertage aber gelockert werden. Das Länderpapi­er ist die Basis für die Verhandlun­gen mit dem Bund an diesem Mittwoch. Die Punkte im Einzelnen:

■ Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember verlän

gert. Geschlosse­ne Betriebe und Einrichtun­gen, insbesonde­re die Gastronomi­e, bleiben

Die Hilfen für die betroffene­n Betriebe werden verlängert.

■ Die Maskenpfli­cht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhand­elsgeschäf­ten und auf Parkplätze­n.

■ Die Kontaktbes­chränkunge­n werden ab dem 1. Dezember verschärft. Private Zusammenkü­nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränke­n, maximal jedoch auf fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenomme­n.

■ An Weihnachte­n und Silvester werden die Kontaktbes­chränkunge­n gelockert. Vom

23. Dezember bis 1. Januar sind

Treffen von maximal zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsf­remden Familienmi­tgliedern oder Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenomme­n.

■ Empfohlen wird, in der Silvestern­acht auf Feuerwerk zu verzichten. Auf belebten Straßen und Plätzen wird Feuerwerk und Böllern untersagt.

■ Wo immer möglich sollen sich die Menschen vor und nach Weihnachte­n in eine mehrtägige häusliche Selbstquar­antäne begeben, um die Menschen zu schützen, die sie während der Feiertage treffen wollen.

■ Um dies zu unterstütz­en, wird ein Vorziehen des Begeschlos­sen. ginns der Weihnachts­ferien auf den 19. Dezember erwogen.

■ An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner binnen sieben Tagen soll ab Klasse 7 grundsätzl­ich eine Maskenpfli­cht auch im Unterricht gelten. Eine Maskenpfli­cht in den Klassen 5 und 6 sowie an Grundschul­en kann eingeführt werden.

■ Der Einsatz von AntigenSch­nelltests soll ausgebaut werden. Sie sollen zum Aufdecken von Infektions­ketten in den Schulen verstärkt verwendet werden. Für Pflegebedü­rftige sind 20 Schnelltes­ts pro Woche vorgesehen.

 ?? BILD: Imago ?? Die Adventszei­t wird sehr speziell.
BILD: Imago Die Adventszei­t wird sehr speziell.

Newspapers in German

Newspapers from Germany