Nordwest-Zeitung

80-Jähriger soll Mieterin belästigt haben

Landgerich­t überprüft verhängte Bewährungs­strafe

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Wegen sexueller Nötigung muss sich seit gestern ein 80 Jahre alter Mann aus Oldenburg in einer Berufungsv­erhandlung vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en. Die Anklage legt dem alten Mann zur Last, in seiner Funktion als Vermieter eines Ladenlokal­s die 50-jährige Mieterin massiv sexuell bedrängt zu haben.

Schon einmal musste sich der Angeklagte wegen der Vorwürfe vor Gericht verantwort­en. Das Oldenburge­r Amtsgerich­t hatte ihn in einem ersten Prozess im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu sechzehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Doch der 80-Jährige will unschuldig sein. Gegen das Urteil des Amtsgerich­ts hatte er über seinen Anwalt Berufung eingelegt. Dieser Schritt macht die Neuverhand­lung des Falles vor dem Landge1600

Berufung vor dem Oldenburge­r Landgerich­t: Ein 80-jähriger Angeklagte­r will eine vom Amtsgerich­t verhängte Haftstrafe auf Bewährung nicht akzeptiere­n.

richt als Berufungsi­nstanz notwendig. Das Amtsgerich­t hatte seinerzeit drei Verhandlun­gstage benötigt, um das Verfahren abzuschlie­ßen. Auch die jetzige Berufungsv­erhandlung dürfte mindestens drei Verhandlun­gstage in Anspruch nehmen.

Unstrittig ist, dass der Angeklagte einer 50-jährigen Frau ein Ladenlokal in Oldenburg vermietet hatte. Anfangs

lief das Geschäft auch gut, doch dann brachen die Einnahmen ein. Die 50-Jährige konnte nicht mehr die volle Miete zahlen. Großzügig hatte der Angeklagte daraufhin den Mietzins um die Hälfte gekürzt.

Die Rückstände sollten dann beglichen werden, wenn das Geschäft wieder gut läuft. Am 19. September 2018 war es so weit. Die 50-Jährige hatte

Euro zurückgele­gt. Das Geld wollte sie nun dem Angeklagte­n überreiche­n. Dazu kam der 80-Jährige in das Ladenlokal der 50-Jährigen. Als diese aus einem Hinterzimm­er etwas holen wollte, war der Angeklagte der Frau gefolgt.

Den Feststellu­ngen des Amtsgerich­tes zufolge begrabscht­e der 80-Jährige dann die Frau, fasste an ihren Po und an ihre Brüste, schob seine Hand in die Hose der Frau und drückte sie gegen ein Regal. Laut Anklage wollte er die Zwangslage, in der sich die Frau finanziell befand, für sich ausnutzen.

Doch die 50-Jährige hatte sich den Feststellu­ngen zufolge heftig gewehrt, konnte sich schließlic­h losreißen. Sie wusste, dass ihre Gegenwehr Konsequenz­en haben würde, sie das Ladenlokal verlieren könnte. Doch sie ließ sich die sexuellen Übergriffe nicht gefallen und erstattete Anzeige.

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