80-Jähriger soll Mieterin belästigt haben
Landgericht überprüft verhängte Bewährungsstrafe
Oldenburg – Wegen sexueller Nötigung muss sich seit gestern ein 80 Jahre alter Mann aus Oldenburg in einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Die Anklage legt dem alten Mann zur Last, in seiner Funktion als Vermieter eines Ladenlokals die 50-jährige Mieterin massiv sexuell bedrängt zu haben.
Schon einmal musste sich der Angeklagte wegen der Vorwürfe vor Gericht verantworten. Das Oldenburger Amtsgericht hatte ihn in einem ersten Prozess im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu sechzehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Doch der 80-Jährige will unschuldig sein. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte er über seinen Anwalt Berufung eingelegt. Dieser Schritt macht die Neuverhandlung des Falles vor dem Landge1600
Berufung vor dem Oldenburger Landgericht: Ein 80-jähriger Angeklagter will eine vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe auf Bewährung nicht akzeptieren.
richt als Berufungsinstanz notwendig. Das Amtsgericht hatte seinerzeit drei Verhandlungstage benötigt, um das Verfahren abzuschließen. Auch die jetzige Berufungsverhandlung dürfte mindestens drei Verhandlungstage in Anspruch nehmen.
Unstrittig ist, dass der Angeklagte einer 50-jährigen Frau ein Ladenlokal in Oldenburg vermietet hatte. Anfangs
lief das Geschäft auch gut, doch dann brachen die Einnahmen ein. Die 50-Jährige konnte nicht mehr die volle Miete zahlen. Großzügig hatte der Angeklagte daraufhin den Mietzins um die Hälfte gekürzt.
Die Rückstände sollten dann beglichen werden, wenn das Geschäft wieder gut läuft. Am 19. September 2018 war es so weit. Die 50-Jährige hatte
Euro zurückgelegt. Das Geld wollte sie nun dem Angeklagten überreichen. Dazu kam der 80-Jährige in das Ladenlokal der 50-Jährigen. Als diese aus einem Hinterzimmer etwas holen wollte, war der Angeklagte der Frau gefolgt.
Den Feststellungen des Amtsgerichtes zufolge begrabschte der 80-Jährige dann die Frau, fasste an ihren Po und an ihre Brüste, schob seine Hand in die Hose der Frau und drückte sie gegen ein Regal. Laut Anklage wollte er die Zwangslage, in der sich die Frau finanziell befand, für sich ausnutzen.
Doch die 50-Jährige hatte sich den Feststellungen zufolge heftig gewehrt, konnte sich schließlich losreißen. Sie wusste, dass ihre Gegenwehr Konsequenzen haben würde, sie das Ladenlokal verlieren könnte. Doch sie ließ sich die sexuellen Übergriffe nicht gefallen und erstattete Anzeige.