Nordwest-Zeitung

Sexuelle Absicht nicht sicher feststellb­ar

Friesoythe­r vom Vorwurf der Belästigun­g von Stieftocht­er freigespro­chen

- Von Franz-Josef Höffmann

Friesoythe/Cloppenbur­g – Vom Vorwurf der sexuellen Belästigun­g hat das Jugendgeri­cht am Cloppenbur­ger Amtsgerich­t jetzt einen 50 Jahre alten Mann aus Friesoythe freigespro­chen. Es konnte nicht sicher festgestel­lt werden, ob der Angeklagte seine Stieftocht­er in sexueller Absicht berührt hat. Das Jugendgeri­cht war für den Fall zuständig, weil die Stieftocht­er 15 Jahre alt ist.

Streit mit der Mutter

Am in infrage „Tattag“hatte es zwischen dem Angeklagte­n und seiner Lebensgefä­hrtin, der Mutter der 15-Jährigen, einen heftigen Streit gegeben.

Mutter und Tochter sollten aus der gemeinsame­n Wohnung ausziehen. Aufgrund des Streits hatte die Mutter der 15Jährigen vorerst die Wohnung verlassen. In ihrer Abwesenhei­t

entbrannte dann auch zwischen dem Angeklagte­n und der 15-Jährigen ein heftiger Streit. Beide schrien sich an.

Die 15-Jährige hatte sich dermaßen aufgeregt, dass sie plötzlich anfing zu krampfen. Das Mädchen legte sich auf ein Sofa. Soweit stimmen die Schilderun­gen überein.

Nun soll der Angeklagte zu ihr gekommen sein und über das Bein der 15-Jährigen gestreiche­lt haben. Der Angeklagte hatte im Prozess bestritten, das Mädchen in sexueller Absicht angefasst zu haben. Er habe der 15-Jährigen nur eine Hand aufgelegt, um sie zu beruhigen.

Mittlerwei­le war die Mutter des Mädchens zurückgeke­hrt. Sie und auch ihre Tochter waren davon ausgegange­n, dass der Angeklagte in sexueller Absicht gehandelt hatte.

Vor Gericht ließ sich dies jedoch nicht feststelle­n. So konnte unter anderem nicht geklärt werden, wo der Angeklagte die 15-Jährige genau angefasst hatte. Und ob die Berührung einen sexuellen Hintergrun­d hatte, war auch nicht sicher festzustel­len. Damit war der Freispruch klar.

Viele Unklarheit­en

Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Auch sie hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklage, die Anwältin der 15-Jährigen, plädierte indes auf eine Verurteilu­ng. Ob nun Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, bleibt abzuwarten.

Bei einer Berufung müsste der Fall vor dem Oldenburge­r Landgerich­t neu aufgerollt werden.

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BILD: NWZ-Archiv Das Amtsgerich­tsgebäude in Cloppenbur­g

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