Sexuelle Absicht nicht sicher feststellbar
Friesoyther vom Vorwurf der Belästigung von Stieftochter freigesprochen
Friesoythe/Cloppenburg – Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht jetzt einen 50 Jahre alten Mann aus Friesoythe freigesprochen. Es konnte nicht sicher festgestellt werden, ob der Angeklagte seine Stieftochter in sexueller Absicht berührt hat. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil die Stieftochter 15 Jahre alt ist.
Streit mit der Mutter
Am in infrage „Tattag“hatte es zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin, der Mutter der 15-Jährigen, einen heftigen Streit gegeben.
Mutter und Tochter sollten aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Aufgrund des Streits hatte die Mutter der 15Jährigen vorerst die Wohnung verlassen. In ihrer Abwesenheit
entbrannte dann auch zwischen dem Angeklagten und der 15-Jährigen ein heftiger Streit. Beide schrien sich an.
Die 15-Jährige hatte sich dermaßen aufgeregt, dass sie plötzlich anfing zu krampfen. Das Mädchen legte sich auf ein Sofa. Soweit stimmen die Schilderungen überein.
Nun soll der Angeklagte zu ihr gekommen sein und über das Bein der 15-Jährigen gestreichelt haben. Der Angeklagte hatte im Prozess bestritten, das Mädchen in sexueller Absicht angefasst zu haben. Er habe der 15-Jährigen nur eine Hand aufgelegt, um sie zu beruhigen.
Mittlerweile war die Mutter des Mädchens zurückgekehrt. Sie und auch ihre Tochter waren davon ausgegangen, dass der Angeklagte in sexueller Absicht gehandelt hatte.
Vor Gericht ließ sich dies jedoch nicht feststellen. So konnte unter anderem nicht geklärt werden, wo der Angeklagte die 15-Jährige genau angefasst hatte. Und ob die Berührung einen sexuellen Hintergrund hatte, war auch nicht sicher festzustellen. Damit war der Freispruch klar.
Viele Unklarheiten
Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch sie hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklage, die Anwältin der 15-Jährigen, plädierte indes auf eine Verurteilung. Ob nun Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, bleibt abzuwarten.
Bei einer Berufung müsste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht neu aufgerollt werden.