Kraftfahrer dürfen doch einkehren
Land erlaubt Ausnahmen an Raststätten
Hannover/Lehre – Nach Kritik an der schwierigen Lage der Lastwagenfahrer ist die Corona-Verordnung geändert worden. Demnach dürfen an Niedersachsens Raststätten und Autohöfen Berufskraftfahrer bewirtet werden. Es habe dringenden Handlungsbedarf gegeben und „wir sind sehr dankbar, dass sich Niedersachsen dem jetzt auch angeschlossen hat“, sagte der Vorstandssprecher vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Dirk Engelhardt. Andere Bundesländer
hatten bereits Sonderregeln für die Gastronomie in Raststätten eingeführt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Lehre im Kreis Helmstedt, Andreas Busch, hatte sich vor wenigen Wochen prominent „für eine menschenwürdige Behandlung von Truckerinnen und Truckern“eingesetzt. In einem Brief an Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) verwies der parteilose Politiker auf die Ausnahmeregelungen in anderen Bundesländern. „Man wird dort nicht an der Plexiglasscheibe abgefertigt, und man muss das Essen dort auch nicht im Führerhaus aus der Plastikbox essen.“
Ein größeres Problem sieht der BGL allerdings bei den Verladern – aus Industrie und Onlinehandel gleichermaßen. Dort gebe es zum Teil keinen Zugang zu sanitären Anlagen. „Wir haben mit Fahrern gesprochen, die mussten acht Stunden bei der Entladestelle warten. Ohne die Möglichkeit, einzukaufen oder auf Toilette zu gehen“, sagte Engelhardt. Wegen der Witterungsverhältnisse seien sie zudem gezwungen gewesen, über längere Zeit den Motor oder die Standheizung laufen zu lassen.