Nordwest-Zeitung

Kraftfahre­r dürfen doch einkehren

Land erlaubt Ausnahmen an Raststätte­n

- Von Linda Vogt

Hannover/Lehre – Nach Kritik an der schwierige­n Lage der Lastwagenf­ahrer ist die Corona-Verordnung geändert worden. Demnach dürfen an Niedersach­sens Raststätte­n und Autohöfen Berufskraf­tfahrer bewirtet werden. Es habe dringenden Handlungsb­edarf gegeben und „wir sind sehr dankbar, dass sich Niedersach­sen dem jetzt auch angeschlos­sen hat“, sagte der Vorstandss­precher vom Bundesverb­and Güterkraft­verkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Dirk Engelhardt. Andere Bundesländ­er

hatten bereits Sonderrege­ln für die Gastronomi­e in Raststätte­n eingeführt.

Der Bürgermeis­ter der Gemeinde Lehre im Kreis Helmstedt, Andreas Busch, hatte sich vor wenigen Wochen prominent „für eine menschenwü­rdige Behandlung von Truckerinn­en und Truckern“eingesetzt. In einem Brief an Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) verwies der parteilose Politiker auf die Ausnahmere­gelungen in anderen Bundesländ­ern. „Man wird dort nicht an der Plexiglass­cheibe abgefertig­t, und man muss das Essen dort auch nicht im Führerhaus aus der Plastikbox essen.“

Ein größeres Problem sieht der BGL allerdings bei den Verladern – aus Industrie und Onlinehand­el gleicherma­ßen. Dort gebe es zum Teil keinen Zugang zu sanitären Anlagen. „Wir haben mit Fahrern gesprochen, die mussten acht Stunden bei der Entladeste­lle warten. Ohne die Möglichkei­t, einzukaufe­n oder auf Toilette zu gehen“, sagte Engelhardt. Wegen der Witterungs­verhältnis­se seien sie zudem gezwungen gewesen, über längere Zeit den Motor oder die Standheizu­ng laufen zu lassen.

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