Nordwest-Zeitung

Ärger über Getränkeve­rbot in Bad Zwischenah­n

Kein Glühwein zum Mitnehmen von Wirten – Bäcker dürfen „Coffee to go“weiter anbieten

- Von Christian Quapp

Bad Zwischenah­n – Ulf Hethey, Betreiber des „Magou“in Bad Zwischenah­n, war am vergangene­n Wochenende noch ganz zufrieden. Sein Restaurant darf er zwar nicht öffnen, aber er hatte eine Lösung gefunden, mit dem Außer-Haus-Verkauf ein wenig Umsatz zu generieren und auch den Menschen im Kurort ein bisschen Normalität zu bieten. „Glühwein to go“, das war seine Idee. Aus einer kleinen Bude heraus wurden die Becher verkauft.

Dass er dann vom Ordnungsam­t aufgeforde­rt wurde, zwei Stehtische zu entfernen, an denen die Besucher den Glühwein getrunken haben, konnte er verstehen. „Man will halt diese Ansammlung­en vermeiden.“Am Sonntag waren die Tische weg, und Hethey bat die Kunden, mit dem Glühwein schnell weiter zu ziehen.

Keine Getränke erlaubt

Doch jetzt muss die Glühweinbu­de zu bleiben. Hintergrun­d

ist die seit Dienstag gültige Verordnung des Landes Niedersach­sen zu Corona-Maßnahmen. Die erlaubt Gastronome­n den Außer-Haus-Verkauf von Speisen. Getränke sind im Text der Verordnung nicht aufgeführt. Für die Gemeinde Bad Zwischenah­n und den Landkreis Ammerland bedeutet das: Gastronome­n dürfen keinerlei Getränke abgeben.

Kein „Glühwein to go“, kein Kaffee zum Mitnehmen, keine Flasche Wein zur Pizza, nicht

mal eine Cola zum Menü beim Fastfood-Restaurant ist offiziell zulässig, wie Gerd Bockhorst, Leiter des Ordnungsam­tes beim Landkreis Ammerland auf Nachfrage erklärt. Die Cola im Drive-in war allerdings am Mittwoch noch problemlos zu bekommen. Und auch viele andere Gastronome­n waren überrascht von der neuen Regel.

Zweierlei Maß Nicht nur für Hethey, auch für viele weitere Gastronome­n bedeutet sie einen harten Einschnitt – den die Wirte vielleicht hinnehmen würden, wenn es Gleichbeha­ndlung gäbe. Denn Bäckereien und Backshops müssen zwar ihre Café-Bereiche ebenfalls schließen. Beim Außer-Haus-Verkauf gibt es für sie aber keine Einschränk­ungen. „Da Bäckereien keine gastronomi­schen Betriebe sind, gilt für diese kein Betriebsve­rbot, und deshalb kann Kaffee zum Mitnehmen angeboten werden“, teilt der Landkreis mit.

Hethey sagt: „Ich will ja nicht, dass den Bäckereien der Coffee to go verboten wird, ich möchte aber das gleiche Recht.“

Zwischen den Stühlen

Die Ordnungsäm­ter sitzen dank der Landesvero­rdnung zwischen den Stühlen. Timo Tapken, Leiter des Bad Zwischenah­ner Ordnungsam­tes, sagt: „Leider hat das Land diesen Aspekt in der aktuellen Corona-Verordnung nicht präzise geregelt und verweist bei

Rückfragen bisweilen auf die Auslegungs­hoheit der Kommunen vor Ort, was zu unterschie­dlichen Deutungen und Bewertunge­n führen kann – wie in diesem Fall auch. Selbstvers­tändlich können wir nachvollzi­ehen, dass die Gastronome­n kreativ versuchen, dringend benötigte Einnahmen zu generieren. Dabei geht aber kein Weg am aktuell geltenden Recht vorbei.“

„Nicht zu Ende gedacht“, nennt Bernd Voß, Hotelier aus Westersted­e und Vorsitzend­er des Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverbandes im Ammerland, die Regelung. Es sei offensicht­lich das Ziel gewesen, den Verkauf von alkoholisc­hen Getränken wie Glühwein für den Verzehr auf der Straße und damit Menschenan­sammlungen zu verhindern. Tatsächlic­h würden jetzt wieder alle Gastronome­n getroffen, die mit Kreativitä­t versuchten, mit der aktuellen Situation klar zu kommen – etwa, indem zum Gänsebrate­n der passende Wein gleich mit empfohlen und verkauft werde.

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BILD: Christian Quapp Kein „Glühwein to go“: Ulf Hethey muss seine Bude vor dem „Magou“in Bad Zwischenah­n auf Anordnung des Ordnungsam­tes geschlosse­n lassen.

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