Ärger über Getränkeverbot in Bad Zwischenahn
Kein Glühwein zum Mitnehmen von Wirten – Bäcker dürfen „Coffee to go“weiter anbieten
Bad Zwischenahn – Ulf Hethey, Betreiber des „Magou“in Bad Zwischenahn, war am vergangenen Wochenende noch ganz zufrieden. Sein Restaurant darf er zwar nicht öffnen, aber er hatte eine Lösung gefunden, mit dem Außer-Haus-Verkauf ein wenig Umsatz zu generieren und auch den Menschen im Kurort ein bisschen Normalität zu bieten. „Glühwein to go“, das war seine Idee. Aus einer kleinen Bude heraus wurden die Becher verkauft.
Dass er dann vom Ordnungsamt aufgefordert wurde, zwei Stehtische zu entfernen, an denen die Besucher den Glühwein getrunken haben, konnte er verstehen. „Man will halt diese Ansammlungen vermeiden.“Am Sonntag waren die Tische weg, und Hethey bat die Kunden, mit dem Glühwein schnell weiter zu ziehen.
Keine Getränke erlaubt
Doch jetzt muss die Glühweinbude zu bleiben. Hintergrund
ist die seit Dienstag gültige Verordnung des Landes Niedersachsen zu Corona-Maßnahmen. Die erlaubt Gastronomen den Außer-Haus-Verkauf von Speisen. Getränke sind im Text der Verordnung nicht aufgeführt. Für die Gemeinde Bad Zwischenahn und den Landkreis Ammerland bedeutet das: Gastronomen dürfen keinerlei Getränke abgeben.
Kein „Glühwein to go“, kein Kaffee zum Mitnehmen, keine Flasche Wein zur Pizza, nicht
mal eine Cola zum Menü beim Fastfood-Restaurant ist offiziell zulässig, wie Gerd Bockhorst, Leiter des Ordnungsamtes beim Landkreis Ammerland auf Nachfrage erklärt. Die Cola im Drive-in war allerdings am Mittwoch noch problemlos zu bekommen. Und auch viele andere Gastronomen waren überrascht von der neuen Regel.
Zweierlei Maß Nicht nur für Hethey, auch für viele weitere Gastronomen bedeutet sie einen harten Einschnitt – den die Wirte vielleicht hinnehmen würden, wenn es Gleichbehandlung gäbe. Denn Bäckereien und Backshops müssen zwar ihre Café-Bereiche ebenfalls schließen. Beim Außer-Haus-Verkauf gibt es für sie aber keine Einschränkungen. „Da Bäckereien keine gastronomischen Betriebe sind, gilt für diese kein Betriebsverbot, und deshalb kann Kaffee zum Mitnehmen angeboten werden“, teilt der Landkreis mit.
Hethey sagt: „Ich will ja nicht, dass den Bäckereien der Coffee to go verboten wird, ich möchte aber das gleiche Recht.“
Zwischen den Stühlen
Die Ordnungsämter sitzen dank der Landesverordnung zwischen den Stühlen. Timo Tapken, Leiter des Bad Zwischenahner Ordnungsamtes, sagt: „Leider hat das Land diesen Aspekt in der aktuellen Corona-Verordnung nicht präzise geregelt und verweist bei
Rückfragen bisweilen auf die Auslegungshoheit der Kommunen vor Ort, was zu unterschiedlichen Deutungen und Bewertungen führen kann – wie in diesem Fall auch. Selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass die Gastronomen kreativ versuchen, dringend benötigte Einnahmen zu generieren. Dabei geht aber kein Weg am aktuell geltenden Recht vorbei.“
„Nicht zu Ende gedacht“, nennt Bernd Voß, Hotelier aus Westerstede und Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes im Ammerland, die Regelung. Es sei offensichtlich das Ziel gewesen, den Verkauf von alkoholischen Getränken wie Glühwein für den Verzehr auf der Straße und damit Menschenansammlungen zu verhindern. Tatsächlich würden jetzt wieder alle Gastronomen getroffen, die mit Kreativität versuchten, mit der aktuellen Situation klar zu kommen – etwa, indem zum Gänsebraten der passende Wein gleich mit empfohlen und verkauft werde.