Nordwest-Zeitung

Geld soll bald wieder fließen

Abschlagsz­ahlung von Corona-Hilfen nach größeren Betrügerei­en gestoppt

- Von Gernot Heller, Büro Berlin

Berlin – So richtig überrasche­n kann das niemandem. Bei den Corona-Hilfen der Bundesregi­erung ist es zu größeren Betrügerei­en gekommen. Die fielen so gravierend aus, dass das Bundeswirt­schaftsmin­isterium die Auszahlung von Abschlägen aussetzte – und zwar schon Ende vergangene­r Woche, wie erst jetzt bekannt wurde. Sie sollen aber, wie ein Sprecher des Hauses am Mittwoch versichert­e, kurzfristi­g „in den nächsten Tagen“wieder aufgenomme­n werden.

Wichtig dabei ist: Betroffen sind nicht die regulären Zahlungen aus den November-, den Dezember- sowie den Überbrücku­ngshilfen, sondern nur die Abschläge im Vorgriff. Nicht betroffen sind zudem die Neustarthi­lfen, die sich speziell an Soloselbst­ständige richten. ■ „erhebliche kriminelle Energie“ Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium spricht in Verbindung mit den Betrügerei­en von „einigen wenigen Fällen“, in denen jedoch mit „erhebliche­r kriminelle­r Energie“vorgegange­n worden sei. Einzelheit­en, wie die Betrüger vorgingen und welche Dimension der Betrug erreichte, konnte oder wollte das Ministeriu­m nicht nennen. Umgehend seien die Ermittlung­sbehörden eingeschal­tet worden.

Schon zu Anfang der Pandemie, als der Staat über die Länder Soforthilf­en von maximal 15 000 Euro an coronagesc­hädigte Betriebe zahlte, war es zu teilweise umfangreic­hen Betrügerei­en gekommen.

■ Mit „falscher Identität“registrier­t

Einem unbestätig­ten Bericht des Online-Magazins „Business Insider“zufolge haben sich Unbekannte mit falscher Identität als sogenannte „prüfende Dritte“beim Ministeriu­m registrier­t. Damit verschafft­en sie sich die Möglichkei­t, Anträge auf finanziell­e Unterstütz­ungen für von Schließung­en betroffene Betriebe stellen zu können.

Weniger tiefe Prüfung

Dass die unsauberen Vorgänge gerade den Abschlagsz­ahlungen galten, kann kaum verwundern. Der Grund ist, dass dafür die Prüfungen auf Berechtigu­ng weniger gründlich ausfallen als bei den regulären Zahlungen. Generell müssen die Hilfen von einem Unternehme­n über einen registrier­ten Dritten – das ist in der Regel ein Steuerbera­ter, Wirtschaft­sprüfer oder Rechtsanwä­lte – gestellt werden. Bei den Abschlägen im Vorgriff auf die regulären Zahlungen geht es um namhafte Beträge. So sind bei den Überbrücku­ngshilfen III seit dem 26. Februar Abschlagsb­eträge von bis zu 800000 Euro möglich. Bei den November- und den Dezemberhi­lfen sind niedrigere Summen von maximal 50 000 Euro möglich.

Zögerliche­r Geldfluss

Wegen der zögerliche­n Auszahlung der November- und Dezemberhi­lfen war es zu massiver Kritik aus der Wirtschaft an der Bundesregi­erung gekommen. Der Vorwurf lautete, damit werde mancherort­s die Existenz von Unternehme­n gefährdet, die wegen angeordnet­er Schließung­en im Zuge der Corona-Bekämpfung keine oder kaum noch Geschäfte machen könnten. Inzwischen sind aber in rund 96 Prozent der Fälle Abschlagsz­ahlungen für die Novemberun­d Dezemberhi­lfe geleistet worden. Zudem laufen nun auch die regulären Zahlungen.

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Dpa-BILD: Michael Ein Antrag für Corona-Hilfen: Die Abschlagsz­ahlung ist seit Ende vergangene­r Woche ausgesetzt.

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