Geld soll bald wieder fließen
Abschlagszahlung von Corona-Hilfen nach größeren Betrügereien gestoppt
Berlin – So richtig überraschen kann das niemandem. Bei den Corona-Hilfen der Bundesregierung ist es zu größeren Betrügereien gekommen. Die fielen so gravierend aus, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Auszahlung von Abschlägen aussetzte – und zwar schon Ende vergangener Woche, wie erst jetzt bekannt wurde. Sie sollen aber, wie ein Sprecher des Hauses am Mittwoch versicherte, kurzfristig „in den nächsten Tagen“wieder aufgenommen werden.
Wichtig dabei ist: Betroffen sind nicht die regulären Zahlungen aus den November-, den Dezember- sowie den Überbrückungshilfen, sondern nur die Abschläge im Vorgriff. Nicht betroffen sind zudem die Neustarthilfen, die sich speziell an Soloselbstständige richten. ■ „erhebliche kriminelle Energie“ Das Bundeswirtschaftsministerium spricht in Verbindung mit den Betrügereien von „einigen wenigen Fällen“, in denen jedoch mit „erheblicher krimineller Energie“vorgegangen worden sei. Einzelheiten, wie die Betrüger vorgingen und welche Dimension der Betrug erreichte, konnte oder wollte das Ministerium nicht nennen. Umgehend seien die Ermittlungsbehörden eingeschaltet worden.
Schon zu Anfang der Pandemie, als der Staat über die Länder Soforthilfen von maximal 15 000 Euro an coronageschädigte Betriebe zahlte, war es zu teilweise umfangreichen Betrügereien gekommen.
■ Mit „falscher Identität“registriert
Einem unbestätigten Bericht des Online-Magazins „Business Insider“zufolge haben sich Unbekannte mit falscher Identität als sogenannte „prüfende Dritte“beim Ministerium registriert. Damit verschafften sie sich die Möglichkeit, Anträge auf finanzielle Unterstützungen für von Schließungen betroffene Betriebe stellen zu können.
Weniger tiefe Prüfung
Dass die unsauberen Vorgänge gerade den Abschlagszahlungen galten, kann kaum verwundern. Der Grund ist, dass dafür die Prüfungen auf Berechtigung weniger gründlich ausfallen als bei den regulären Zahlungen. Generell müssen die Hilfen von einem Unternehmen über einen registrierten Dritten – das ist in der Regel ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte – gestellt werden. Bei den Abschlägen im Vorgriff auf die regulären Zahlungen geht es um namhafte Beträge. So sind bei den Überbrückungshilfen III seit dem 26. Februar Abschlagsbeträge von bis zu 800000 Euro möglich. Bei den November- und den Dezemberhilfen sind niedrigere Summen von maximal 50 000 Euro möglich.
Zögerlicher Geldfluss
Wegen der zögerlichen Auszahlung der November- und Dezemberhilfen war es zu massiver Kritik aus der Wirtschaft an der Bundesregierung gekommen. Der Vorwurf lautete, damit werde mancherorts die Existenz von Unternehmen gefährdet, die wegen angeordneter Schließungen im Zuge der Corona-Bekämpfung keine oder kaum noch Geschäfte machen könnten. Inzwischen sind aber in rund 96 Prozent der Fälle Abschlagszahlungen für die Novemberund Dezemberhilfe geleistet worden. Zudem laufen nun auch die regulären Zahlungen.