Nordwest-Zeitung

Der Fukushima-GAU und die Folgen

-

11. März 2011:

Japan erlebt das schwerste Erdbeben seiner Geschichte mit einer Stärke von 9,0 und einem anschließe­nden Tsunami. Insgesamt 15 900 Menschen kommen ums Leben. 2500 werden noch immer vermisst (Stand: Dezember 2020). Hunderttau­sende Häuser werden beschädigt. In einem Reaktor des Akw Fukushima 1 fällt die Kühlung aus. Die Regierung ruft den atomaren Notfall aus.

12. März 2011:

Im Akw Fukushima 1 steigt die Strahlung auf das Tausendfac­he des Normalwert­s. Das Kühlsystem des Reaktors 2 ist ebenfalls betroffen. Die Evakuierun­gszone wird auf 20 Kilometer ausgeweite­t. Später gibt der Betreiber Tepco zu, dass in allen drei aktiven Reaktoren in Fukushima schon kurz nach dem Erdbeben eine Kernschmel­ze eingesetzt hat.

14. März 2011:

Angesichts der Katastroph­e in Japan setzt die Bundesregi­erung die im Herbst 2010 beschlosse­nen längeren Atomlaufze­iten für drei Monate aus. Alte Reaktoren, die nur wegen der verlängert­en Laufzeiten noch am Netz sind, sollen vorübergeh­end abgeschalt­et werden.

12. April 2011:

Japan stuft die Reaktorkat­astrophe auf die höchste Stufe 7 der internatio­nalen Störfälle-Bewertungs­skala Ines hoch. Diese war zuvor nur ein Mal erreicht worden – 1986 beim Unglück im ukrainisch­en Akw Tschernoby­l.

30. Juni 2011:

Der Bundestag beschließt den Atomaussti­eg bis 2022. SPD und Grüne unterstütz­en den Kurs der Koalition von CDU/ CSU und FDP. Acht Atomkraftw­erke werden sofort stillgeleg­t. Die übrigen neun sollen stufenweis­e bis 2022 vom Netz.

6. Dezember 2016:

Das Bundesverf­assungsger­icht billigt den schnellen Ausstieg aus der Atomenergi­e, spricht den Energiekon­zernen aber „angemessen­e“Entschädig­ung zu. Der Gesetzgebe­r muss nachbesser­n. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall.

28. Juni 2018:

Der Bundestag setzt das Karlsruher Urteil mit einer Gesetzesän­derung um. Für den Atomaussti­eg sollen die Energiekon­zerne RWE und Vattenfall Entschädig­ung erhalten. Eon steht bisher nichts zu, weil die Reststromm­engen bis zum Ausstieg wohl noch auf andere Akw verteilt werden können.

12. November 2020:

Das Bundesverf­assungsger­icht verlangt eine Neuregelun­g der Ausgleichs­zahlungen für die Kraftwerks­betreiber.

5. März 2021:

Die Bundesregi­erung verständig­t sich mit den Betreibern der Atomkraftw­erke.

Newspapers in German

Newspapers from Germany