Der Fukushima-GAU und die Folgen
11. März 2011:
Japan erlebt das schwerste Erdbeben seiner Geschichte mit einer Stärke von 9,0 und einem anschließenden Tsunami. Insgesamt 15 900 Menschen kommen ums Leben. 2500 werden noch immer vermisst (Stand: Dezember 2020). Hunderttausende Häuser werden beschädigt. In einem Reaktor des Akw Fukushima 1 fällt die Kühlung aus. Die Regierung ruft den atomaren Notfall aus.
12. März 2011:
Im Akw Fukushima 1 steigt die Strahlung auf das Tausendfache des Normalwerts. Das Kühlsystem des Reaktors 2 ist ebenfalls betroffen. Die Evakuierungszone wird auf 20 Kilometer ausgeweitet. Später gibt der Betreiber Tepco zu, dass in allen drei aktiven Reaktoren in Fukushima schon kurz nach dem Erdbeben eine Kernschmelze eingesetzt hat.
14. März 2011:
Angesichts der Katastrophe in Japan setzt die Bundesregierung die im Herbst 2010 beschlossenen längeren Atomlaufzeiten für drei Monate aus. Alte Reaktoren, die nur wegen der verlängerten Laufzeiten noch am Netz sind, sollen vorübergehend abgeschaltet werden.
12. April 2011:
Japan stuft die Reaktorkatastrophe auf die höchste Stufe 7 der internationalen Störfälle-Bewertungsskala Ines hoch. Diese war zuvor nur ein Mal erreicht worden – 1986 beim Unglück im ukrainischen Akw Tschernobyl.
30. Juni 2011:
Der Bundestag beschließt den Atomausstieg bis 2022. SPD und Grüne unterstützen den Kurs der Koalition von CDU/ CSU und FDP. Acht Atomkraftwerke werden sofort stillgelegt. Die übrigen neun sollen stufenweise bis 2022 vom Netz.
6. Dezember 2016:
Das Bundesverfassungsgericht billigt den schnellen Ausstieg aus der Atomenergie, spricht den Energiekonzernen aber „angemessene“Entschädigung zu. Der Gesetzgeber muss nachbessern. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall.
28. Juni 2018:
Der Bundestag setzt das Karlsruher Urteil mit einer Gesetzesänderung um. Für den Atomausstieg sollen die Energiekonzerne RWE und Vattenfall Entschädigung erhalten. Eon steht bisher nichts zu, weil die Reststrommengen bis zum Ausstieg wohl noch auf andere Akw verteilt werden können.
12. November 2020:
Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Neuregelung der Ausgleichszahlungen für die Kraftwerksbetreiber.
5. März 2021:
Die Bundesregierung verständigt sich mit den Betreibern der Atomkraftwerke.