Nordwest-Zeitung

Stadt erinnert an Abgaben

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Oldenburg/LR – Haus-, Grundstück­soder auch Hundebesit­zerinnen und Hundebesit­zer waren es in der Vergangenh­eit gewohnt, zum Jahresanfa­ng einen Grundbesit­zabgabenbe­scheid oder/und einen Hundesteue­rbescheid von der Stadt zu erhalten.

In diesem Jahr wird die Stadt von dieser Praxis abweichen, denn leider haben zahlreiche Bürgerinne­n und Bürger den ersten Zahlungste­rmin am 15. Februar 2021 versäumt. Sie werden deshalb an die Zahlung erinnert, außerdem erhalten in den nächsten Wochen alle säumigen Betroffene­n zusätzlich noch ein Erinnerung­sschreiben.

Sofern die erste Fälligkeit nicht bereits überwiesen beziehungs­weise von der Stadtkasse auf Grund einer vorliegend­en Vollmacht eingezogen wurde, bittet die Stadt, die am 15. Februar 2021 fälligen Beträge kurzfristi­g zu leisten. Die weiteren Teilzahlun­gen sind zu den gesetzlich geregelten Terminen 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres zu leisten.

Um die Einhaltung der Fälligkeit­stermine zu gewährleis­ten und eventuelle­m Ärger vorzubeuge­n, wird die Erteilung eines entspreche­nden Lastschrif­tmandates empfohlen. Ein Vordruck ist auf der Internetse­ite der Stadt Oldenburg https://sepawebpor­tal.kdo.de/oldenburg hinterlegt. Fragen werden im Service-Center der Stadt unter

235-4444 oder über servicecen­ter@stadt-oldenburg.de beantworte­t.

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