Stadt erinnert an Abgaben
Oldenburg/LR – Haus-, Grundstücksoder auch Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer waren es in der Vergangenheit gewohnt, zum Jahresanfang einen Grundbesitzabgabenbescheid oder/und einen Hundesteuerbescheid von der Stadt zu erhalten.
In diesem Jahr wird die Stadt von dieser Praxis abweichen, denn leider haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den ersten Zahlungstermin am 15. Februar 2021 versäumt. Sie werden deshalb an die Zahlung erinnert, außerdem erhalten in den nächsten Wochen alle säumigen Betroffenen zusätzlich noch ein Erinnerungsschreiben.
Sofern die erste Fälligkeit nicht bereits überwiesen beziehungsweise von der Stadtkasse auf Grund einer vorliegenden Vollmacht eingezogen wurde, bittet die Stadt, die am 15. Februar 2021 fälligen Beträge kurzfristig zu leisten. Die weiteren Teilzahlungen sind zu den gesetzlich geregelten Terminen 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres zu leisten.
Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten und eventuellem Ärger vorzubeugen, wird die Erteilung eines entsprechenden Lastschriftmandates empfohlen. Ein Vordruck ist auf der Internetseite der Stadt Oldenburg https://sepawebportal.kdo.de/oldenburg hinterlegt. Fragen werden im Service-Center der Stadt unter
235-4444 oder über servicecenter@stadt-oldenburg.de beantwortet.
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