Keine unverhältnismäßige Gewalt erkennbar
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zur Festnahme an der Nadorster Straße ein
Oldenburg – Der Einsatz von Gewalt bei einer Festnahme an der Nadorster Straße wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Das teilte Johann Kühme, Präsident der Oldenburger Polizeidirektion, am vergangenen Freitag mit. Jetzt hat sich auch die Oldenburger Staatsanwaltschaft detaillierter zu dem Fall geäußert und die Entscheidung begründet.
Zulässige Mittel
„Zur Überwindung des körperlichen Widerstands und Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme ist körperlich wirkender Zwang grundsätzlich ein zulässiges Mittel“, erläutert Matthias Rennecke, Sprecher der Staatsanwaltschaft, in diesem Zusammenhang. Dass dabei unverhältnismäßige Gewalt angewendet wurde, sei nicht festzustellen.
der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft begründet Rennecke, der selber Staatsanwalt ist, diese Einschätzung folgendermaßen: „Im Moment des ersten Schlages (gegen den Kopf) lag der Beifahrer direkt neben einem Beamten und versuchte, körperlich auf diesen einzuwirken. Ein einfacher Schlag gegen den Kopf war dabei ein geeignetes Mittel, den andau
ernden Widerstand zu brechen. Mildere Mittel erscheinen nicht gleich wirksam und lagen angesichts des sich schnell entwickelnden, dynamischen Geschehens auch nicht nahe.“
Der Schlag sei auch aus dem Aspekt der Notwehr in Form von Nothilfe (§ 32 StGB) zu Gunsten der körperlichen Unversehrtheit des am Boden liegenden Beamten strafrechtIn lich gerechtfertigt gewesen. Der zweite Schlag gegen den Arm des Mannes habe offenbar dazu gedient, sich von dessen Griff zu befreien und sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden.
Schwerer Verkehrsunfall
Der Festnahme war ein schwerer Verkehrsunfall auf der Nadorster Straße am Abend des 26. Februar vorausgegangen. In der Folge dieses Unfalles gab es eine polizeiliche Absperrung des Unfallortes.
Die folgenden Ereignisse, die zu der Festnahme führten, schildert die Staatsanwaltschaft folgendermaßen: Gegen 23.30 Uhr habe sich ein Auto der Unfallstelle genähert, in dem sich der später Festgenommene als Beifahrer befunden habe. Dem Fahrer sei durch Polizeibeamte mitgeteilt worden, dass eine Vollsperrung bestehe. Der alkoholisierte Beifahrer habe daraufhin das Seitenfenster geöffnet und einen am Einsatz beteiligten Polizeibeamten beleidigt. Aus diesem Grund hätten die Personalien des Mannes festgestellt werden sollen, was der Beifahrer abgelehnt habe.
„Als der Polizeibeamte schließlich das vom Beifahrer anscheinend laufend genutzte Handy ergriff, verließ dieser das Fahrzeug und ging auf den Beamten zu, wobei er verbal aggressiv erschien“, heißt es in der Mitteilung weiter. In der Folge habe es eine Auseinandersetzung gegeben, in der der Beifahrer einen anderen beteiligten Polizeibeamten zu Boden gebracht habe. Im weiteren Verlauf sei dem Mann unter anderem der gezielte Faustschlag gegen den Kopf zugefügt worden.
„Die Videoaufzeichnung, die zur Prüfung der Sach- und Rechtslage herangezogen worden ist, setzt dabei zu einem nicht festgestellten Zeitpunkt des Geschehens ein“, schreibt Rennecke weiter. Sie würde das vorangegangene Geschehen nicht wiedergeben.