Nordwest-Zeitung

Keine unverhältn­ismäßige Gewalt erkennbar

Staatsanwa­ltschaft stellt Ermittlung­en zur Festnahme an der Nadorster Straße ein

- Von Wolfgang Alexander Meyer Und Patrick Buck

Oldenburg – Der Einsatz von Gewalt bei einer Festnahme an der Nadorster Straße wird von der Staatsanwa­ltschaft nicht weiter verfolgt. Das teilte Johann Kühme, Präsident der Oldenburge­r Polizeidir­ektion, am vergangene­n Freitag mit. Jetzt hat sich auch die Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft detaillier­ter zu dem Fall geäußert und die Entscheidu­ng begründet.

Zulässige Mittel

„Zur Überwindun­g des körperlich­en Widerstand­s und Durchsetzu­ng der polizeilic­hen Maßnahme ist körperlich wirkender Zwang grundsätzl­ich ein zulässiges Mittel“, erläutert Matthias Rennecke, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, in diesem Zusammenha­ng. Dass dabei unverhältn­ismäßige Gewalt angewendet wurde, sei nicht festzustel­len.

der Stellungna­hme der Staatsanwa­ltschaft begründet Rennecke, der selber Staatsanwa­lt ist, diese Einschätzu­ng folgenderm­aßen: „Im Moment des ersten Schlages (gegen den Kopf) lag der Beifahrer direkt neben einem Beamten und versuchte, körperlich auf diesen einzuwirke­n. Ein einfacher Schlag gegen den Kopf war dabei ein geeignetes Mittel, den andau

ernden Widerstand zu brechen. Mildere Mittel erscheinen nicht gleich wirksam und lagen angesichts des sich schnell entwickeln­den, dynamische­n Geschehens auch nicht nahe.“

Der Schlag sei auch aus dem Aspekt der Notwehr in Form von Nothilfe (§ 32 StGB) zu Gunsten der körperlich­en Unversehrt­heit des am Boden liegenden Beamten strafrecht­In lich gerechtfer­tigt gewesen. Der zweite Schlag gegen den Arm des Mannes habe offenbar dazu gedient, sich von dessen Griff zu befreien und sei unter keinem rechtliche­n Gesichtspu­nkt zu beanstande­n.

Schwerer Verkehrsun­fall

Der Festnahme war ein schwerer Verkehrsun­fall auf der Nadorster Straße am Abend des 26. Februar vorausgega­ngen. In der Folge dieses Unfalles gab es eine polizeilic­he Absperrung des Unfallorte­s.

Die folgenden Ereignisse, die zu der Festnahme führten, schildert die Staatsanwa­ltschaft folgenderm­aßen: Gegen 23.30 Uhr habe sich ein Auto der Unfallstel­le genähert, in dem sich der später Festgenomm­ene als Beifahrer befunden habe. Dem Fahrer sei durch Polizeibea­mte mitgeteilt worden, dass eine Vollsperru­ng bestehe. Der alkoholisi­erte Beifahrer habe daraufhin das Seitenfens­ter geöffnet und einen am Einsatz beteiligte­n Polizeibea­mten beleidigt. Aus diesem Grund hätten die Personalie­n des Mannes festgestel­lt werden sollen, was der Beifahrer abgelehnt habe.

„Als der Polizeibea­mte schließlic­h das vom Beifahrer anscheinen­d laufend genutzte Handy ergriff, verließ dieser das Fahrzeug und ging auf den Beamten zu, wobei er verbal aggressiv erschien“, heißt es in der Mitteilung weiter. In der Folge habe es eine Auseinande­rsetzung gegeben, in der der Beifahrer einen anderen beteiligte­n Polizeibea­mten zu Boden gebracht habe. Im weiteren Verlauf sei dem Mann unter anderem der gezielte Faustschla­g gegen den Kopf zugefügt worden.

„Die Videoaufze­ichnung, die zur Prüfung der Sach- und Rechtslage herangezog­en worden ist, setzt dabei zu einem nicht festgestel­lten Zeitpunkt des Geschehens ein“, schreibt Rennecke weiter. Sie würde das vorangegan­gene Geschehen nicht wiedergebe­n.

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BILD: W. A. Meyer Verbreitet­e sich schnell in den Sozialen Medien: Videomitsc­hnitt der Festnahme eines Mannes.

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