Als nach der Heirat die Entlassung folgte
„Lehrerinnen-Zölibat“galt auch in Oldenburg – Offizielle Abschaffung vor 70 Jahren
Oldenburg – Ehefrau und Mütter können sich ihren beruflichen Aufgaben nicht vollends hingeben – eine Aussage, die heute unvorstellbar ist, aber bis vor nicht allzu langer Zeit die Realität war. „Bei Heirat Entlassung hieß es im Kaiserreich“, erklärt die Oldenburger Historikerin Prof. Dr. Gunilla Budde. Bereits 1880 wurde ein Gesetz erlassen, das Beamtinnen nach ihrer Heirat ihren Beruf und ihr Recht auf Pension aufzugeben hätten. Im Volksmund bürgerte sich der Begriff „Lehrerinnen-Zölibat“ein.
Was war der Hintergrund dieses Verbots
„Begründet wurde das damit, dass die Frau bei ihrer Heirat endlich ihrer ,eigentlichen Berufung’ folge“, erklärt Budde. Denn wer sich um eigene Kinder kümmern müsse, könne kein Engagement für fremde Kinder aufbringen. Doch wie die Historikerin weiß, gab es für die Rechtfertigung des „Lehrerinnen-Zölibat“auch eine andere Begründung: „Die männlichen Kollegen hatten Angst vor der weiblichen Konkurrenz und vor einem Prestigeverlust des Lehrberufs.“
Bis wann gab es die Regelung
Während die „Regelung“im Zuge der Weimarer Verfassung (1919) aufgehoben wurde und bereits während des Ersten Weltkriegs aufgrund von einem Mangel an Männern aussetzte, hatten es Lehrerinnen nach wie vor schwer. „Die Länderregierungen haben andere Regelungen vereinbart. Viele verwehrten nach wie vor Ehefrauen und Müttern, als Lehrerinnen tätig zu werden“, weiß Budde.
So wurde 1932 das Gesetz über die „Rechtsstellung der weiblichen Beamten“verabschiedet. Es sah die Entlassung vor, sofern Beamtinnen wirtschaftlich versorgt waren. „Man kann schon sagen, dass damit eine Verfassungsänderung durch die Hintertür in