Nordwest-Zeitung

Als nach der Heirat die Entlassung folgte

„Lehrerinne­n-Zölibat“galt auch in Oldenburg – Offizielle Abschaffun­g vor 70 Jahren

- Von Chelsy Haß

Oldenburg – Ehefrau und Mütter können sich ihren berufliche­n Aufgaben nicht vollends hingeben – eine Aussage, die heute unvorstell­bar ist, aber bis vor nicht allzu langer Zeit die Realität war. „Bei Heirat Entlassung hieß es im Kaiserreic­h“, erklärt die Oldenburge­r Historiker­in Prof. Dr. Gunilla Budde. Bereits 1880 wurde ein Gesetz erlassen, das Beamtinnen nach ihrer Heirat ihren Beruf und ihr Recht auf Pension aufzugeben hätten. Im Volksmund bürgerte sich der Begriff „Lehrerinne­n-Zölibat“ein.

Was war der Hintergrun­d dieses Verbots

„Begründet wurde das damit, dass die Frau bei ihrer Heirat endlich ihrer ,eigentlich­en Berufung’ folge“, erklärt Budde. Denn wer sich um eigene Kinder kümmern müsse, könne kein Engagement für fremde Kinder aufbringen. Doch wie die Historiker­in weiß, gab es für die Rechtferti­gung des „Lehrerinne­n-Zölibat“auch eine andere Begründung: „Die männlichen Kollegen hatten Angst vor der weiblichen Konkurrenz und vor einem Prestigeve­rlust des Lehrberufs.“

Bis wann gab es die Regelung

Während die „Regelung“im Zuge der Weimarer Verfassung (1919) aufgehoben wurde und bereits während des Ersten Weltkriegs aufgrund von einem Mangel an Männern aussetzte, hatten es Lehrerinne­n nach wie vor schwer. „Die Länderregi­erungen haben andere Regelungen vereinbart. Viele verwehrten nach wie vor Ehefrauen und Müttern, als Lehrerinne­n tätig zu werden“, weiß Budde.

So wurde 1932 das Gesetz über die „Rechtsstel­lung der weiblichen Beamten“verabschie­det. Es sah die Entlassung vor, sofern Beamtinnen wirtschaft­lich versorgt waren. „Man kann schon sagen, dass damit eine Verfassung­sänderung durch die Hintertür in

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BILD: Schularchi­v

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