Nordwest-Zeitung

Deutsche Gewährleis­tungsmarke

Seit 2019 neue Markenkate­gorie für Zertifizie­rer

- Von Dr. Ulrike Gedert

Seit Januar 2019 gibt es in Deutschlan­d die Gewährleis­tungsmarke, wobei Zertifizie­rungsunter­nehmen Gütesiegel oder Prüfzeiche­n als Marke anmelden können für die Waren oder Dienstleis­tungen, die Gegenstand der jeweiligen Zertifizie­rung sind.

Im europäisch­en Markenrech­t gibt es Gewährleis­tungsmarke­n schon etwas länger, nämlich seit Oktober 2017. Nun liegen auch erste Erfahrunge­n mit den neuen deutschen Gewährleis­tungsmarke­n vor. So wurden zum Beispiel Marken wie DE 30 2019 108 870 „Grüner Knopf“für Textilprod­ukte oder DE 30 2019 009 036 „Active Office Certificat­e“für orthopädis­che

Dr. Ulrike Gedert Rechtsanwä­ltin, Fachanwält­in für gewerblich­en Rechtsschu­tz

Artikel und Bürotische als Gewährleis­tungsmarke eingetrage­n. Es handelt sich bei der Gewährleis­tungsmarke hierbei nicht um eine neue Markenform, sondern um eine besondere Markenkate­gorie. Gewährleis­tungsmarke­n sind in verschiede­nen Markenform­en denkbar, nämlich als Wortmarke oder beispielsw­eise als Wort-Bildmarke oder auch nur als Logo.

Garantiefu­nktion steht im Vordergrun­d

Bei der Gewährleis­tungsmarke steht nicht die Herkunftsf­unktion im Vordergrun­d, sondern die Garantiefu­nktion. Die Gewährleis­tungsmarke muss daher geeignet sein, die Waren und

Dienstleis­tungen, für die der Inhaber der Marke das Material, die Art und Weise der Herstellun­g, die Qualität, die Genauigkei­t oder andere Eigenschaf­ten gewährleis­tet, von solchen zu unterschei­den, für die keine derartige Gewährleis­tung besteht. Besonderhe­it ist, dass der Anmeldung eine Markensatz­ung beigefügt werden muss. In dieser Markensatz­ung werden dann auch Prüf- und Überwachun­gsmaßnahme­n und die Nutzungsbe­dingungen aufgeführt.

Derartige Markensatz­ungen können zum Beispiel auch von Patent- oder Rechtsanwä­lten erstellt werden. Auf der Seite des EUIPO findet sich zudem eine Vorlage für eine Satzung, die als Hilfestell­ung für die Nutzer in 23 Sprachen zur

Verfügung gestellt wird.

Kosten einer Anmeldung

Die Anmeldegeb­ühren für eine deutsche Gewährleis­tungsmarke betragen € 900. Nach 10 Jahren ist eine Verlängeru­ng fällig, die € 1.800,00 an Gebühren auslöst.

Auf Unionseben­e betragen die Amtsgebühr­en für die Anmeldung einer Gewährleis­tungsmarke € 1.500, was auch den Verlängeru­ngsgebühre­n entspricht.

Wichtig zu wissen ist noch, dass Gewährleis­tungsmarke­n gerade nicht für Hersteller oder Lieferante­n angemeldet werden können, sondern Zertifizie­rern vorbehalte­n sind.

@ www.jabbusch.de

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