Deutsche Gewährleistungsmarke
Seit 2019 neue Markenkategorie für Zertifizierer
Seit Januar 2019 gibt es in Deutschland die Gewährleistungsmarke, wobei Zertifizierungsunternehmen Gütesiegel oder Prüfzeichen als Marke anmelden können für die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand der jeweiligen Zertifizierung sind.
Im europäischen Markenrecht gibt es Gewährleistungsmarken schon etwas länger, nämlich seit Oktober 2017. Nun liegen auch erste Erfahrungen mit den neuen deutschen Gewährleistungsmarken vor. So wurden zum Beispiel Marken wie DE 30 2019 108 870 „Grüner Knopf“für Textilprodukte oder DE 30 2019 009 036 „Active Office Certificate“für orthopädische
Dr. Ulrike Gedert Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Artikel und Bürotische als Gewährleistungsmarke eingetragen. Es handelt sich bei der Gewährleistungsmarke hierbei nicht um eine neue Markenform, sondern um eine besondere Markenkategorie. Gewährleistungsmarken sind in verschiedenen Markenformen denkbar, nämlich als Wortmarke oder beispielsweise als Wort-Bildmarke oder auch nur als Logo.
Garantiefunktion steht im Vordergrund
Bei der Gewährleistungsmarke steht nicht die Herkunftsfunktion im Vordergrund, sondern die Garantiefunktion. Die Gewährleistungsmarke muss daher geeignet sein, die Waren und
Dienstleistungen, für die der Inhaber der Marke das Material, die Art und Weise der Herstellung, die Qualität, die Genauigkeit oder andere Eigenschaften gewährleistet, von solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Besonderheit ist, dass der Anmeldung eine Markensatzung beigefügt werden muss. In dieser Markensatzung werden dann auch Prüf- und Überwachungsmaßnahmen und die Nutzungsbedingungen aufgeführt.
Derartige Markensatzungen können zum Beispiel auch von Patent- oder Rechtsanwälten erstellt werden. Auf der Seite des EUIPO findet sich zudem eine Vorlage für eine Satzung, die als Hilfestellung für die Nutzer in 23 Sprachen zur
Verfügung gestellt wird.
Kosten einer Anmeldung
Die Anmeldegebühren für eine deutsche Gewährleistungsmarke betragen € 900. Nach 10 Jahren ist eine Verlängerung fällig, die € 1.800,00 an Gebühren auslöst.
Auf Unionsebene betragen die Amtsgebühren für die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke € 1.500, was auch den Verlängerungsgebühren entspricht.
Wichtig zu wissen ist noch, dass Gewährleistungsmarken gerade nicht für Hersteller oder Lieferanten angemeldet werden können, sondern Zertifizierern vorbehalten sind.
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