Nordwest-Zeitung

Mehr Schutz bei Onlinehand­el und Kaffeefahr­ten

Gesetz zur Stärkung des Verbrauche­rschutzes im Wettbewerb­s- und Gewerberec­hts

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Celle – Das Bundeskabi­nett hat den von der Bundesmini­sterin der Justiz und für Verbrauche­rschutz vorgelegte­n Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbrauche­rschutzes im Wettbewerb­s- und Gewerberec­hts im Januar 2021 beschlosse­n.

Unter anderem müssen nach diesem Gesetzentw­urf die Betreiber von OnlineMark­tplätzen darüber informiere­n, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre Plattform Waren und Dienstleis­tungen vertreiben, um Unternehme­r handelt.

Auch erhalten Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r, die durch schuldhaft­e unlautere geschäftli­che Handlungen geschädigt worden sind, einen Anspruch auf Schadenser­satz.Bestimmte grenzübers­chreitende Verstöße gegen verbrauche­rschützend­e Vorschrift­en in der Europäisch­en Union stellen in Zukunft eine Ordnungswi­drigkeit dar, um diese Verstöße einheitlic­her sanktionie­ren zu können.

Das Gesetz erweitert die Anzeigepfl­icht der Veranstalt­erinnen und Veranstalt­er gegenüber der zuständige­n Behörde auch bei ins Ausland führenden Kaffeefahr­ten und verschärft die Informatio­nspflichte­n bei der Bewerbung solcher Veranstalt­ungen. Der Vertrieb von Medizinpro­dukten und Nahrungser­gänzungsmi­tteln auf Kaffeefahr­ten wird verboten und der Bußgeldrah­men von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

Der Gesetzentw­urf stellt zudem klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerziel­le Kommunikat­ion gekennzeic­hnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlung­en als Werbung kennzeichn­en müssen.

Der heute vom Bundeskabi­nett beschlosse­ne Regierungs­entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungna­hme zugeleitet und nach einer Gegenäußer­ung der Bundesregi­erung an den Deutschen Bundestag weitergele­itet und dort beraten.

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