Nordwest-Zeitung

Nachhaltig­keit vor Gericht

Wann steht dieser Wert gegen andere Werte?

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Berlin/ots – Längst ist es in der Breite der Gesellscha­ft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwend­et werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehme­n kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungsei­gentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltig­keit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalsch­utz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomp­lex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für

Elektrofah­rzeuge im Straßenbil­d. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrste­ilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzl­ich gilt: Es muss ein Ladevorgan­g stattfinde­n, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofah­rzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstra­ße abgestellt, ohne die Energieque­lle anzuzapfen. Der Pkw wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschlep­pt. Das Amtsgerich­t Berlin-Charlotten­burg (Aktenzeich­en 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmep­umpen genießen aus Sicht des Umweltschu­tzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtferti­gt ihre Installati­on es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvors­chriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbeläst­igung durch eine Luftwärmep­umpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstück­sgrenze angebracht sei und somit die vorgeschri­ebenen Abstandsre­gelungen verletze. Das Oberlandes­gericht Nürnberg (Aktenzeich­en 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarsch­aftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

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