Entschädigung trotz Streiks
Berlin/ots – Im Dezember 2017 fielen zahlreiche RyanairFlüge aus, weil die deutschen Piloten der Fluggesellschaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Passagiere, die von diesen Flugausfällen betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die irische Billig-Airline weigert sich jedoch, seine Kunden rechtmäßig zu entschädigen. Nun zieht Europas größtes Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, in der Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach Düsseldorf am 22.12.2017 aufgrund der Pilotenstreiks gestrichen wurde. Daraufhin forderte dieser Ryanair mit Hilfe dazu auf, ihn gemäß der EU-Gesetzgebung mit 250 Euro zu entschädigen. Die Airline selbst gibt an, dass Personalstreiks außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline von ihrer Entschädigungspflicht befreien würde.
„Tatsächlich urteilte der Europäische Gerichtshof aber bereits im April 2018, dass Airlines selbst bei unangekündigten Personalstreiks dazu in der Lage sein sollten, ihren Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Demnach sind solche Streiks nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände aufzufassen, die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen auszuzahlen“, kommentiert Rechtsanwalt Christian Leininger.
Nun folgte das Landgericht Kleve jedoch der Argumentation von Ryanair. Nun kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.