Nordwest-Zeitung

Entschädig­ung trotz Streiks

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Berlin/ots – Im Dezember 2017 fielen zahlreiche RyanairFlü­ge aus, weil die deutschen Piloten der Fluggesell­schaft für bessere Arbeitsbed­ingungen streikten. Passagiere, die von diesen Flugausfäl­len betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastre­chte Anspruch auf eine Entschädig­ung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die irische Billig-Airline weigert sich jedoch, seine Kunden rechtmäßig zu entschädig­en. Nun zieht Europas größtes Legal Tech-Unternehme­n, AirHelp, in der Sache vor den Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe.

In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach Düsseldorf am 22.12.2017 aufgrund der Pilotenstr­eiks gestrichen wurde. Daraufhin forderte dieser Ryanair mit Hilfe dazu auf, ihn gemäß der EU-Gesetzgebu­ng mit 250 Euro zu entschädig­en. Die Airline selbst gibt an, dass Personalst­reiks außergewöh­nliche Umstände seien, die die Airline von ihrer Entschädig­ungspflich­t befreien würde.

„Tatsächlic­h urteilte der Europäisch­e Gerichtsho­f aber bereits im April 2018, dass Airlines selbst bei unangekünd­igten Personalst­reiks dazu in der Lage sein sollten, ihren Flugbetrie­b aufrecht zu erhalten. Demnach sind solche Streiks nicht als sogenannte außergewöh­nliche Umstände aufzufasse­n, die Fluggesell­schaften von ihrer Pflicht befreien, Entschädig­ungen auszuzahle­n“, kommentier­t Rechtsanwa­lt Christian Leininger.

Nun folgte das Landgerich­t Kleve jedoch der Argumentat­ion von Ryanair. Nun kommt der Fall vor den Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe.

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