Neues Gutachten soll endlich Aufklärung bringen
Juristische Aufarbeitung des Umgangs mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln wird heute überreicht
Köln – Nach einem Jahr Warten wird am heutigen Donnerstag ein Rechtsgutachten zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch vorgelegt. Die Untersuchung der Kanzlei Gercke und Wollschläger wird an den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki überreicht.
Woelki hatte vor Jahren eine juristische Aufarbeitung gefordert und wollte Verantwortliche benennen. Was anfangs von Außenstehenden als mutiger Schritt in Richtung Transparenz und Aufarbeitung gewürdigt wurde, erntete in den vergangenen Monaten immer mehr Kritik von Betroffenen, Beobachtern und aus den eigenen Reihen. Fragen und Antworten zum Streit um die Aufarbeitung.
Ein langer Weg
Im September 2018 kündigte der Kölner Erzbischof sein Vorhaben an. Damit griff Woelkisogar der Präsentation einer bundesweiten Studie zu Missbrauch in der katholischen Kirche, der sogenannten MHG-Studie, vor. Er betonte, dass in einer solchen Studie für das Erzbistum Köln auch die Namen der Verantwortlichen im Umgang mit Missbrauchsfällen durch Priester und andere Bistumsmitarbeiter genannt werden sollten.
Im Dezember beauftragte Woelkidie Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl mit der Untersuchung zu Fällen
aus den Jahren 1975 bis 2018.
Im März 2020 sollte das Gutachten vorgestellt werden. Doch andere Rechtsanwaltskanzleien und Juristen, die das Erzbistum mit einer Prüfung beauftragt hatte, warnten. Aus den Reihen dieser „Gutachter des Gutachtens“wurden Bedenken laut: das Gutachten sei nicht rechtssicher, es werde äußerungsrechtlichen Anforderungen und Anforderungen an Verdachtsberichterstattung nicht gerecht.
Zweites Gutachten
Bei dem Bericht der heute vorgelegt wird, handelt es sich um ein gänzlich neues Gutachten. Es wurde von der Kölner Kanzlei Gercke und Wollschläger erstellt. Das alte Gutachten wollte Erzbischof Woelki ursprünglich gar nicht mehr veröffentlichen. Diese Ankündigung Ende Oktober 2020 und das Ende der Zusammenarbeit mit der Münchner Kanzlei markierte den Auftakt einer kritischen und kontroversen Debatte über die Aufarbeitung im Erzbistum – mit Erzbischof Woelki im Zentrum der Kritik. Vorgeworfen werden Woelki und der Bistumsleitung eine Verschleppung der Aufklärung und intransparente Kommunikation.
Nun ist klar, dass das ursprüngliche Gutachten veröffentlicht wird. Ab dem 25. März liegt das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zur Einsichtnahme im erzbischöflichen Tagungshaus aus.