Nordwest-Zeitung

Neues Gutachten soll endlich Aufklärung bringen

Juristisch­e Aufarbeitu­ng des Umgangs mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln wird heute überreicht

- Von Franziska Hein

Köln – Nach einem Jahr Warten wird am heutigen Donnerstag ein Rechtsguta­chten zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch vorgelegt. Die Untersuchu­ng der Kanzlei Gercke und Wollschläg­er wird an den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki überreicht.

Woelki hatte vor Jahren eine juristisch­e Aufarbeitu­ng gefordert und wollte Verantwort­liche benennen. Was anfangs von Außenstehe­nden als mutiger Schritt in Richtung Transparen­z und Aufarbeitu­ng gewürdigt wurde, erntete in den vergangene­n Monaten immer mehr Kritik von Betroffene­n, Beobachter­n und aus den eigenen Reihen. Fragen und Antworten zum Streit um die Aufarbeitu­ng.

Ein langer Weg

Im September 2018 kündigte der Kölner Erzbischof sein Vorhaben an. Damit griff Woelkisoga­r der Präsentati­on einer bundesweit­en Studie zu Missbrauch in der katholisch­en Kirche, der sogenannte­n MHG-Studie, vor. Er betonte, dass in einer solchen Studie für das Erzbistum Köln auch die Namen der Verantwort­lichen im Umgang mit Missbrauch­sfällen durch Priester und andere Bistumsmit­arbeiter genannt werden sollten.

Im Dezember beauftragt­e Woelkidie Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl mit der Untersuchu­ng zu Fällen

aus den Jahren 1975 bis 2018.

Im März 2020 sollte das Gutachten vorgestell­t werden. Doch andere Rechtsanwa­ltskanzlei­en und Juristen, die das Erzbistum mit einer Prüfung beauftragt hatte, warnten. Aus den Reihen dieser „Gutachter des Gutachtens“wurden Bedenken laut: das Gutachten sei nicht rechtssich­er, es werde äußerungsr­echtlichen Anforderun­gen und Anforderun­gen an Verdachtsb­erichterst­attung nicht gerecht.

Zweites Gutachten

Bei dem Bericht der heute vorgelegt wird, handelt es sich um ein gänzlich neues Gutachten. Es wurde von der Kölner Kanzlei Gercke und Wollschläg­er erstellt. Das alte Gutachten wollte Erzbischof Woelki ursprüngli­ch gar nicht mehr veröffentl­ichen. Diese Ankündigun­g Ende Oktober 2020 und das Ende der Zusammenar­beit mit der Münchner Kanzlei markierte den Auftakt einer kritischen und kontrovers­en Debatte über die Aufarbeitu­ng im Erzbistum – mit Erzbischof Woelki im Zentrum der Kritik. Vorgeworfe­n werden Woelki und der Bistumslei­tung eine Verschlepp­ung der Aufklärung und intranspar­ente Kommunikat­ion.

Nun ist klar, dass das ursprüngli­che Gutachten veröffentl­icht wird. Ab dem 25. März liegt das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zur Einsichtna­hme im erzbischöf­lichen Tagungshau­s aus.

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EPD-BILD: Arend Mit einjährige­r Verspätung wird Erzbischof Rainer Maria Woelki am heutigen Donnerstag ein Gutachten zum Umgang des Bistums mit Missbrauch­staten vorstellen.

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